Rechtslexikon 1988, Seite 364

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 364 (Rechtslex. DDR 1988, S. 364); ?Unabhaengigkeit der Richter / Absolventen der Hoch- oder Fachschulen, die erstmalig ein Arbeitsrechtsverhaeltnis aufnehmen {/ Arbeitsvertrag mit Absolventen), erhalten vom einstellenden Betrieb U., wenn sie einen / eigenen Haushalt haben. Zu den Umzugskosten gehoeren die Kosten fuer Transport und Verpackung der Haushaltsgegenstaende, das Fahrgeld fuer den Umziehenden und seine Familienangehoerigen, mit denen er in der neuen Wohnung einen gemeinsamen Haushalt fuehrt, sowie die Gebuehren fuer die Freigabe des Strom- und Gasanschlusses. Die entstandenen Kosten sind zu belegen. Ausserdem erhalten Werktaetige mit eigenem Haushalt, die ihre Wohnung auf Anordnung des Betriebes wechseln, fuer das Einrichten am neuen Wohnort einen einmaligen Zuschuss in Hoehe von 10 Prozent ihres monatlichen Bruttoverdienstes (?21 AO Nr. 1 ueber Reisekostenverguetung, Trennungsentschaedigung und Umzugskostenverguetung; die derzeit geltende Fassung dieser ?? ist beim Stichwort ?Reisekosten? genannt). Unabhaengigkeit der Richter, Schoeffen und Mitglieder gesellschaftlicher Gerichte - Grundsatz nach Art. 96 Verfassung, mit dem die Rechtsstellung der / Richter, / Schoeffen und Mitglieder / gesellschaftlicher Gerichte verankert wird. Sie sind demnach in ihrer / Rechtsprechung unabhaengig und nur an die Verfassung, die Gesetze und anderen Rechtsvorschriften der DDR gebunden. Mit diesem Verfassungsgrundsatz wird die unbedingte Achtung der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften durch die / Gerichte gewaehrleistet, die einheitliche Anwendung des sozialistischen Rechts gesichert und subjek-tivistischer Rechtsanwendung entgegengetreten. U. bedeutet zugleich, dass niemand in ein Verfahren und in die Entscheidungsfindung eines Gerichts ein-greifen, kein anderes Organ und keine Person Weisungen fuer die Durchfuehrung des ? gerichtlichen Verfahrens oder fuer die Entscheidung erteilen darf. Auf Grund eigener Analyse des Sachverhalts, der objektiven und subjektiven Umstaende sowie der eigenen rechtlichen Wuerdigung erarbeiten die Gerichte die Voraussetzungen fuer die gerechte Entscheidung. Dem dient im besonderen die dem Gericht obliegende unvoreingenommene Wuerdigung der / Beweismittel und die Beweisfuehrung im Verfahren. Der U. dient die Leitung der Rechtsprechung durch das / Oberste Gericht {/ Gerichtssystem), mit der die einheitliche Rechtsanwendung durch alle Gerichte gesichert wird. Allein die uebergeordneten Gerichte sind befugt, im / Rechtsmittelverfahren bzw. durch Kassation gerichtliche Entscheidungen aufzuheben oder zu aendern bzw. die Sache an das Gericht, dessen Urteil aufgehoben wird, zurueckzuverweisen und dem Gericht Weisungen zu erteilen. Die U. ist Ausdruck der hohen Verantwortung, die den Mitgliedern der Gerichte uebertragen ist, und setzt deren enges Vertrauensverhaeltnis zu den Werktaetigen voraus. Besonders die demokratische Wahl und der enge Kontakt zwischen den Gerichten und den Werktaetigen sowie die Moeglichkeit der / Abberufung der Mitglieder der Gerichte durch die Waehler sichern dieses Vertrauensverhaeltnis. Fuer eine Unabsetzbarkeit der Richter ist deshalb in der DDR kein Raum. Nach jenem buergerlichen Prinzip werden die Richter der Verantwortlichkeit vor dem Volk entzogen und mit der Isolierung von den Werktaetigen um so enger an die herrschende Klasse der Grossbourgeoisie gebunden. Eine solche Unabsetzbarkeit ist mit der / Volkssouveraenitaet unvereinbar. unabwendbares Ereignis - ploetzliches Vorkommnis, das nicht vorauszusehen war und von einem Betrieb trotz aller Massnahmen, die den gegenwaertigen Moeglichkeiten und Erfahrungen entsprechen, oder von einem Buerger trotz aller ihm zumutbaren Bemuehungen nicht verhindert werden konnte (? 343 Abs. 2 ZGB). Kann nachgewiesen werden, dass ein u.E. vorlag, so ist in den Faellen der / erweiterten Verantwortlichkeit fuer Schadenszufuegung die Befreiung von der Verpflichtung zum / Schadenersatz moeglich. Es entspricht dem Wesen der erweiterten Verantwortlichkeit, bei der wegen der von einer Sache ausgehenden Gefahr oder im Interesse des Vertragspartners die Befreiung von der Schadenersatzpflicht grundsaetzlich ausgeschlossen ist, dass als u. E. nur betriebsfremde Vorgaenge, von aussen einwirkende Ereignisse gelten koennen. Fehler in der Beschaffenheit der eine Gefahrenquelle darstellenden Sache selbst oder deren technisches Versagen, z.B. ein Ermuedungsbruch im Lenkgetriebe eines Pkw, moegen herkoemmlich als unvorhersehbar und unvermeidbar angesehen werden, sind aber kein u. ?. im Sinne der Legaldefinition des ? 343 Abs. 2 ZGB. Nicht voraussehbar sind solche Ereignisse, die zufaellig eintreten, allen Erfahrungen widersprechend, mit denen nicht gerechnet werden konnte (z. B. Naturkatastrophen). Das fehlerhafte Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer, Glatteisgefahr nicht nur in Wintermonaten, hohe Zuendfaehigkeit nach wochenlanger Trockenheit sind dagegen vorhersehbar. Hinsichtlich der zweiten Voraussetzung, dass das nicht vorhersehbare Ereignis nicht verhindert werden konnte, werden von Buergern alle ihnen objektiv zumutbaren Bemuehungen erwartet und von Betrieben, dass sie alle Massnahmen ergreifen, die den gegenwaertigen Moeglichkeiten und Erfahrungen, nicht nach dem Stand des Betriebes, sondern nach dem in der DDR erreichten Stand, entsprechen. Werden diese Anstrengungen von Betrieben oder Buergern als nach den Regeln der erweiterten Verantwortlichkeit Verpflichteten nicht oder nicht hinreichend unternommen, liegt kein u.E. vor. Unantastbarkeit der Persoenlichkeit und Freiheit des Buergers - Grundrecht der Buerger nach Art. 30 Verfassung. Im Sozialismus ist jedem Buerger die Moeglichkeit gegeben, seine Faehigkeiten frei zu entwik-keln und zum Nutzen der Gesellschaft wie jedes einzelnen einzusetzen; bei der Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft ist die massenhafte Entwicklung sozialistischer Persoenlichkeiten mit der Entfaltung der Individualitaet der Menschen verbunden. Es ent- 364;
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Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , unmittelbar mit Kräften des Gegners und anderen feindlich neaativen Personen konfrontiert werden und ihren Angriffen und Provokationen direkt ausgesetzt sind. Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Unterbindung nichtgenehmigter Veröffentlichungen in westlichen Verlagen, Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunk- und Fernsehanstalten sowie bei der Bekämpfung der Verbreitung feindlich-negativer Schriften und Manuskripte, die Hetze gegen die und die anderen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft in der Regel auf Initiative imperialistischer Geheimdienste gebildet wurden und von diesen über Personalstützpunkte gesteuert werden. zum Zwecke der Tarnung permanenter Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und seiner Organe und der Bekundung einer Solidarisierung mit gesellschaftsschädlichen Verhaltensweisen oder antisozialistischen Aktivitäten bereits vom Gegner zu subversiven Zwecken mißbrauchter Ougendlicher. Die im Rahmen dieser Vorgehensweise angewandten Mittel und Methoden sowie die vom politischen System und der kapitalistischen Produktionsund Lebensweise ausgehenden spontan-anarchischen Wirkungen. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage nach den sozialen Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen als soziale Gesamterscheinung und stößt damit zugleich gegen die einzelnen feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen und ihre Ursachen und Bedingungen vor.

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