Rechtslexikon 1988, Seite 334

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 334 (Rechtslex. DDR 1988, S. 334); ?Sozialverskherungspflichtbeitrag Sozialversicherungspflichtbeitrag - in Erfuellung der gesetzlichen Beitragspflicht zu entrichtender Beitrag zur / Sozialversicherung (SV). Der S. der Arbeiter und Angestellten betraegt 10 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoverdienstes - maximal 60 Mark im Monat (? 14 SVO). Fuer Werktaetige, die bei der SV der / Staatlichen Versicherung der DDR versichert sind, gelten differenzierte Regelungen. Die meisten dieser Versicherten zahlen ebenfalls 10 Prozent ihrer beitragspflichtigen Einkuenfte bzw. Arbeitsverguetung, und zwar entweder als monatlichen oder als Jahresbeitrag (??6-24 SVO-Staatliche Versicherung). Empfaenger bestimmter Renten sind von der Zahlung ihres S. befreit (? 15 SVO; ? 29 SVO-Staatli-che Versicherung). Wie die Werktaetigen selbst, zahlen auch die Betriebe, sozialistischen Produktionsgenossenschaften und die Rechtsanwaltskollegien einen S. Er betraegt fuer Arbeiter und Angestellte sowie fuer Mitglieder sozialistischer Produktionsgenossenschaften 12,5 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoverdienstes bzw. der beitragspflichtigen Einkuenfte, fuer Mitglieder der Rechtsanwaltskollegien 10 Prozent. Sozialversicherungsschutz bei Auslandsaufenthalt - Gewaehrung kostenloser medizinischer Betreuung bzw. Erstattung von Kosten einer solchen Betreuung fuer sozialversicherte Buerger der DDR, die waehrend zeitweiligen Aufenthalts im Ausland aerztliche Hilfe in Anspruch nehmen muessen. Zu unterscheiden ist zwischen einem Aufenthalt in Staaten, mit denen zwischenstaatliche Vereinbarungen auf dem Gebiet der Sozialpolitik/Sozialversicherung oder des Gesundheitswesens bestehen, und dem Aufenthalt in Staaten, mit denen keine solchen Vereinbarungen getroffen wurden. Vertraege, Abkommen oder Vereinbarungen auf diesem Gebiet bestehen mit der UdSSR, der CSSR, der VR Polen, der VR Bulga-rien, der SFR Jugoslawien, der SR Rumaenien und der Ungarischen VR. In diesen Laendern haben Buerger der DDR bei Vorlage des / Ausweises fuer Arbeit und Sozialversicherung und des Reisedokuments Anspruch auf notwendige aerztliche und zahnaerztliche Behandlung in dem Umfang und zu den Bedingungen - in der Regel kostenlos -, wie sie fuer die Buerger des jeweiligen Aufenthaltslandes gelten. Zu bestimmten Heilbehandlungen (z.B. zur Abgabe von Arzneien) koennen geringe Zuzahlungen notwendig sein; der verauslagte Betrag wird nach Rueckkehr in die DDR von der Sozialversicherung (SV) erstattet. Die aerztlichen Leistungen werden im Aufenthaltsland so lange gewaehrt, bis die Heimreise oder der Heimtransport ohne Gefahr fuer Leben und Gesundheit moeglich ist. Wird im Einzelfall eine Arbeitsbefreiung wegen Arbeitsunfaehigkeit infolge Krankheit oder Unfall notwendig, muss der behandelnde Arzt eine Bescheinigung ausstellen, aus der eindeutig die Arbeitsbefreiung, der Grund dafuer (Diagnose) und die Dauer der Arbeitsbefreiung hervorgehen muss. Beschaeftigungsbetrieb oder Dienst- stelle sind ueber die zeitweilig nicht moegliche Rueckkehr in geeigneter Weise zu informieren. Nach Rueckkehr in die DDR ist diese Bescheinigung unverzueglich der fuer die Zahlung des Krankengeldes zustaendigen Stelle vorzulegen. Bei einem Aufenthalt in der BRD ist auf Grund des Abkommens zwischen der Regierung der DDR und der Regierung der BRD auf dem Gebiet des Gesundheitswesens vom 25. April 1974 (Bekanntmachung ueber das Inkrafttreten vom 11.12.1975, GBl. II 1975 Nr. 13 S. 269) ebenfalls unentgeltliche medizinische Hilfe bei akuten Erkrankungen gewaehrleistet. Sollte trotzdem eine Rechnung erteilt werden, ist diese nach Rueckkehr der zustaendigen Verwaltung der SV zu uebergeben. Sind waehrend des Aufenthalts in Staaten, mit denen keine Abkommen bestehen, Kosten fuer Heilbehandlung entstanden, koennen diese in Mark der DDR bis zur Hoehe der in der DDR geltenden Kostensaetze erstattet werden (?90 Abs. 3 SVO). Geldleistungen werden bei Erkrankung im Ausland, sofern mit dem betreffenden Staat kein Abkommen besteht bzw. ein bestehendes Abkommen dazu keine Vereinbarung enthaelt, grundsaetzlich erst ab Rueckkehr in die DDR gezahlt, wenn dann noch die Voraussetzungen vorliegen (?90 Abs. 2 SVO). Vertragsbeziehungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens und der medizinischen Wissenschaft, die unter anderem die Verpflichtung zur unentgeltlichen medizinischen Betreuung bei akuter Erkrankung oder Unfall von Buergern des einen Staates beim zeitweiligen Aufenthalt im anderen Staat auf der Basis der Gegenseitigkeit vorsehen, unterhaelt die DDR auch mit folgenden Staaten: Kuba, Mongolische VR, VDR Laos, SR Vietnam, Koreanische DVR, Grossbritannien, Zypern. Sozialversicherungsstreitigkeit / Beschwerdekommissionen fuer Sozialversicherung Spargirokonto - Form des / Sparkontos, die nicht nur sicheres Sparen ermoeglicht, sondern auch den Zahlungsverkehr erleichtert. Ein S. kann fuer einen oder mehrere - hoechstens 3 - Buerger eingerichtet werden. Der Inhaber eines S. kann sich Einnahmen wie Lohn, Gehalt, Stipendium und Rente auf das Konto ueberweisen lassen. Im Wege des / Abbuchungsverfahrens oder durch Erteilen von / Dauerauftraegen kann er Zahlungsverpflichtungen zeitsparend erfuellen. Er kann am Scheckverkehr Scheck) teilnehmen und dadurch zu jeder Zeit und an jedem Ort ueber sein Konto verfuegen. Auch eine Verfuegung ueber die Spareinlage durch Barabhebung beim kontofuehrenden /* Kreditinstitut, mittels Geldkarte sowie durch / Ueberweisung, telegrafische Ueberweisung und telegrafische Geldanforderung gegen Erstattung der Portokosten ist moeglich. Die dazu erforderlichen Auftraege sind vom Sparer bzw. vom Verfuegungsberechtigten zu unterschreiben; Vollmachten werden nicht anerkannt. Bei Verfuegungen mittels Geldkarte legitimieren sich die Verfuegungsberechtigten durch die Eingabe einer nur ihnen bekannten 4stelligen Zahl, den persoenlichen Bankcode (Geldkarten-Anordnung vom 7.7.1987, 334;
Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 334 (Rechtslex. DDR 1988, S. 334) Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 334 (Rechtslex. DDR 1988, S. 334)

Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Vorkommnissen am in der Hauptstadt der Zugeführten standen ,J unter dem Einfluß von Alkohol. Die langjährigen Erfahrungen beweisen, daß von den erlaufe von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen sind hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der Untersuchungshaft zu treffende Entscheidungen betrachtet. An der Anordnung der Untersuchungshaft sind immer mehrere autoritative staatliche Organe Kraft eigener, von einander unabhängiger Verantwortung, beteiligt.

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