Rechtslexikon 1988, Seite 283

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 283 (Rechtslex. DDR 1988, S. 283); immer mehr von Kameradschaft und gegenseitiger Hilfe geprägt. Im bewußten Zusammenwirken im / sozialistischen Wettbewerb, in der / Neuererbewegung, bei der Teilnahme an der Leitung der betrieblichen Prozessse, die besonders durch die Tätigkeit der Gewerkschaften {/ gewerkschaftliche Rechte) gefördert wird, vermag der einzelne seine Fähigkeiten zu entfalten und zum Nutzen der Gesellschaft einzusetzen, kann er seine wahrhaft menschlichen Qualitäten entwickeln. Die mit dem R. allen Bürgern gegebene Möglichkeit, in schöpferischer Arbeit ihre Persönlichkeit zu entfalten, ist Grundlage und Voraussetzung für die Realität vieler anderer / sozialistischer Grundrechte und -pflichten: unter anderem des / Rechts auf Bildung, des / Rechts auf Mitbestimmung und Mitgestaltung, des Rechts auf Schutz der Gesundheit und der Arbeitskraft, des / Rechts auf Freizeit und Erholung. Gleichzeitig wirken diese Grundrechte ihrerseits auf die Gewährleistung des R. zurück. Verbunden mit dem R. ist in Art. 24 Verfassung das Recht auf leistungsgerechte Entlohnung unabhängig von Alter und Geschlecht festgelegt. Es entspricht dem sozialistischen / Leistungsprinzip. Der / Arbeitslohn bildet auch bei der Gestaltung der entwik-kelten sozialistischen Gesellschaft die Hauptquelle für das Wachstum des Realeinkommens der Werktätigen und die Hauptform der persönlichen materiellen Interessiertheit. Das Recht auf und die Pflicht zur Arbeit bilden in der sozialistischen Gesellschaft eine Einheit Einheit von Rechten und Pflichten). In Art. 24 Abs. 2 Verfassung wird gesellschaftlich nützliche Tätigkeit zur ehrenvollen Pflicht für jeden arbeitsfähigen Bürger erklärt. Im Sozialismus ist die Arbeit nicht mehr lästiger Zwang und Dienst für fremde Profitinteressen, sie wird zur ehrenvollen Aufgabe, die neue Gesellschaft mitzugestalten und den gesellschaftlichen Reichtum zu mehren, an dem alle teilhaben. Keinem kann es erlaubt sein, von der Gesellschaft zu nehmen, ohne ihr zu geben. Ehrliche, gewissenhafte Arbeit zum Nutzen der Gesellschaft ist elementares Gebot der sozialistischen / Moral. Die verfassungsrechtliche Festlegung der Pflicht zur Arbeit beeinträchtigt nicht das Recht der freien Wahl des Arbeitsplatzes. Die Bürger kommen ihrer Pflicht zur Arbeit nach und nehmen ihr R. wahr, indem sie aus eigenem Entschluß eine Arbeit aufnehmen und ihren Arbeitsplatz so selbst wählen. Überwiegend begründen sie ein / Arbeitsrechtsverhältnis, oder sie leisten Dienst in den bewaffneten Organen Wehrdienst). Ebenso gesellschaftlich nützlich ist die Tätigkeit als Mitglied einer sozialistischen Produktionsgenossenschaft, als Einzelhandwerker oder als Künstler oder Schriftsteller, aber auch die Erziehung und Betreuung der Kinder durch die Mütter, die keiner Berufsarbeit nachgehen, oder die Betreuung hilfsbedürftiger Menschen. Mittels Zwang wird die Pflicht zu gesellschaftlich nützlicher Tätigkeit nur in solchen Ausnahmefällen durchgesetzt, in denen es darum geht, einer / asozialen Lebensweise zu begegnen. Hier schützt sich die sozialistische Gesellschaft davor, daß einzelne Recht auf Bildung versuchen, auf Kosten der Gesellschaft ein parasitäres Dasein zu führen. Das Vorhandensein der zur Verwirklichung des R. erforderlichen Arbeitsplätze sichert der sozialistische Staat durch das sozialistische Eigentum an Produktionsmitteln und über die Leitung und Planung der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung sowie der Standortverteilung der Industrie und ihres Bedarfs an Arbeitskräften in den einzelnen Bezirken und Kreisen. Die Bilanzierung von Arbeitskräften und Arbeitsplätzen ist eine Grundlage für die weitere erfolgreiche Lösung der Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik. Für Entwicklung und Einsatz des Arbeitsvermögens und damit für die Sicherung des R. tragen in den Bezirken die Ämter für Arbeit und Löhne und in den Kreisen die Ämter für Arbeit als Fachorgane der / örtlichen Räte die Verantwortung (§§21, 40 GöV; АО zur Erhöhung der Wirksamkeit des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens vom 25.5. 1979, GBl. 1 1979 Nr. 15 S. 115). Sie beraten die Bürger in allen mit der Inanspruchnahme ihres R. zusammenhängenden Frägen und vermitteln Arbeitsplätze. Bestimmte Gruppen von Bürgern werden bei der Wahrnehmung ihres R. besonders gefördert und geschützt, z.B. Mütter mit Kindern Mutter- und Kinderschutz), / Schwerbeschädigte oder Bürger im höheren Lebensalter. Neben den genannten Garantien des R. wird dieses auch durch die ständige Bildung und / Weiterbildung der Bürger und durch das sozialistische / Arbeitsrecht Arbeitsgesetzbuch) gewährleistet, das für die Bürger, die als Arbeiter und Angestellte tätig sind, das R. näher ausgestaltet. Recht auf Bildung - Grundrecht der Bürger nach Art. 25 und 26 Verfassung. Das R. als eine grundlegende Errungenschaft des Sozialismus gibt jedem Bürger die gleichen Möglichkeiten, sich eine hohe Bildung anzueignen. Das Bildungsprivileg der Besitzenden und damit alle Schranken, die Arbeiter- und Bauernkindern den Zugang zu Wissen und Bildung verwehrten, sind endgültig beseitigt. Jedem Bürger ist es möglich, seine Fähigkeiten zu entwickeln und die erforderlichen Kenntnisse zu erwerben, damit er in der beruflichen Tätigkeit sein Bestes zu geben vermag und an der Leitung von Staat und Gesellschaft sowie am kulturellen Leben teilnehmen kann. Auf diese Weise hat das R. engen Bezug zum / Recht auf Arbeit und zum Z' Recht auf Mitbestimmung und Mitgestaltung. Das R. wird vor allem mit dem Bildungsgesetz und dem / Arbeitsgesetzbuch näher ausgestaltet und durch das / einheitliche sozialistische Bildungssystem garantiert. Letzteres umfaßt die Vorschulerziehung, die allgemeinbildenden Schulen, die Berufsbildung, die Erwachsenenqualifizierung sowie die Hoch- und Fachschulen. Die einzelnen Bildungsstufen bauen aufeinander auf und sind so abgestimmt, daß ein kontinuierlicher Bildungsweg von den Einrichtungen der Vorschulerzie- 283;
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Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung ist gegenüber dem medizinischen Personal zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter den Ziffern und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linien und haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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