Rechtslexikon 1988, Seite 365

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 365 (Rechtslex. DDR 1988, S. 365); spricht dem Charakter der sozialistischen Staatsmacht, daß sie die freie Entwicklung des Menschen gewährleistet, seine Würde wahrt und die verfassungsmäßigen Rechte schützt (Art. 4 Verfassung). Auch gegenüber / Ausländern und / Staatenlosen lassen sich die sozialistische Gesellschaft und ihr Staat von der Achtung der Persönlichkeit und Freiheit des Menschen leiten. Als grundlegende Norm für die Rechtsstellung des Bürgers umfaßt die IL den Schutz - des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit und Gesundheit, - der persönlichen Freiheit, der Handlungs- und Bewegungsfreiheit, - der Würde und Ehre, - des persönlichen Lebens (der persönlichen Beziehungen, der Intimsphäre), - der persönlichen Dokumentation. Die U. wird vor allem durch die gestaltende Tätigkeit des sozialistischen Staates, durch seine konsequente Friedenspolitik und die aktive Mitwirkung der Bürger bei der Lösung der staatlichen und gesellschaftlichen Aufgaben gewährleistet. „Achtung und Schutz der Würde und Freiheit der Persönlichkeit sind Gebot für alle staatlichen Organe, alle gesellschaftlichen Kräfte und'jeden einzelnen Bürger“ (Art. 19 Abs. 2 Verfassung). Jeder Bürger hat nach Art. 30 Abs. 3 Verfassung zum Schutze seiner Freiheit und der Unantastbarkeit seiner Persönlichkeit den Anspruch auf die Hilfe der staatlichen und der gesellschaftlichen Organe Grundrechtsgarantien). Zugleich ist jeder Bürger verpflichtet, Persönlichkeit und Freiheit seiner Mitbürger zu achten; bildet das doch die Voraussetzung dafür, daß seine Rechte gewahrt und geschützt werden. Mit einer Reihe von Grundrechtsbestimmungen werden bestimmte Seiten der U. näher ausgestaltet, so mit der / Gewissensfreiheit (Art. 20), der ? Unverletzbarkeit des Post- und Fernmeldegeheimnisses (Art. 31) öder mit dem / Recht auf Freizügigkeit (Art. 32); des weiteren mit den verfassungsmäßigen Rechten der Bürger im / Strafverfahren bzw. anderen / gerichtlichen Verfahren, z. B. dem / Recht auf Verteidigung (Art. 102) oder dem Anspruch auf den / gesetzlichen Richter (Art. 101). In einer Vielzahl weiterer Bestimmungen der einzelnen Rechtszweige wird der Schutz der U. weiter ausgebaut, so mit den Normen zum / Schutz von Persönlichkeitsrechten oder den Bestimmungen über die / Schweigepflicht. Schließlich sichert das Strafrecht den Schutz vor Verletzungen der Freiheit und Persönlichkeit (vor Tötungsdelikten, Körperverletzungen, Sexualdelikten, Freiheitsberaubung usw.). Einschränkungen der U. sind nur „im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen oder einer Heilbehandlung zulässig und müssen gesetzlich begründet sein. Dabei dürfen die Rechte solcher Bürger nur insoweit eingeschränkt werden, als dies gesetzlich zulässig und unumgänglich ist“ (Art. 30 Abs. 2 Verfassung). So ist im Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen vom 3. Dezember 1982 (GBl. 11982 Nr. 40 S. 631) oder bei der / Einweisung in Einrichtungen für psy- unbezahlte Freistellung v. d. Arbeit chisch Kranke rechtlich exakt geregelt, inwieweit medizinische Maßnahmen nötigenfalls auch ohne Einverständnis des betroffenen Bürgers zulässig sind. Strafrechtliche oder strafprozeßrechtliche Bestimmungen besagen, unter welchen Voraussetzungen - besonders bei / Verhaftung und im / Strafvollzug - die persönliche Freiheit eingeschränkt werden darf (/ Maßnahme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit / Zusatzstrafe). unbefugte Benutzung von Fahrzeugen - Benutzung eines Kraft-, Wasser-, Luft- oder Schienenfahrzeugs, zu dessen Führung eine Erlaubnis erforderlich ist, gegen den Willen des Berechtigten. U. B. wird als / Straftat gemäß §201 Abs. 1 StGB verfolgt; sind die Auswirkungen der Tat unbedeutend, kann sie als / Ordnungswidrigkeit mit einer Ordnungsstrafe geahndet werden (§ 13 Abs. 1 OWVO). Als Benutzen gilt jedes Fortbewegen des Fahrzeugs mittels der Ausnutzung der technischen Eigenschaften, auch wenn die Motorkraft des Fahrzeugs nicht eingesetzt wird. Berechtigter ist nicht nur der Eigentümer, sondern auch jeder andere, der über den Einsatz des Fahrzeugs zu bestimmen hat oder zu dessen Gebrauch befugt ist. Zu verantworten haben sich wegen u. B. alle Personen, die direkt an ihr beteiligt waren, d. h. sowohl derjenige, der das Fahrzeug geführt hat, als auch diejenigen, die mitgefahren sind. Der unbefugte Gebrauch eines Fahrrades oder anderen Fahrzeugs, zu dessen Führung keine Erlaubnis erforderlich ist, kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden (§ 13 Abs. 2 OWVO). unberechtigt erlangte Leistungen / Herausgabe unberechtigt erlangter Leistungen unbezahlte Freistellung von der Arbeit - Befreiung des Werktätigen von der Pflicht zur Arbeitsleistung ohne / Ausgleichszahlung. Es ist zu unterscheiden zwischen solchen u. F., auf die der Werktätige einen Rechtsanspruch hat, wenn die rechtlich geforderten Voraussetzungen vorliegen, und solchen, deren Gewährung im Ermessen des Betriebes liegt. Im AGB und in anderen Rechtsvorschriften sind zahlreiche Freistellungsansprüche der Werktätigen geregelt, die es ihnen ermöglichen, staatsbürgerliche Rechte und Pflichten sowie wichtige persönliche Interessen auch während der Arbeitszeit wahrzunehmen, wenn das notwendig ist {/ Freistellung von der Arbeit / Freistellung von der Arbeit nach dem Wochenurlaub / Freistellung zur Pflege erkrankter Kinder). In der Regel handelt es sich dabei um bezahlte Freistellungen. Die Freistellung zur Pflege erkrankter Kinder und (in seltenen Fällen) die nach dem Wochenurlaub sind u. U. auch u. F., nämlich dann, wenn die betreffenden Werktätigen nicht zu dem Personenkreis gehören, der in diesen Fällen Anspruch auf die Geldleistungen der Sozialversicherung hat. Neben diesen umfangreichen Rechtsansprüchen auf bezahlte oder u. F. gibt es die in § 188 AGB geregelte Möglichkeit, 365;
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Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der zuständigen operativen Diensteinheiten zur Sicherung der Durchführung notwendiger Überprüfungs- und Beweisführungsmaßnahmen zu Zugeführten und ihren Handlungen; die Zusammenarbeit mit den Leitern der Abteilungen Arbeitsgrup-pen der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden. Barunter befinden sich Antragsteller, die im Zusammenhang mit der Lösung abgeschlossener bedeutender operativer Aufgaben zu Geheimnisträgern wurden. Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz sind Personen, die auf Grund ihrer Personal- und Reisedokumente die Möglichkeiten einer ungehinderten Bin- und Ausreise in aus dem Staatsgebiet der oder anderer sozialistischer Staaten in das kapitalistische Ausland sowie staatsfeindliche Hetze bewirken. Die trägt innerhalb der politisch-ideologischen Diversion und der psychologischen Kriegführung des Gegners einen ausgeprägt subversiven Charakter.

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