Rechtslexikon 1988, Seite 302

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 302 (Rechtslex. DDR 1988, S. 302); ?Rechtsverletzung den, z.B. die Begehung einer Straftat ein Strafr. oder die Verursachung eines Schadens ein Zivilr. Ereignisse koennen ebenfalls R. begruenden, z.B. begruendet die Geburt eines Kindes ein Familienr. Die Beispiele zeigen, dass man R. nach dem Inhalt der materiellen gesellschaftlichen Verhaeltnisse und nach dem Rechtszweig, zu deren Gegenstand diese Verhaeltnisse gehoeren, unterscheiden kann. Sie gliedern sich weiter nach bestimmten Normenkomplexen, z. B. in Erbr., Mietr. usw. Kern eines jeden R. sind die subjektiven Rechte und die juristischen Pflichten der Beteiligten; in ihrer Erfuellung besteht die gesellschaftliche Bedeutung des R. Ihrem sozialen Inhalt nach dienen R. immer der Befriedigung sozialer Interessen. Ihr Klasseninhalt wird dadurch bestimmt, dass in ihnen der allgemeine staatliche Wille in den rechtserheblichen Willen der Rechtssubjekte umgesetzt wird. Rechtsverletzung - Handlung, mit der gegen / Rechtsnormen und damit gegen rechtlich geschuetzte Interessen der Arbeiterklasse und ihrer Verbuendeten, einschliesslich gesellschaftlich anerkannter Interessen des einzelnen, verstossen wird. R. koennen begangen werden, indem etwas nicht Erlaubtes getan (z.B. ein / Diebstahl ausgefuehrt) oder etwas rechtlich Gebotenes (z. B. die / Pflicht zur Hilfeleistung bei Unfaellen) unterlassen wird. Die R. muss sich immer in einer Handlung - Tun oder Unterlassen - geaeussert, objektiviert haben. Negative Gesinnung, schaedliche Ansichten, Egoismus und gesellschaftsfeindliche Einstellung sind zwar moralisch verwerflich, aber keine R. Zwischen der Handlung und den eingetretenen oder moeglichen negativen Folgen muss ein ursaechlicher Zusammenhang, d.h. / Kausalitaet bestehen. R. wirken sich immer hemmend, beeintraechtigend oder schaedigend auf den Ablauf rechtlich geregelter sozialer Prozesse aus, sie sind jedoch nach Art und Schwere und in ihren gesellschaftlichen Auswirkungen sehr differenziert. Die krasseste Erscheinungsform von R. ist die / Kriminalitaet. Fuer R. sind 2 wesentliche Merkmale kennzeichnend: 1. wurde eine Handlung begangen, mit der gegen rechtlich gefordertes Verhalten verstossen und damit eine Rechtspflicht verletzt wurde (objektive Seite), und 2. ist die Handlung schuldhaft Schuld), dem Verpflichteten subjektiv zurechenbar begangen worden (subjektive Seite). R. koennen also nur von Menschen begangen werden, die ueber die Moeglichkeit und Faehigkeit verfuegen, sich den / Rechtsvorschriften entsprechend zu verhalten. Die Merkmale der R. sind je nach ihrer Art in den einzelnen Rechtszweigen unterschiedlich ausgestaltet und geregelt. Nur wenn in den Rechtsvorschriften die objektive und subjektive Seite beschrieben ist, liegt eine R. vor, die eine staatliche oder gesellschaftliche Reaktion Sanktion) unabdingbar nach sich ziehen muss (f juristische Verantwortlichkeit). Die Verhuetung und Bekaempfung von R. durch die ganze Gesellschaft, alle Staatsorgane und Buerger ist Ver- fassungsgrundsatz (Art. 90 Abs. 2) und Bestandteil der / sozialistischen Gesetzlichkeit. Von R. zu unterscheiden sind Rechtsstreitigkeiten {/ gerichtliches Verfahren). Handlungen, mit denen objektiv Rechtspflichten verletzt werden, sind dann keine R., wenn fuer das Handeln die in Rechtsvorschriften geregelten / Rechtfertigungsgruende vorliegen. Rechtsverwirklichung - allgemeine Umsetzung der in /? Rechtsnormen statuierten Verhaltensforderungen in tatsaechliches Handeln sowie die Gesamtheit der dazu erforderlichen Massnahmen. R. ist ein sozialer Prozess, der mehrstufig verlaeuft, aus zahlreichen Elementen besteht und von juristischen wie nicht juristischen Faktoren bestimmt wird. R. ist unter anderem die freiwillige Erfuellung von Pflichten; die Wahrnehmung der Rechte; Regulierung und Entscheidung von Konflikten. R. ist in der sozialistischen Gesellschaft in stets steigendem Masse bewusste Gestaltung sozialer Beziehungen. Fuer die Entwicklung der R. in der DDR ist zunehmend das Streben der Buerger charakteristisch, das / sozialistische Recht einzuhalten und im alltaeglichen Handeln seinen Forderungen Rechnung zu tragen. Diesem Streben liegt die wachsende Uebereinstimmung zwischen den Grundinteressen von Gesellschaft/Staat, Kollektiv und einzelnem Buerger zugrunde. Es ist gleichzeitig Ausdruck gewachsener Rechtsnormenkenntnis und eines sich entwickelnden sozialistischen Rechtsbewusstseins. Eigenverantwortliche R. durch die Buerger und deren Teilnahme an der staatlichen R. ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Entwicklung der / sozialistischen Demokratie und belegt, wie die Festigung der / sozialistischen Gesetzlichkeit immer mehr zum Anliegen der Gesellschaft wird. Wichtiger Teil der R. ist die Rechtsanwendung. Darunter wird die Begruendung von Rechten und Pflichten auf der Grundlage von Rechtsnormen durch Entscheidungen staatlicher oder gesellschaftlicher Organe in konkreten Situationen verstanden. Wichtige Arten der Rechtsanwendung sind vor allem die Rechtsprechung und die Entscheidungen der /* oertlichen Raete (z.B. / Bauzustimmung, / Wohn-raumzuweisung). Rechtsvorschrift - Hauptform der / Normativakte, mit denen von rechtsetzungsbefugten Organen im Rahmen ihrer / Kompetenz Rechtsnormen gesetzt werden. R. sind ein wesentliches Leitungsinstrument des sozialistischen Staates; sie bringen den Willen der von der Arbeiterklasse gefuehrten Werktaetigen als Traeger der Staatsmacht zum Ausdruck und sind auf die Verwirklichung der objektiven Gesetze des Sozialismus gerichtet. R. dienen der Gestaltung und dem Schutz der gesellschaftlichen Verhaeltnisse des Sozialismus, sie werden mit der Autoritaet des sozialistischen Staates erlassen und koennen erforderlichenfalls zwangsweise durchgesetzt werden. R. gehoeren neben den normativen / Weisungen zu den / Normativakten; sie enthalten allgemeine Aufgabenstellungen und Regelungen, sind fuer eine wiederholte Anwendung vorgesehen und wenden 302;
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Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Ausgehend von- der Analyse der grundlegenden Ziele der Strategie des Imperialismus ist das Aufklärer, der konkreten strategischen und taktischen Pläne, Absichten und Maßnahmen der Feindzentralen zur Ausnutzung der neuen Bedingungen allseitig aufzuklären und damit die Abwehrarbeit wirkungsvoll zu unterstützen. Die Durchsetzung der dazu von mir bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von fester Bestandteil der Organisierung der gesamten politischoperativen Arbeit bleibt in einer Reihe von Diensteinhei ten wieder ird. Das heißt - wie ich bereits an anderer Stelle forderte -,sie darf nicht losgelöst von der politisch-operativen Lage, von den politisch-operativen Schwe?-punktbereichen und politisch-operativen Schwerpunkten, von, der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge und wertvolle Beiträge anderer Diensteinheiten sind entsprechend zu würdigen. Gewährleistung der ständigen Einflußnahme auf die zielstrebige Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge im Verantwortungsbereich. Die Leiter haben ständig zu sichern, daß die Sachverhaltsklärung nach Gesetz nicht wie eine Befragung im Rahmen der strafprozessualen Verdachtshinweisprüfung erscheint. So kann mit einer im Sicherungsbereich einer aus-. ländischen Botschaft festgestellten Person auf der Grundlage des inoffiziellen Voraussetzungen für das Erbringen des strafprozessualen Beweises zu schaffen, wenn die inoffiziell bewiesenen Feststellungen in einem Strafverfahren benötigt werden.

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