Rechtslexikon 1988, Seite 360

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 360 (Rechtslex. DDR 1988, S. 360); Transplantation Zeitpunkt besondere, im Gesetz bezeichnete Umstände (§ 113 StGB) bestehen. Auf Grund des Vor-liegens dieser Umstände ist die Schuldschwere beim T. geringer als beim / Mord (§ 112 StGB). Dabei muß es sich in jedem Falle um außergewöhnliche, den Täter psychisch besonders belastende Umstände handeln: Der Täter ist ohne eigene Schuld durch eine ihm oder seinen Angehörigen zugefügte Mißhandlung, schwere Bedrohung oder schwere Kränkung in einen Affektzustand {/ Affekt) versetzt worden; eine Frau tötet ihr Kind in oder gleich nach der Geburt; es liegen besondere Tatumstände vor, die die strafrechtliche Verantwortlichkeit mildern. Transplantation ? Organtransplantation Trennungsentschädigung - Entschädigungszahlung des Betriebes an Werktätige zum Ausgleich von Mehraufwendungen durch arbeitsbedingte doppelte Haushaltsführung. Zahlung von T. setzt voraus, daß - der Werktätige auf Initiative des Betriebes oder eines übergeordneten Organs oder im Einvernehmen zwischen bisherigem und neuem Betrieb seinen Arbeitsplatz und damit den Arbeitsort gewechselt hat, - am bisherigen Arbeitsort ein / eigener Haushalt vorhanden ist und weitergeführt werden muß, - der Werktätige sich bereit erklärt, an den neuen Arbeitsort umzuziehen, - das zuständige Amt für Arbeit beim Rat des Kreises bestätigt, daß die Stelle nicht mit Arbeitskräften aus dem Ort oder aus der näheren Umgebung besetzt werden kann. T. wird nur auf Antrag gezahlt, der vierteljährlich zu wiederholen ist. Der Höchstsatz der T. beträgt 4 Mark täglich. Bis zu diesem Betrag werden gezahlt: ohne besonderen Nachweis 2 Mark täglich für erhöhte Verpflegungskosten sowie gegen Nachweis die anteiligen Kosten für Zimmermiete und sonstige Kosten (z. B. Beleuchtung, Heizung). Ist dem Werktätigen bis zum Umzug die tägliche Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsort zuzumuten, besteht kein Anspruch auf T. Die Zumutbarkeit ist in der Regel nur dann gegeben, wenn Wohn- und Arbeitsort innerhalb des regelmäßigen Nahverkehrs liegen. Zahlung von T. ist einzustellen, wenn der Werktätige seine Umzugsabsicht widerruft. Werktätigen, die ihren Arbeitsplatz und damit den Arbeitsort auf eigenen Wunsch wechseln, kann unter ansonsten gleichen Voraussetzungen ebenfalls T. gezahlt werden, jedoch höchstens für die Dauer von 12 Monaten (§ 19 AO Nr. 1 über Reisekostenvergütung, Trennungsentschädigung und Umzugskostenvergütung; die derzeit geltende Fassung der АО ist beim Stichwort „Reisekosten“ genannt). Treppenreinigung / Hausreinigung и Überbau / Grundstücksgrenze überbetriebliche Benutzung von Neuerungen - Benutzung des in einem Betrieb eingereichten Neuerervorschlags oder der im Ergebnis einer Z7 Neuerervereinbarung gemäß § 13 Ziff. 2 NVO zustande gekommenen Neuerung durch einen weiteren Betrieb oder mehrere weitere Betriebe. Eine ü. B. liegt nur vor, wenn der weitere Betrieb an Hand der Neuerung die in ihr dargelegte Vorrichtung selbst herstellt bzw. das dargelegte Verfahren anwendet. Die Neuerer haben einen Anspruch auf materielle Anerkennung für die ü. В. materielle Anerkennung für Neuererleistungen), wenn der weitere Betrieb innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Benutzungsbeginn im ersten Betrieb mit der Benutzung beginnt. Überbrückungsgeld - einmalige Geldzahlung an solche Werktätigen, die infolge von Rationalisierungsmaßnahmen oder Strukturveränderungen eine andere Arbeit im Betrieb oder in Abstimmung mit dem zuständigen örtlichen Rat in einem anderen Betrieb übernehmen und dadurch in absehbarer Zeit ihren bisherigen / Durchschnittslohn auch durch Qualifizierungsmaßnahmen nicht wieder erreichen können (§ 121 AGB). Ù. wird vom Betrieb in Höhe der Jahressumme der voraussichtlichen Minderung des Durchschnittslohnes gezahlt; übernimmt der Werktätige eine Arbeit in einem anderen Betrieb, ist der bisherige Betrieb zur Zahlung verpflichtet. Mit dem rechtlich geregelten Anspruch auf Ü. wird dem Grundsatz sozialistischer Lohnpolitik Rechnung getragen, daß aus dem wissenschaftlich-technischen Fortschritt resultierende Veränderungen in den Arbeitsaufgaben der Werktätigen sich nicht nachteilig auf deren Einkommen und damit auf die Arbeits- und Lebensbedingungen auswirken dürfen. Übergabeentscheidung - Entscheidung der gesetzlich befugten Organe, ein Vergehen, eine / Ordnungswidrigkeit oder eine / Verfehlung an ein / gesellschaftliches Gericht zur Beratung und Entscheidung zu übergeben. Vergehen können von den Zr Untersuchungsorganen, vom Staatsanwalt oder vom / Gericht übergeben werden. Die Übergabe setzt voraus, daß die Handlung im Hinblick auf die eingetretenen Folgen und die Schuld des Bürgers nicht erheblich gesellschaftswidrig und unter Berücksichtigung der Tat und der Persönlichkeit des Bürgers vom gesellschaftlichen Gericht eine wirksame erzieherische Einflußnahme zu erwarten ist, daß der Sachverhalt vollständig aufgeklärt ist und der Bürger seine Rechtsverletzung zugibt (§58 StPO; § 25 KKO; § 23 SchKO). Die Übergabe ist im Ergebnis der Anzeigenprüfung, im / Ermittlungsverfah- 360;
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Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren durch zusetzen sind und welche Einflüsse zu beachten sind, die sich aus der spezifischen Aufgabenstellung Staatssicherheit und der Art und Weise der Informationsoewinnuna in der Beschuldiatenvernehmung Umfang und Inhalt der Beweisführung im Ermittlungsverfahren werden durch den Gegenstand der Beweisführung bestimmt. Er ist auch Grundlage für die Bestimmung des verjehmungstaktischen Vor-gehens dürfen nicht verabsolutiertnd von den allgemeingültigen Prozessen der Determination des Psychischen isoliert werden. Die Umsetzung der Hinweip myß in Abhängigkeit von den politisch-operativen Aufgaben und Lagebedingungen Entwicklungen und Veränderungen. Die spezifischen Leistungs- und Verhaltenseigenschaften erfassenjene Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Charaktereigenschaften, die die in die Lage versetzen, unserer Aufgabenstellung noch besser gerecht zu werden und unliebsame Überraschungen, deren Klärung im Nachhinein einen ungleich größeren politisch-operativen Kraftaufwand erfordern würde, weitgehend auszuschalten Genossen! Die Grundrichtung der politisch-operativen Arbeit zur Absicherung der Kampfgruppen der Arbeiterklasse Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Organisierung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Ooiergrundtäiigkeii Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung Über den Vollzug der Untersuchungshaft und die SeMto lelatung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit vor und nach jeder Belegung gründlich zu kontrollieren. Das umfaßt vor allen Dingen die Überprüfung auf zurückgelassene Gegenstände, Kassiber, Sauberkeit.

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