Rechtslexikon 1988, Seite 354

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 354 (Rechtslex. DDR 1988, S. 354); ?T anzv eranstaltung Reisekostenverguetung, Trennungsentschaedigung und Umzugskostenverguetung; die derzeit geltende Fassung dieser ?? ist beim Stichwort ?Reisekosten? genannt). Tanzveranstaltung / Jugendtanzveranstaltung / Veranstaltungen Tariflohn / Arbeitslohn Tatbestand - struktureller Bestandteil von / Rechtsnormen, der die gesellschaftlichen Bedingungen und Vorgaenge, die Gesamtheit aller Umstaende beschreibt, an die das Gesetz die Entstehung, Veraenderung oder Beendigung von / Rechtsverhaeltnissen knuepft. Solche Umstaende (/ rechtserhebliche Tatsachen) koennen Handlungen (z. B. die / Kuendigung eines Vertrages oder die Wegnahme einer Sache beim Diebstahl), staatliche Entscheidungen (z.B. die ? Wohnraumzuweisung) und Ereignisse sein; sie werden meist komplex im T. einer Rechtsnorm beschrieben. Im T. werden einerseits die aeusseren Umstaende eines Handelns oder Verhaltens sowie die durch dieses Handeln bewirkten gesellschaftlichen Veraenderungen (z.B. die Verursachung eines Z1 Schadens) erfasst. Diese aeusseren Umstaende und gesellschaftlichen Vorgaenge werden als objektive T.merkmale bezeichnet. Andererseits erfasst der T. auch Umstaende, die in der Person des / Rechtssubjekts liegen und dessen spezifische Beziehung zu dem Geschehen betreffen, d. h. subjektive T.merkmale (z. B. die / Schuld). Die in? den Rechtsnormen vorgesehenen Rechtsfolgen (z.B. Verpflichtung zu / Schadenersatz, / Massnahme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit) eines tatbestandsmaessigen Verhaltens treten erst dann ein, wenn saemtliche objektiven und subjektiven T.merkmale verwirklicht sind. Dem T. kommt insbesondere als Grundlage fuer alle Formen der / juristischen Verantwortlichkeit, deren Grenzen er bestimmt, prinzipielle Bedeutung fuer die Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu. taetige Reue / Vorbereitung und Versuch Taetigkeitsverbot - zeitweiliges oder dauerndes Untersagtsein der bisherigen beruflichen Taetigkeit. Eine Form des T. liegt vor, wenn die dazu berechtigten Organe einem Werktaetigen auf der Grundlage der Rechtsvorschriften die / Berufserlaubnis entziehen. T. kann auch als / Zusatzstrafe gegenueber einem Straftaeter zusaetzlich zu einer Freiheitsstrafe oder einer Verurteilung auf Bewaehrung ausgesprochen werden, wenn er die / Straftat unter Ausnutzung oder im Zusammenhang mit seiner Berufstaetigkeit begangen hat und es im Interesse der Gesellschaft notwendig ist, ihm die Ausuebung dieser Taetigkeit (z. B. das Fuehren einer Gastwirtschaft) zeitweilig oder fuer dauernd zu untersagen (? 53 StGB). Dieses T. soll verhindern, dass weitere Straftaten unter Ausnutzung der beruflichen Taetigkeit begangen werden. Gegenueber Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres findet es keine Anwendung (? 69 StGB). Das T. macht die Aenderung oder Aufloesung des / Arbeitsvertrages des Betreffenden notwendig. taetliche Beleidigung / Beleidigung Tauglichkeitsuntersuchung - aerztliche Untersuchung zur Pruefung der koerperlichen und gesundheitlichen Eignung eines Buergers fuer die Ausuebung von Taetigkeiten, die mit besonderen koerperlichen oder gesundheitlichen Anforderungen verbunden sind. T. sind gemaess ? 207 AGB bei der Einstellung und danach in regelmaessigen Abstaenden fuer Werktaetige vorgeschrieben, die - eine koerperlich schwere oder gesundheitsgefaehrdende Arbeit uebernehmen sollen, - eine Taetigkeit ausueben, fuer die die staendige gesundheitliche Ueberwachung in Rechtsvorschriften festgelegt ist. Der Personenkreis, den dies betrifft, sowie die Zeitabstaende fuer die Wiederholungsuntersuchungen sind in ? 2 sowie in der Anlage zur 2. DB zur VO ueber die Verhuetung, Meldung und Begutachtung von Berufskrankheiten - Arbeitsmedizinische Tauglichkeitsund Ueberwachungsuntersuchungen vom 25. August 1981 (GBl. 11981 Nr. 28 S. 337) festgelegt. Unter anderem sind T. vorgesehen fuer alle Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, fuer Werktaetige, die bei ihrer Taetigkeit grosser Hitze oder Kaelte, Druckluft oder chemischen Staeuben ausgesetzt sind, unter Tage arbeiten, als Lehrer und Erzieher oder in Lebensmittelbetrieben taetig sind. Wird bei der T. festgestellt, dass der Werktaetige fuer die vereinbarte Arbeitsaufgabe gesundheitlich nicht mehr geeignet ist, darf er mit dieser nicht weiter beschaeftigt werden. Der Betrieb hat ihm eine seinen Faehigkeiten und seiner gesundheitlichen Eignung entsprechende zumutbare andere Arbeit Zumutbarkeit einer anderen Arbeit) im Betrieb oder - wenn das nicht moeglich ist - in einem anderen Betrieb anzubieten (?209 AGB). Ist die Nichteignung fuer die vereinbarte Arbeitsaufgabe auf arbeitsbedingte Gesundheitsschaedigung zurueckzufuehren und uebernimmt der Werktaetige die angebotene andere Arbeit, hat der Betrieb eine eventuell erforderliche Qualifizierung zu gewaehrleisten und dem Werktaetigen die Qualifizierungskosten zu erstatten (? 209 Abs. 2 AGB). Gegen die Entscheidung des Arztes ueber die Tauglichkeit des Werktaetigen kann dieser und der Betrieb innerhalb von 2 Wochen beim Leiter der Einrichtung des Gesundheitswesens Beschwerde einlegen. Gibt dieser ihr nicht statt, hat er sie innerhalb einer Woche an den Leiter der Arbeitshygieneinspektion des Rates des Kreises zu geben, der innerhalb weiterer 2 Wochen endgueltig entscheidet (? 7 Abs. 3 der genannten 2. DB). Ueber die in Rechtsvorschriften vorgesehenen hinaus koennen T. fuer weitere Werktaetige in betrieblichen Regelungen vorgesehen sein. T. sind auch die Untersuchungen auf Kraftfahrtauglichkeit, denen sich alle 354;
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Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der gewaltsamen Ausschleusung von Personen in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung sowie den Linien und Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlass ens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie ,. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen sowie mit den Werktätigen insgesamt, die gesellschaftlichen Kräfte des Sozialismus insbesondere zur vorbeugenden und zielgerichteten Bekämpfung der zersetzenden Einflüsse der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen des sozialistischen Staates zu durchkreuzen und die Wirtschafts- und Sozialpolitik der Partei zu unterstützen, bekräftigte der Generalsekretär des der Genosse Erich Honecker auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Entscheidungsvorbereitung noch Reserven bieten, vor allem hinsichtlich ihrer umfassenden Ausschöpfung und bewußten Nutzung bei der Realisierung der erforderlichen Maßnahmen vor und im Zusammenhang mit anderen Eraittlungs-handlungen. Oer theoretische Ausgangspunkt dabei muß sein, daß Öffentlichkeitsarbeit in Strafverfahren kein einmaliger Akt ist, sondern Bestandteil verschiedener strafprozessualer Maßnahmen sein muß.

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