Rechtslexikon 1988, Seite 283

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 283 (Rechtslex. DDR 1988, S. 283); ?immer mehr von Kameradschaft und gegenseitiger Hilfe gepraegt. Im bewussten Zusammenwirken im / sozialistischen Wettbewerb, in der / Neuererbewegung, bei der Teilnahme an der Leitung der betrieblichen Prozessse, die besonders durch die Taetigkeit der Gewerkschaften {/ gewerkschaftliche Rechte) gefoerdert wird, vermag der einzelne seine Faehigkeiten zu entfalten und zum Nutzen der Gesellschaft einzusetzen, kann er seine wahrhaft menschlichen Qualitaeten entwickeln. Die mit dem R. allen Buergern gegebene Moeglichkeit, in schoepferischer Arbeit ihre Persoenlichkeit zu entfalten, ist Grundlage und Voraussetzung fuer die Realitaet vieler anderer / sozialistischer Grundrechte und -pflichten: unter anderem des / Rechts auf Bildung, des / Rechts auf Mitbestimmung und Mitgestaltung, des Rechts auf Schutz der Gesundheit und der Arbeitskraft, des / Rechts auf Freizeit und Erholung. Gleichzeitig wirken diese Grundrechte ihrerseits auf die Gewaehrleistung des R. zurueck. Verbunden mit dem R. ist in Art. 24 Verfassung das Recht auf leistungsgerechte Entlohnung unabhaengig von Alter und Geschlecht festgelegt. Es entspricht dem sozialistischen / Leistungsprinzip. Der / Arbeitslohn bildet auch bei der Gestaltung der entwik-kelten sozialistischen Gesellschaft die Hauptquelle fuer das Wachstum des Realeinkommens der Werktaetigen und die Hauptform der persoenlichen materiellen Interessiertheit. Das Recht auf und die Pflicht zur Arbeit bilden in der sozialistischen Gesellschaft eine Einheit Einheit von Rechten und Pflichten). In Art. 24 Abs. 2 Verfassung wird gesellschaftlich nuetzliche Taetigkeit zur ehrenvollen Pflicht fuer jeden arbeitsfaehigen Buerger erklaert. Im Sozialismus ist die Arbeit nicht mehr laestiger Zwang und Dienst fuer fremde Profitinteressen, sie wird zur ehrenvollen Aufgabe, die neue Gesellschaft mitzugestalten und den gesellschaftlichen Reichtum zu mehren, an dem alle teilhaben. Keinem kann es erlaubt sein, von der Gesellschaft zu nehmen, ohne ihr zu geben. Ehrliche, gewissenhafte Arbeit zum Nutzen der Gesellschaft ist elementares Gebot der sozialistischen / Moral. Die verfassungsrechtliche Festlegung der Pflicht zur Arbeit beeintraechtigt nicht das Recht der freien Wahl des Arbeitsplatzes. Die Buerger kommen ihrer Pflicht zur Arbeit nach und nehmen ihr R. wahr, indem sie aus eigenem Entschluss eine Arbeit aufnehmen und ihren Arbeitsplatz so selbst waehlen. Ueberwiegend begruenden sie ein / Arbeitsrechtsverhaeltnis, oder sie leisten Dienst in den bewaffneten Organen Wehrdienst). Ebenso gesellschaftlich nuetzlich ist die Taetigkeit als Mitglied einer sozialistischen Produktionsgenossenschaft, als Einzelhandwerker oder als Kuenstler oder Schriftsteller, aber auch die Erziehung und Betreuung der Kinder durch die Muetter, die keiner Berufsarbeit nachgehen, oder die Betreuung hilfsbeduerftiger Menschen. Mittels Zwang wird die Pflicht zu gesellschaftlich nuetzlicher Taetigkeit nur in solchen Ausnahmefaellen durchgesetzt, in denen es darum geht, einer / asozialen Lebensweise zu begegnen. Hier schuetzt sich die sozialistische Gesellschaft davor, dass einzelne Recht auf Bildung versuchen, auf Kosten der Gesellschaft ein parasitaeres Dasein zu fuehren. Das Vorhandensein der zur Verwirklichung des R. erforderlichen Arbeitsplaetze sichert der sozialistische Staat durch das sozialistische Eigentum an Produktionsmitteln und ueber die Leitung und Planung der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung sowie der Standortverteilung der Industrie und ihres Bedarfs an Arbeitskraeften in den einzelnen Bezirken und Kreisen. Die Bilanzierung von Arbeitskraeften und Arbeitsplaetzen ist eine Grundlage fuer die weitere erfolgreiche Loesung der Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik. Fuer Entwicklung und Einsatz des Arbeitsvermoegens und damit fuer die Sicherung des R. tragen in den Bezirken die Aemter fuer Arbeit und Loehne und in den Kreisen die Aemter fuer Arbeit als Fachorgane der / oertlichen Raete die Verantwortung (??21, 40 GoeV; ?? zur Erhoehung der Wirksamkeit des gesellschaftlichen Arbeitsvermoegens vom 25.5. 1979, GBl. 1 1979 Nr. 15 S. 115). Sie beraten die Buerger in allen mit der Inanspruchnahme ihres R. zusammenhaengenden Fraegen und vermitteln Arbeitsplaetze. Bestimmte Gruppen von Buergern werden bei der Wahrnehmung ihres R. besonders gefoerdert und geschuetzt, z.B. Muetter mit Kindern Mutter- und Kinderschutz), / Schwerbeschaedigte oder Buerger im hoeheren Lebensalter. Neben den genannten Garantien des R. wird dieses auch durch die staendige Bildung und / Weiterbildung der Buerger und durch das sozialistische / Arbeitsrecht Arbeitsgesetzbuch) gewaehrleistet, das fuer die Buerger, die als Arbeiter und Angestellte taetig sind, das R. naeher ausgestaltet. Recht auf Bildung - Grundrecht der Buerger nach Art. 25 und 26 Verfassung. Das R. als eine grundlegende Errungenschaft des Sozialismus gibt jedem Buerger die gleichen Moeglichkeiten, sich eine hohe Bildung anzueignen. Das Bildungsprivileg der Besitzenden und damit alle Schranken, die Arbeiter- und Bauernkindern den Zugang zu Wissen und Bildung verwehrten, sind endgueltig beseitigt. Jedem Buerger ist es moeglich, seine Faehigkeiten zu entwickeln und die erforderlichen Kenntnisse zu erwerben, damit er in der beruflichen Taetigkeit sein Bestes zu geben vermag und an der Leitung von Staat und Gesellschaft sowie am kulturellen Leben teilnehmen kann. Auf diese Weise hat das R. engen Bezug zum / Recht auf Arbeit und zum Z Recht auf Mitbestimmung und Mitgestaltung. Das R. wird vor allem mit dem Bildungsgesetz und dem / Arbeitsgesetzbuch naeher ausgestaltet und durch das / einheitliche sozialistische Bildungssystem garantiert. Letzteres umfasst die Vorschulerziehung, die allgemeinbildenden Schulen, die Berufsbildung, die Erwachsenenqualifizierung sowie die Hoch- und Fachschulen. Die einzelnen Bildungsstufen bauen aufeinander auf und sind so abgestimmt, dass ein kontinuierlicher Bildungsweg von den Einrichtungen der Vorschulerzie- 283;
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Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Bugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linie Untersuchung zu deren Durchsetzung. Im Prozeß der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Einweisung von Inhaftierten in Krankenhäuser Inhaftierte, deren ordnungsgemäße Behandlung in den Krankenrevieren der Abteilung nicht erfolgen kann, sind in Absprache mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Aus-ffSiung; Durchführungslbastimmung zur Anweisung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Abteilung Staatssicherheit Berlin. Die weitere Qualifizierung der Unt rsuchungsa rbe r-fordert, sich über die Rolle und Stellung des fve r-teidigers in der klar zu werden und daraus Schlußfolgerungen für die Tätigkeit der Linie Untersuchung. Dementsprechend ist die Anwendung des sozialistischen Rechts durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit stets auf die Sicherung und Stärkung der Macht der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei geführten sozialistischen Staates. Ausgangspunkt unserer Betrachtung kann demzufolge nur das Verhältnis der Arbeiterklasse zur Wahrheit, zur Erkenntnis sein.

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