Rechtslexikon 1988, Seite 326

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 326 (Rechtslex. DDR 1988, S. 326); Sozialistische Einheitspartei Deutschi. unmöglich: 1. das Proletariat wird die sozialistische Revolution nicht durchführen können, wenn es sich nicht durch den Kampf für die Demokratie auf die Revolution vorbereitet; 2. ohne restlose Verwirklichung der Demokratie kann der siegreiche Sozialismus seinen Sieg nicht behaupten und das Absterben des Staates für die Menschheit nicht Wirklichkeit werden lassen“ (Lenin). Darin besteht der Kern der marxistisch-leninistischen Demokratieauffassung, offenbart sich ihr Klasseninhalt. Indem das bürgerlich-imperialistische Demokratieverständnis den Klassencharakter der Demokratie leugnet, bürgerliche Demokratie mit Demokratie überhaupt gleichsetzt und eine „reine“, über Klassen und Klassenkampf stehende Demokratie vorgaukelt, soll mit der Doktrin vom Ende der Demokratie mit Errichtung der Diktatur des Proletariats die bürgerliche Klassenherrschaft ideologisch legitimiert und verewigt werden. Die s. D. bildet die Hauptrichtung der Festigung und Entwicklung der sozialistischen Staatsmacht und des politischen Systems des Sozialismus. Sie ist ein entscheidendes Merkmal der sozialistischen Gesellschaft überhaupt und bestimmt die Beziehungen von Bürger und Staat, von Individuum und Gesellschaft in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Die s. D. ist eine für die Werktätigen reale Demokratie, welche nicht nur verfassungsmäßig verbrieft und durch das Recht gesichert ist, sondern verantwortungsbewußtes, auf die Realisierung der Einheit von gesamtgesellschaftlichen, kollektiven und persönlichen Interessen gerichtetes soziales Handeln voraussetzt bzw. erfordert. Das wird an der Verwirklichung der Z sozialistischen Grundrechte und -pflichten, vor allem solch entscheidender verfassungsmäßiger Grundrechte wie des Z Rechts auf Mitbestimmung und Mitgestaltung, des Z Rechts auf Arbeit und des Z Rechts auf Bildung, besonders deutlich. Das beweisen mannigfaltige Formen s. D. im Betrieb und im Territorium, z. B. die Z gewerkschaftlichen Rechte, der Z sozialistische Wettbewerb, die Z Neuererbewegung und andere Formen der Mitwirkung der Werktätigen an der betrieblichen und Z territorialen Rationalisierung, die Teilnahme an der Z Rechtsprechung als Z Schöffen oder die Rechtsprechung durch Werktätige in den Z Konfliktkommissionen und Z Schiedskommissionen, Mitwirkung in Z Eltern Vertretungen, in der Arbeit der Z Jugendhilfe und Kommissionen der Z Arbeiter-und-Bauern-Inspektion sowie als Z freiwillige Helfer der DVP, die Mitarbeit der Bürger in den Wohnbezirksausschüssen der Z Nationalen Front der DDR und in Z Hausgemeinschaftsleitungen, die Vorbereitung und Durchführung der Z Wahlen zu den Volksvertretungen oder auch der betrieblichen Gewerkschaftsleitungen und vieles andere mehr. Die führende Rolle der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei sowie der sozialistische Staat und sein Recht sind selbst Verkörperun- gen bzw. Elemente der s. D., denn die grundlegenden gesellschaftlichen Ziele werden unter Führung der marxistisch-leninistischen Partei vor allem im Zusammenwirken mit den Gewerkschaften und mit den Bündnispartnern der Arbeiterklasse erarbeitet und realisiert, nicht zuletzt mit staatlich-rechtlichen Mitteln. Kernstück der s. D. sind die Z Volksvertretungen, die als arbeitende Körperschaften in sich gesetzgebende und beschließende Tätigkeiten mit der Durchführung und Kontrolle von Entscheidungen vereinigen. Die gewählten Volksvertretungen mit ihren Z Abgeordneten, die Interessenvertreter des Volkes sind und das Vertrauen ihrer Wähler besitzen, der staatliche Leitungsapparat und die Mitgestaltung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens bilden die eng verbundenen, tragenden Säulen s. D. Nicht zuletzt gewährleistet die s. D., daß sich der Wille und die Interessen des werktätigen Volkes im sozialistischen Recht widerspiegeln und ihren allgemeinverbindlichen Ausdruck finden. Das zeigt sich vor allem an solch wichtigen Gesetzeswerken wie dem Z Arbeitsgesetzbuch, dem Zivilgesetzbuch (Z Zivilrecht) und dem GöV, die vor ihrer Annahme durch die Volkskammer umfassend öffentlich beraten wurden. Das zeigt die Gestaltung des Rechtsetzungsprozesses überhaupt (Z Gesetzgebung Z Rechtsetzung) ebenso wie die Z Rechtsverwirklichung, bei der umfassende Mitwirkungsrechte der Bürger, insbesondere der Gewerkschaften, garantiert sind. Sozialistische Einheitspartei Deutschlands Z Rechtspolitik der SED sozialistische Gesetzlichkeit - Prinzip und Methode der staatlichen Leitung und des staatlichen Schutzes des Aufbaus und der Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft mit Hilfe des Z Rechts. S. G. erfordert, - alle gesellschaftlichen Beziehungen, die objektiv rechtlicher Regelung bedürfen und die einer solchen fähig sind, rechtlich zu regeln, sowie - die genaue Einhaltung und Durchsetzung der geltenden Rechtsnormen durch alle Staatsorgane, staatlichen Einrichtungen, Betriebe, Genossenschaften, Organisationen und Bürger. S. G. verkörpert die auf das einzelne Z Rechtssubjekt bezogene allgemeine Verbindlichkeit des Z sozialistischen Rechts. Der von Lenin geprägte Satz, daß Recht nichts sei ohne einen Apparat, der seine Einhaltung zu sichern weiß, schließt ein: Subjektive Rechte und Pflichten sind nichts ohne juristische Garantien für ihre Gewährleistung, ohne einen Apparat, der ihre Respektierung, Wahrung und Einhaltung sichert und notfalls zu erzwingen weiß. Die Lehre von der s. G. wurde besonders von Lenin ausgearbeitet, der dabei die Erfahrungen der jungen Sowjetmacht verallgemeinerte: „Je mehr wir in Verhältnisse eintreten, die feste und sichere Machtverhältnisse sind, je stärker sich der Warenumlauf entwickelt, desto nachdrücklicher muß die entschiedene Losung der Verwirklichung größerer revolutionärer Gesetzlichkeit in den Vordergrund gerückt werden.“ Diese von Lenin in der spezifischen historischen Situation 326;
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Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und der sozialistischen Gesellschaft. Die Strategie zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft schließt daher strategische Aufgaben für die weitere Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und zur Erziehung entsprechend handelnder Personen, die Strafgesetze oder andere Rechtsvorschriften verletzt haben. Als ein Kernproblem der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit erweist sich in diesem Zusammenhang die Feststellung bedeutsam, daß selbst in solchen Fällen, bei denen Bürger innerhalb kurzer einer Strafverbüßung erneut straffällig wurden, Einflüsse aus Strafvollzug und Wiede reingliederung nur selten bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit während des gesamten Untersuchungshaftvollzuges Grundanforderungen an die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit. Die Gewährleistung der Einheit von Rechten und Pflichten Verhafteter, die Sicherstellung von normgerechtem Verhalten, Disziplinar- und Sicherungsmaßnahmen. Zu einigen Besonderheiten des Untersuchungs-haftvollzuges an Ausländern, Jugendlichen und Strafgefangenen. Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheitbei Maßnahmen des Untersuchungshaftvollzuges außerhalb der Untersuchungshaftanstalt. Die Sicherung von Vorführungen zu gerichtlichen Hauptverhandlungen. Die Sicherung von Transporten Verhafteter.

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