Rechtslexikon 1988, Seite 364

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 364 (Rechtslex. DDR 1988, S. 364); Unabhängigkeit der Richter / Absolventen der Hoch- oder Fachschulen, die erstmalig ein Arbeitsrechtsverhältnis aufnehmen {/ Arbeitsvertrag mit Absolventen), erhalten vom einstellenden Betrieb U., wenn sie einen / eigenen Haushalt haben. Zu den Umzugskosten gehören die Kosten für Transport und Verpackung der Haushaltsgegenstände, das Fahrgeld für den Umziehenden und seine Familienangehörigen, mit denen er in der neuen Wohnung einen gemeinsamen Haushalt führt, sowie die Gebühren für die Freigabe des Strom- und Gasanschlusses. Die entstandenen Kosten sind zu belegen. Außerdem erhalten Werktätige mit eigenem Haushalt, die ihre Wohnung auf Anordnung des Betriebes wechseln, für das Einrichten am neuen Wohnort einen einmaligen Zuschuß in Höhe von 10 Prozent ihres monatlichen Bruttoverdienstes (§21 AO Nr. 1 über Reisekostenvergütung, Trennungsentschädigung und Umzugskostenvergütung; die derzeit geltende Fassung dieser АО ist beim Stichwort „Reisekosten“ genannt). Unabhängigkeit der Richter, Schöffen und Mitglieder gesellschaftlicher Gerichte - Grundsatz nach Art. 96 Verfassung, mit dem die Rechtsstellung der / Richter, / Schöffen und Mitglieder / gesellschaftlicher Gerichte verankert wird. Sie sind demnach in ihrer '/ Rechtsprechung unabhängig und nur an die Verfassung, die Gesetze und anderen Rechtsvorschriften der DDR gebunden. Mit diesem Verfassungsgrundsatz wird die unbedingte Achtung der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften durch die / Gerichte gewährleistet, die einheitliche Anwendung des sozialistischen Rechts gesichert und subjek-tivistischer Rechtsanwendung entgegengetreten. U. bedeutet zugleich, daß niemand in ein Verfahren und in die Entscheidungsfindung eines Gerichts ein-greifen, kein anderes Organ und keine Person Weisungen für die Durchführung des ? gerichtlichen Verfahrens oder für die Entscheidung erteilen darf. Auf Grund eigener Analyse des Sachverhalts, der objektiven und subjektiven Umstände sowie der eigenen rechtlichen Würdigung erarbeiten die Gerichte die Voraussetzungen für die gerechte Entscheidung. Dem dient im besonderen die dem Gericht obliegende unvoreingenommene Würdigung der / Beweismittel und die Beweisführung im Verfahren. Der U. dient die Leitung der Rechtsprechung durch das / Oberste Gericht {/ Gerichtssystem), mit der die einheitliche Rechtsanwendung durch alle Gerichte gesichert wird. Allein die übergeordneten Gerichte sind befugt, im / Rechtsmittelverfahren bzw. durch Kassation gerichtliche Entscheidungen aufzuheben oder zu ändern bzw. die Sache an das Gericht, dessen Urteil aufgehoben wird, zurückzuverweisen und dem Gericht Weisungen zu erteilen. Die U. ist Ausdruck der hohen Verantwortung, die den Mitgliedern der Gerichte übertragen ist, und setzt deren enges Vertrauensverhältnis zu den Werktätigen voraus. Besonders die demokratische Wahl und der enge Kontakt zwischen den Gerichten und den Werktätigen sowie die Möglichkeit der / Abberufung der Mitglieder der Gerichte durch die Wähler sichern dieses Vertrauensverhältnis. Für eine Unabsetzbarkeit der Richter ist deshalb in der DDR kein Raum. Nach jenem bürgerlichen Prinzip werden die Richter der Verantwortlichkeit vor dem Volk entzogen und mit der Isolierung von den Werktätigen um so enger an die herrschende Klasse der Großbourgeoisie gebunden. Eine solche Unabsetzbarkeit ist mit der / Volkssouveränität unvereinbar. unabwendbares Ereignis - plötzliches Vorkommnis, das nicht vorauszusehen war und von einem Betrieb trotz aller Maßnahmen, die den gegenwärtigen Möglichkeiten und Erfahrungen entsprechen, oder von einem Bürger trotz aller ihm zumutbaren Bemühungen nicht verhindert werden konnte (§ 343 Abs. 2 ZGB). Kann nachgewiesen werden, daß ein u.E. vorlag, so ist in den Fällen der / erweiterten Verantwortlichkeit für Schadenszufügung die Befreiung von der Verpflichtung zum / Schadenersatz möglich. Es entspricht dem Wesen der erweiterten Verantwortlichkeit, bei der wegen der von einer Sache ausgehenden Gefahr oder im Interesse des Vertragspartners die Befreiung von der Schadenersatzpflicht grundsätzlich ausgeschlossen ist, daß als u. E. nur betriebsfremde Vorgänge, von außen einwirkende Ereignisse gelten können. Fehler in der Beschaffenheit der eine Gefahrenquelle darstellenden Sache selbst oder deren technisches Versagen, z.B. ein Ermüdungsbruch im Lenkgetriebe eines Pkw, mögen herkömmlich als unvorhersehbar und unvermeidbar angesehen werden, sind aber kein u. Ё. im Sinne der Legaldefinition des § 343 Abs. 2 ZGB. Nicht voraussehbar sind solche Ereignisse, die zufällig eintreten, allen Erfahrungen widersprechend, mit denen nicht gerechnet werden konnte (z. B. Naturkatastrophen). Das fehlerhafte Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer, Glatteisgefahr nicht nur in Wintermonaten, hohe Zündfähigkeit nach wochenlanger Trockenheit sind dagegen vorhersehbar. Hinsichtlich der zweiten Voraussetzung, daß das nicht vorhersehbare Ereignis nicht verhindert werden konnte, werden von Bürgern alle ihnen objektiv zumutbaren Bemühungen erwartet und von Betrieben, daß sie alle Maßnahmen ergreifen, die den gegenwärtigen Möglichkeiten und Erfahrungen, nicht nach dem Stand des Betriebes, sondern nach dem in der DDR erreichten Stand, entsprechen. Werden diese Anstrengungen von Betrieben oder Bürgern als nach den Regeln der erweiterten Verantwortlichkeit Verpflichteten nicht oder nicht hinreichend unternommen, liegt kein u.E. vor. Unantastbarkeit der Persönlichkeit und Freiheit des Bürgers - Grundrecht der Bürger nach Art. 30 Verfassung. Im Sozialismus ist jedem Bürger die Möglichkeit gegeben, seine Fähigkeiten frei zu entwik-keln und zum Nutzen der Gesellschaft wie jedes einzelnen einzusetzen; bei der Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft ist die massenhafte Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten mit der Entfaltung der Individualität der Menschen verbunden. Es ent- 364;
Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 364 (Rechtslex. DDR 1988, S. 364) Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 364 (Rechtslex. DDR 1988, S. 364)

Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung und anderen Diensteinheiten und Bereichen im Prozeß der Aufklärung von Vorkommnissen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten und straftatverdächtigen Handlungen von Mitarbeitern im Interesse der zuverlässigen Gewährleistung der inneren Sicherheit im Netz und die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung, einzubeziehen. Dem Tätigwerden des Untersuchungsorgans geht entweder eine operative Bearbeitung gemäß Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit über die operative Personenkont rolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Kr., ist die Verantwortung des Untersuchungsorgans Staatssicherheit für die Sicherung des persönlichen Eigentums Beschuldigter festgelegt. Dies betrifft insbesondere die Sicherstellung des Eigentums im Zusammenhang mit der Aufklärung politisch-operativ und ggf, strafrechtlich relevanter Handlungen bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen mit anderen politisch-operativen Zielstellungen zu befragen. Die Durchführung einer ist auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung, des Strafgesetzbuches, der Strafproz-aßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei vom über die Durchführung der Untersuchungshaft j: Untersuchungshaftvollzugsordnung - einschließlich ihrer bisherigen Änderungen. Außerdem enthalten das Vierseitige Abkommen über Westberlin.

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