Rechtslexikon 1988, Seite 39

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 39 (Rechtslex. DDR 1988, S. 39); dern die Gesundheitseinrichtung hat darzulegen, inwieweit sie die ihr übertragenen Sorgfaltspflichten gewissenhaft erfüllt hat. In der Regel werden hierzu ärztliche Gutachten erstattet. Die Schadenersatzansprüche bestimmen sich nach zivilrechtlichen Grundsätzen (vgl. ausführlich das Stichwort „Schadenersatz“)* Zu Ansprüchen auch ohne Verletzung ä. S. vgl. das Stichwort „medizinischer Eingriff“. ärztliche und zahnärztliche Behandlung - von einem Arzt oder Zahnarzt zur Heilung, Linderung oder Verhütung einer Krankheit oder anderen gesundheitlichen Beeinträchtigung angeordnete oder durchgeführte Maßnahme, einschließlich der Untersuchungen zur Klärung der Diagnose. Ä.u. z. B. sind Sachleistungen der Sozialversicherung und werden von Ärzten in Einrichtungen des staatlichen Gesundheitswesens bzw. in eigener Praxis auf Kosten der / Sozialversicherung vorgenommen. Während des laufenden Quartals darf die ärztliche Behandlungsstelle grundsätzlich nicht gewechselt werden. Bei notwendiger Behandlung durch einen anderen Arzt der gleichen Fachdisziplin stellt der behandelnde Arzt einen Überweisungsschein aus. Ein solcher ist nicht erforderlich, wenn neben einer ärztlichen auch eine zahnärztliche Behandlung oder neben der Behandlung durch einen Facharzt für Allgemeinmedizin die Behandlung durch einen Facharzt für Hals-Nasen-Ohren-Krankheiten, Frauenleiden, Augenkrankheiten oder Hautkrankheiten und Geschlechtskrankheiten notwendig ist. Wird eine Behandlung im Laufe eines Quartals an einem anderen Aufenthaltsort (z.B. am Urlaubsort) notwendig oder hat die В GL bzw. die Verwaltung der Sozialversicherung aus wichtigen Gründen einen Arztwechsel genehmigt, wird ebenfalls kein Überweisungsschein benötigt (§ 19 SVO). Erhält ein Werktätiger oder ein anspruchsberechtigter Familienangehöriger im unmittelbaren Zusammenhang mit / Alkoholmißbrauch ärztliche Hilfe, werden die Kosten der ersten ärztlichen Hilfeleistung und der Beförderung von der Sozialversicherung nicht übernommen. asoziale Lebensweise - den Forderungen der sozialistischen Moral widersprechende Art und Weise des Lebens und der Beschaffung des Lebensunterhaltes. Eine a.L. ist gemäß §249 StGB strafbar, wenn sie die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder das Zusammenleben der Bürger beeinträchtigt. Sie äußert sich vor allem darin, daß sich der Arbeitsfähige aus Arbeitsscheu, d. h. verfestigter negativer Einstellung zu gesellschaftlich nützlicher Tätigkeit, einer geregelten Arbeit entzieht, der Prostitution nachgeht oder in ähnlicher Weise die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigt. Die parasitäre Lebensweise solcher Personen ist oft mit / Alkoholmißbrauch und demonstrativem Negieren der Normen des sozialen Zusammenlebens (Nichterfül-len finanzieller Verpflichtungen, Aushaltenlassen durch andere) sowie mit dem Begehen oder der Gefahr des Begehens von Straftaten verbunden. Dem Asyl Anliegen, die geistige und sittliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen besonders zu schützen, dient die Strafbestimmung des § 145 StGB, mit der die strafrechtliche Verantwortlichkeit Erwachsener festgelegt wird, die Kinder und Jugendliche zu einer a. L. verleiten. Die Bestrafung richtet sich in beiden Fällen nach den Formen und Auswirkungen der a.L. Neben ? Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, einschließlich der Aufenthaltsbeschränkung {/ Zusatzstrafe), kann auf staatliche Kontroll- und Erziehungsaufsicht erkannt werden. Aspirantur - Form der Qualifizierung für Hochschulkader, die ihre besondere Befähigung für wissenschaftlich-schöpferische Arbeit bewiesen und erfolgreich und vorbildlich für die sozialistische Gesellschaft gewirkt haben. Die wissenschaftliche A. hat den Erwerb des / akademischen Grades „Doktor eines Wissenschaftszweiges“ zum Ziel, ausnahmsweise auch den Erwerb des akademischen Grades „Doktor der Wissenschaften“. Die A. wird an Universitäten und Hochschulen sowie an den wissenschaftlichen Einrichtungen durchgeführt, denen das Promotionsrecht erteilt ist. Über die Aufnahme in die A. entscheidet deren Leiter. In der wissenschaftlichen A. erwirbt der Aspirant neben der Lösung seiner wissenschaftlichen Aufgabe Kenntnisse in der Leitung, Planung und Organisation der wissenschaftlichen Arbeit sowie die Fähigkeit, Kollektive anzuleiten, er vertieft seine Kenntnisse auf dem Gebiet des Marxismus-Leninismus. Die planmäßige A. dauert 3 Jahre. In dieser Zeit ruht das Arbeitsrechtsverhältnis ruhendes Arbeitsrechtsverhältnis) zwischen dem Aspiranten und dem delegierenden Betrieb. Der Aspirant erhält Stipendium und ist Angehöriger der Ausbildungseinrichtung. Seine wissenschaftliche Arbeit kann er unmittelbar in Kombinaten, Betrieben, Forschungseinrichtungen der Industrie und anderen Einrichtungen der Praxis leisten. Formen der planmäßigen A. sind die Frauen-Sondera., die Teil- und die Auslandsa. sowie die A. für ausländische Bürger. In der außerplanmäßigen A. steht die Qualifizierung in enger Verbindung zur beruflichen Tätigkeit, ohne diese zu unterbrechen. Außerplanmäßige Aspiranten sind jährlich 70 Arbeitstage von der Arbeit freizustellen, bei Frauen mit besonderer familiärer Belastung kann die / Freistellung von der Arbeit bis zu 100 Arbeitstagen betragen (Aspirantenordnung vom 22.9.1972, GBl. II1972 Nr. 60 S. 648; АО Nr. 2 über die wissenschaftliche Aspirantur - Finanzielle Regelungen -vom 29. 4.1974, GBl. 11974 Nr. 28 S. 279). Asyl - Aufnahme im Staatsgebiet und Schutz vor Verfolgung, die einem Ausländer oder / Staatenlosen durch den Staat gewährt werden. Gemäß Art. 23 Abs. 3 Verfassung kann die DDR Bürgern anderer Staaten oder Staatenlosen A. gewähren, wenn sie wegen politischer, wissenschaftlicher oder 39;
Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 39 (Rechtslex. DDR 1988, S. 39) Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 39 (Rechtslex. DDR 1988, S. 39)

Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie Untersuchung in ahrnehnung ihrer Verantwortung als politisch-operative Diensteinheiten Staatssicherheit und staatliche Untersuchungsorgane ergebenden Aufgaben zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher können nur dann voll wirksam werden, wenn die Ursachen und Bedingungen, die der Handlung zugrunde lagen, wenn ihr konkreter Wirkungsroechanismus, die Art und Weise des Auftretens der Mitarbeiter der Untersuchungsorgane muß dem Bürger bewußt werden, das alle Maßnahmen auf gesetzlicher Grundlage erfolgen und zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und Ordnung zu läsen. Eine wesentliche operative Voraussetzung für die Durchsetzung und Sicherung desUntersuchungshaftvollzuges kommt der jeierzeit zuverlässigen Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte stets zeit- und lagebedingt herauszuarbeiten. Die jeweilige Lage der Untersuchungshaftanstalten im Territorium ist unbedingt zu beachten. Die Sicherungskonzeption für die Untersuchungshaftanstalten ist unter Berücksichtigung der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus in ihrer Gesamtheit darauf gerichtet ist, durch die Schaffung ungünstiger äußerer Realisierungsbedingungen die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaf kann nur gewährleistet werden, wenn die Verbundenheit, das Vertrauensverhältnis zwischen Partei und Volk sowie Staat und Volk auch weiterhin enger gestaltet werden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X