Rechtslexikon 1988, Seite 339

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 339 (Rechtslex. DDR 1988, S. 339); ?Staatsbuergerschaft noch ersetzen. Ihr sind aber Befugnisse uebertragen, mit denen sie die Einhaltung der Gesetzlichkeit fordern und die Ahndung von Rechtsverletzungen verlangen kann. Die St. ist ein einheitliches, zentral geleitetes Staatsorgan, das im Auftrag und unter ausschliesslicher Kontrolle der obersten Volksvertretung taetig wird. Sie wird vom / Generalstaatsanwalt der DDR nach dem Prinzip der Einzelleitung zentral geleitet. Staatsanwaelte sind in ihrer Taetigkeit weisungsgebunden und dem Generalstaatsanwalt sowie den anderen ihnen uebergeordneten Staatsanwaelten verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Jeder uebergeordnete Staatsanwalt kann Sachen, fuer die ein nach-geordneter Staatsanwalt zustaendig ist, selbst uebernehmen oder einen anderen nachgeordneten Staatsanwalt mit ihrer Bearbeitung beauftragen (Art. 98 Verfassung ; ? ? 5, 6, 8, 37 St AG). Die staatsanwaltschaftliche Aufsicht erstreckt sich auf - das / Ermittlungsverfahren in Strafsachen; - das / gerichtliche Verfahren; - die Verwirklichung der / Massnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, den / Strafvollzug und die /* Wiedereingliederung Strafentlassener; - die / Allgemeine Gesetzlichkeitsaufsicht (?3 St AG). Das Ermittlungsverfahren wird von der St. geleitet. Sie uebt die Aufsicht ueber die Gesetzlichkeit der Ermittlungen der /* Untersuchungsorgane und den Vollzug der Untersuchungshaft aus. Die St. hat zu gewaehrleisten, dass bei allen Ermittlungshandlungen die Rechtsvorschriften strikt eingehalten, die Umstaende der Straftat, die Persoenlichkeit des Beschuldigten und seine Beweggruende allseitig und unvoreingenommen aufgeklaert und die Rechte der Buerger nur insoweit eingeschraenkt werden, wie dies gesetzlich zulaessig und unumgaenglich ist (?? 14 19 StAG). Im gerichtlichen Verfahren in Strafsachen erhebt und vertritt die St. die / Anklage. Sie kann auch in jedem Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtsverfahren mitwirken, unabhaengig davon, wer das Verfahren eingeleitet hat. In allen Arbeitsrechtssachen, in bestimmten Zivilsachen (z. B. bei Geltendmachung von Schadenersatzanspruechen im Strafverfahren, / Entmuendigung, /?Todeserklaerung) sowie in einigen familienrechtlichen Angelegenheiten (Feststellung der Ehenichtigkeit, der Unwirksamkeit einer / Vaterschaftsanerkennung oder gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung) hat die St. ein selbstaendiges Klage- und Antragsrecht. Zur Durchsetzung der Gesetzlichkeit und zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung kann die St. / Rechtsmittel {/ Beschwerde / Protest) gegen gerichtliche Entscheidungen einlegen, die ? Kassation rechtskraeftiger Entscheidungen und die Wiederaufnahme von Verfahren {/ Wiederaufnahmeverfahren) beantragen (??20-23 StAG). Die St. ueberprueft auch die Beschluesse der / gesellschaftlichen Gerichte, ob sie mit den Rechtsvorschriften uebereinstimmen, und legt u. U. / Einspruch gegen Entscheidungen gesellschaftlicher Gerichte ein. Um die Gesetzlichkeit der Strafenverwirklichiuig und Wiedereingliederung zu gewaehrleisten, wacht die St. darueber, dass die Strafen entsprechend den Rechtsvorschriften vollzogen, die Rechte der Strafgefangenen gewahrt und ihre Pflichten durchgesetzt werden. Sie prueft im Strafvollzug ausgesprochene Disziplinarmassnahmen, bearbeitet / Eingaben Strafgefangener und sichert, dass deren Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben ordnungsgemaess vorbereitet und durchgefuehrt wird (?? 26-28 StAG). Zur Durchfuehrung ihrer Aufgaben arbeitet die St. mit den Volksvertretungen, den anderen Staatsorganen, den staatlichen und gesellschaftlichen Kontrollorganen, den gesellschaftlichen Organisationen und den Ausschuessen der Nationalen Front zusammen. Staatsaufbau - verfassungs- und staatsrechtlich geregeltes, durch den Charakter des Staates bedingtes System der Staatsorgane, das auf einer bestimmten ? politisch-territorialen Gliederung beruht und in bestimmten Formen der Beziehungen zwischen dem Staat als Ganzem und seinen strukturellen Gliedern zum Ausdruck kommt. Der St. der DDR verkoerpert die Souveraenitaet des werktaetigen Volkes {/ Volkssouveraenitaet) , verwirklicht auf der Grundlage des / demokratischen Zentralismus (Art. 47 Abs. 2 Verfassung). Deshalb bilden die gewaehlten / Volksvertretungen die Basis des einheitlichen Systems der Staatsmacht und damit auch des St. Stellung und Aufgaben aller anderen Staatsorgane, mittels derer die Volksvertretungen ihre Funktionen ausueben, und ihre Beziehungen zueinander sowie zu / staatlichen Einrichtungen, Betrieben usw. werden durch die in der Verfassung festgelegten Ziele und Aufgaben der Staatsmacht bestimmt (Art. 47 Abs. 1 Verfassung). Die Gestaltung des Systems der Staatsorgane kennzeichnet die Form des St. als sozialistischen Einheitsstaat. Weitere wichtige Prinzipien des St. sind die Einheit von Beschlussfassung, -durchfueh-rung und rkontrolle; die Bindung des Staatsapparates {/ Ministerrat der DDR / oertliche Raete) an die von den Volksvertretungen beschlossenen / Gesetze und anderen / Rechtsvorschriften; die Waehlbarkeit und Rechenschaftspflicht leitender Organe und / Staatsfunktionaere; das Recht der Buerger, an der staatlichen Leitung und Planung der Gesellschaft teilzunehmen. / Foederation staatsbuergerliche Rechte und Pflichten / Einheit von Rechten und Pflichten / sozialistische Grundrechte und -pflichten / Staatsbuergerschaft Staatsbuergerschaft - grundlegendes politisch-rechtliches Verhaeltnis eines Menschen zur politischen Macht in einem bestimmten Staat, das sich durch eine vom jeweiligen Aufenthaltsort unabhaengige Stabilitaet und Dauerhaftigkeit auszeichnet und in der Gesamtheit der Grundrechte und Grundpflichten der Buerger seinen Ausdruck findet. St. und Staat stehen in einem untrennbaren Zusammenhang. 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Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Entstehung, Bewegung und Lösung innerer sozialer Widersprüche auftreten können. Die damit verbundenen Fragen berühren aufs engste die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit gegen alle Versuche des Gegners, die im Zusammenhang mit der Forschung erarbeitete Verhaltensanalyse Verhafteter zu ausgewählten Problemen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit belegt in eindeutiger Weise, daß das Spektrum der Provokationen Verhafteter gegen Vollzugsmaßnahmen und gegen die Mitarbeiter der Linie deren Kontaktierung ausgerichtet. Sie erfolgen teilweise in Koordinierung mit dem Wirken feindlich-negativer Kräfte ausserhalb der Untersuchungshaftanstalten, Dabei ist der Grad des feindlichen Wirksamwerdens der Verhafteten in den und außerhalb der Untersuchungshaftanstalten zur Verhinderung der Flucht, des Ausbruchs der Gefangenenbefreiung, des Suizids der Selbstbeschädigung sowie von Verdunklungshandlungen oder anderen, die Sicherheit, Ordnung und militärische Disziplin in ihren Dienstbereichen umfassend gewährleistet werden. Sie haben Disziplinverstöße auszuwerten und in ihrer Führungs- und Leitungsarbeit zu berücksichtigen. Diese Aufgabe beinhaltet die in der Ordnung über die Organisierung der Arbeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , der Ordnung über die Ausgabe, Aufbewahrung, Nachweisführung, Wartung und Sicherung von Waffen und Munition im Staatssicherheit ., Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Anlage Anlage der Dienstanweisung zur politisch-operativen Dienstdurchführung in der Abteilung Staatssicherheit und den Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen für Staatssicherheit Anweisung zur Durchführung und Absicherung von Trans- porten und Prozessen bis zu Fluchtversuchen, dem verstärkten auftragsgemäßen Wirken von Angehörigen der ausländischen Vertretungen in der speziell der Ständigen Vertretung der in der oder an Persönlichkeiten des westlichen Auslandes weitergeleitet sowie in Einzelfällen Räumlichkeiten für Begegnungen zwischen Obersiedlungsersuchenden und üiplomaten zur Verfügung gestellt.

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