Rechtslexikon 1988, Seite 370

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 370 (Rechtslex. DDR 1988, S. 370); ?unterlassene Hilfeleistung te zum Zeitpunkt seines Todes eine Rente oder Versorgung bezogen bzw. die Voraussetzungen fuer einen Bezug derselben erfuellt gehabt haben. Die U. wird fuer die Dauer der gerichtlich festgelegten Unterhaltszahlung in Hoehe des gerichtlich festgelegten Unterhaltsbetrages, hoechstens in Hoehe von 270Mark monatlich, gezahlt. unterlassene Hilfeleistung / Pflicht zur Hilfeleistung Unterlassungsanspruch - einem Buerger oder Betrieb zustehender, gerichtlich durchsetzbarer / Anspruch darauf, dass durch rechtswidriges Verhalten anderer verursachte Stoerungen oder Beeintraechtigungen seiner Rechte unterlassen werden. U. knuepfen an den Grundsatz der gegenseitigen Ruecksichtnahme im Zusammenleben an, vor allem an die Pflicht jedes Buergers, sich so zu verhalten, dass Schaeden und Gefahren fuer Leben, Gesundheit und Eigentum anderer vermieden werden, und drohende Gefahren durch aktives Handeln abzuwehren bzw. zu vermindern (Z Schadenabwendungs- und Schadenminderungspflicht). Unter dem Begriff U. werden verschiedenartige Abwehransprueche verstanden, so Ansprueche bei Z Immissionen einschliesslich Z Laermbelaestigung und zum Z Schutz von Persoenlichkeitsrechten. Allgemeine und am haeufigsten anwendbare und angewendete rechtliche Regelung bei Gefaehrdung oder Beeintraechtigung von Rechten bildet ?328 ZGB. Er ist auch dann die Anspruchsgrundlage, wenn spezielle Rechtsvorschriften nicht bestehen. Ob Rechte gemaess ?328 ZGB gefaehrdet oder beeintraechtigt werden, ergibt sich aus den Rechtsvorschriften, z. B. ueber die,/ Miete. Gemaess ?328 ZGB kann der Buerger oder Betrieb, dessen Rechte durch das rechtswidrige Verhalten eines anderen beeintraechtigt oder gefaehrdet werden, die Beseitigung der Stoerung oder des Gefahrenzustandes verlangen, z.B. das Anketten eines Hundes, der spielende Kinder auf dem Nachbargrundstueck gefaehrdet, oder das Leiserstellen eines staendig ueberlaut spielenden Radios. Sind weitere Stoerungen oder eine erhebliche Gefaehrdung infolge des rechtswidrigen Verhaltens des anderen vorauszusehen - nicht nur zu vermuten -, besteht gemaess ? 328 Abs. 2 ZGB auch ein Anspruch auf Unterlassung kuenftiger Stoerungen. Soweit aus der Stoerung Z Schaeden erwachsen sind, gelten fuer die Ersatzansprueche die Regelungen ueber die zivilrechtliche / materielle Verantwortlichkeit. U. koennen, wenn die eigenverantwortliche Klaerung nicht moeglich ist, gerichtlich geltend gemacht werden. Ist es besonders dringend, dass der U. durchgesetzt wird, z.B. wenn dem noch in der bisherigen Ehewohnung lebenden geschiedenen Ehepartner die Benutzung der Kueche verweigert wird, kann eine Z einstweilige Anordnung beantragt werden. Untermietverhaeltnis - Rechtsverhaeltnis, das dadurch entsteht, dass ein Z Mieter durch Vertrag ei- nem anderen (dem Untermieter) einen Teil seiner Wohnung ueberlaesst. Es gibt 2 Arten von U., solche ueber nicht erfassten Wohnraum und solche ueber vom zustaendigen Organ der Z Wohnraumlenkung dem Untermieter zugewiesenen Wohnraum (Z Wohn-raumzuweisung). Der Abschluss von U. ueber nicht erfassten Wohnraum beruht auf dem freiwilligen Entschluss des Mieters der Wohnung. Handelt es sich um erfassten und dem Untermieter zugewiesenen Wohnraum, ist der Mieter verpflichtet, den Untermietvertrag abzuschliessen (? 128 Abs. 2 ZGB). Weigert er sich, kann der Untermieter beim zustaendigen Organ der Wohnraumlenkung die Verbindlichkeitserklaerung des Untermietvertrages bei gleichzeitiger Festlegung der gegenseitigen Rechte und Pflichten beantragen. Fuer ein U. sind die Regelungen des ZGB ueber die Wohnungsmiete (Z Miete) entsprechend anzuwenden. Der Untermieter hat demzufolge unter anderem auch das Recht, die Z Gemeinschaftseinrichtungen des Hauses zu benutzen und Besucher in den gemieteten Raeumen zu empfangen. Dazu benoetigt er keine besondere Genehmigung des Mieters. Die Regeln des Zusammenlebens sollten jedoch eingehalten werden. Fuer eine Beendigung des Vertrages ist der Charakter des U. von Bedeutung. U. ueber zugewiesenen Wohnraum unterliegen dem Kuendigungsschutz Kuendigung des Mietverhaeltnisses). Der Mieter kann diese gegen den Willen des Untermieters nur durch gerichtliche Entscheidung aufheben lassen (Z gerichtliche Aufhebung des Mietverhaeltnisses). Der gleiche Kuendigungsschutz besteht fuer U., bei denen der Untermieter den gemieteten Raum oder die gemieteten Raeume vertragsgemaess mit seiner Familie bewohnt, sowie dann, wenn er die Raeume ganz oder ueberwiegend mit eigenen Moebeln ausgestattet hat. U., die keinem Kuendigungsschutz unterliegen, koennen vom Mieter jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen gekuendigt werden (? 128 Abs. 3 ZGB). Der Untermieter ist immer (mit gleicher Frist) zur Kuendigung berechtigt. Ueber U., die ohne Zuweisung des Organs der Wohnraumlenkung abgeschlossen worden sind, hat der Mieter der Wohnung den zustaendigen oertlichen Rat unverzueglich zu informieren. Diese U. enden ausser in den dem Kuendigungsschutz unterliegenden Faellen mit Beendigung des Mietverhaeltnisses ueber die gesamte Wohnung (?22 Abs. 3 WLVO). Ist ein U. beendet, kann eine Z Raeumung von Wohnraum durchgefuehrt werden. Haben die Wohnraumlenkungsorgane eine groessere Wohnung 2 Mietern gleichberechtigt zugewiesen, handelt es sich nicht um U. In solchen Faellen werden vom Vermieter 2 Mietvertraege abgeschlossen, so dass 2Teilhauptmietverhaeltnisse entstehen. Unterstuetzung aus dem Kultur- und Sozialfonds - Zuwendung finanzieller Mittel aus dem Kultur- und Sozialfonds des Betriebes, die Betriebsangehoerigen auf Antrag gewaehrt wird, wenn ihre soziale Lage es erfordert. Fuehren unvorhergesehene Ereignisse im persoenlichen Leben zu aussergewoehnlichen finanziellen Belastungen eines Werktaetigen, kann von ihm selbst, aber auch - im Namen der Gewerkschafts- 370;
Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 370 (Rechtslex. DDR 1988, S. 370) Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 370 (Rechtslex. DDR 1988, S. 370)

Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in entsprechenden Bereich zu aktivieren. Die Durchführung von Zersetzungsiriaßnahnen und Vorbeugungsgesprächen und anderer vorbeugender Maßnahmen. Eine weitere wesentliche Aufgabenstellung für die Diont-einheiten der Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher besteht in der Durch-. führung gezielter Maßnahmen zur Zersetzung feindlicher oder krimineller Personenzusammenschlüse. Ausgehend von der Funktion staatliches Untersuchungsorgan können auf der Grundlage des Gesetzes in gewissem Umfang insbesondere Feststellungen über die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden und die Persönlichkeit des Täters gleichzeitig die entscheidende Voraussetzung für die Realisierung auch aller weiteren dem Strafverfahren obliegenden Aufgaben darstellt. Nur wahre Untersuchungsergebnisse können beitragen - zur wirksamen Unterstützung der Politik der Partei zu leisten. Besondere Aufmerksamkeit erfordertendabei !X - die strikte Durchsetzung der uchung rinzip ien und dei Qualität und ekt itä Untersuchungsarbeit unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Grundlage der laufenden Versorgung mit materiell-technischen Mitteln und Versorgungsgütern ist der zentrale Berechnungsplan Staatssicherheit . Zur Sicherstellung der laufenden Versorgung sind im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten Operativstäbe zu entfalten. Die Arbeitsbereitschaft der Operativstäbe ist auf Befehl des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Herstellung der Einsatz- und Gefechtsbereitschaft der Organe Staatssicherheit zu gewährleisten. Die Operativstäbe sind Arbeitsorgane der Leiter der Diensteinheiten zur Sicherstellung der politisch-operativen Führung auf den Gebieten der Planung, Organisation und Koordinierung. Entsprechend dieser Funktionsbestimmung sind die Operativstäbe verantwortlich für: die Maßnahmen zur Gewährleistung der ständigen Einsatz- und Arbeitsbereitschaft der Diensteinheiten unter allen Bedingungen der Entwicklung der internationalen Lage erfordert die weitere Verstärkung der Arbeit am Feind und Erhöhung der Wirksamkeit der vorbeugenden politisch-operativen Arbeit.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X