Rechtslexikon 1988, Seite 282

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 282 (Rechtslex. DDR 1988, S. 282); Recht auf Arbeit besteht) kann in einen / Kindergarten aufgenommen werden. In den unteren Klassen der POS können die Kinder werktätiger Mütter im Schulhort betreut werden. Unter den weiteren Maßnahmen nimmt die Förderung der / Mütter im Lehrverhältnis und der / studierenden Mütter einen festen Platz ein. Besondere Fürsorge und Unterstützung gilt alleinstehenden Müttern und Vätern. Sie werden bevorzugt mit Plätzen in Kindereinrichtungen, mit geeignetem Wohnraum sowie mit Leistungen des Gesundheitswesens versorgt, und es gelten für sie weitere besondere soziale Maßnahmen. Es wird keine Diskriminierung oder Benachteiligung von / außerhalb der Ehe geborenen Kindern zugelassen. Achtung, Schutz und Förderung von Ehe, Familie und Mutterschaft sind Gebot für alle staatlichen Organe und gesellschaftlichen Kräfte. Sie sind bestimmend für deren gesamtes Wirken, z. B. auch bei der Gestaltung der Arbeitsverhältnisse, der Wohnungspolitik oder der Erziehung in den Bildungseinrichtungen. Zugleich ist das eigenverantwortliche Handeln der Bürger nach diesen Grundsätzen gefordert. Von ihrer Einstellung und Haltung bei der Entwicklung ihrer Ehe- und Familienbeziehungen hängt es weitgehend ab, daß das Grundrecht in vollem Umfang verwirklicht wird. Nach Art. 38 Abs. 4 Verfassung ist es „das Recht und die vornehmste Pflicht der Eltern, ihre Kinder zu gesunden und lebensfrohen, tüchtigen und allseitig gebildeten Menschen, zu staatsbewußten Bürgern zu erziehen“. Die sozialistische Gesellschaft ist zutiefst daran interessiert, die Erziehung der Kinder durch die Eltern und in der Familie zu gewährleisten; bildet das doch die wesentliche Voraussetzung für deren harmonische Entwicklung. Die Verfassungsbestimmung orientiert auf die Erziehung und Heranbildung sozialistischer Persönlichkeiten, die den Anforderungen an die künftigen Mitgestalter der sozialistischen und kommunistischen Gesellschaft gerecht werden. Zu den Zielen der Erziehung gehören schöpferische Aktivität, Selbständigkeit, sozialistische Einstellung zum Lernen und zur Arbeit, Verantwortungsbewußtsein gegenüber dem Mitbürger, dem Kollektiv und der Gesellschaft. Die Erziehung in der Familie und die in der Gesellschaft ergänzen einander; aus der Verantwortung der Gesellschaft für die heranwachsende Generation erwächst der Anspruch der Eltern auf ein enges und vertrauensvolles Zusammenwirken mit den gesellschaftlichen und staatlichen Erziehungs- und Bildungseinrichtungen. Die Erziehung der Kinder ist zugleich Recht und Pflicht der Eltern Einheit von Rechten und Pflichten). Die Eltern haben Anspruch darauf, daß ihr Erziehungsrecht allgemeine Achtung und Förderung erfährt; nur unter den in Rechtsvorschriften geregelten Voraussetzungen darf in die elterliche Erziehung eingegriffen werden. Daß das Erziehungsrecht zugleich Pflicht ist, unterstreicht die hohe Ver- antwortung der Eltern für ihre Kinder; Betreuung, Pflege und Beaufsichtigung der Kinder, ihre rechtliche Vertretung und die Sorge für den Unterhalt sind im Erziehungsrecht inbegriffen (vgl. das Stichwort „Erziehungsrecht“). Treten bei der Erziehung der Kinder Schwierigkeiten auf, können die Eltern staatliche und gesellschaftliche Unterstützung in Anspruch nehmen, z. B. die der Einrichtungen des Bildungswesens, der / Elternvertretungen, gesellschaftlichen Organisationen oder der / Ehe- und Familienberatung bzw. von Sexual- und Jugendberatungsstellen. Ohne den Wunsch der Eltern oder gegen deren Willen greifen staatliche Organe in das Erziehungsrecht der Eltern nur dann ein, wenn Erziehung und Entwicklung oder Gesundheit des Kindes gefährdet sind und auch bei gesellschaftlicher Unterstützung nicht gesichert werden können. Die Organe der / Jugendhilfe sind in solchen Fällen berechtigt, den Eltern oder dem Kind Pflichten aufzuerlegen oder Maßnahmen zu seiner Erziehung zu treffen. Als äußerste Maßnahme kann dem Erziehungsberechtigten das Erziehungsrecht entzogen werden; darüber entscheidet auf / Klage des Organs der Jugendhilfe das / Gericht. Recht auf Arbeit - Grundrecht def Bürger nach Art. 24 Verfassung. Das R. ist ein „fundamentales Menschenrecht, vielfältig verbunden mit den anderen Rechten und Pflichten des Menschen und von tiefem Einfluß auf sein Wohlergehen und Glück“ (E. Honecker, Reden und Aufsätze, Bd.5, Berlin 1978, S. 393). Es ist wesentliche Voraussetzung und Garantie der Freiheit des Menschen, der Achtung seiner Würde und der Entfaltung seiner Persönlichkeit. Das R. ist eine alte Forderung der Arbeiterklasse, die sie mit Errichtung ihrer Macht zum Verfassungsgrundsatz erhebt. Die Verfassungen kapitalistischer Staaten enthalten in der Regel kein solches Grundrecht der Bürger, da es den kapitalistischen Eigentumsverhältnissen entgegenstehen würde. Die Praxis kapitalistischer Länder, in denen Massenarbeitslosigkeit zur alltäglichen Erscheinung wurde, beweist, daß ohne das R. von Menschenwürde und Menschenrechten nicht die Rede sein kann (vgl. das Stichwort „Menschenrechte“). Das R. und damit die Sicherung von Vollbeschäftigung auch unter den Bedingungen der wissenschaftlich-technischen Revolution entspricht dem Wesen der sozialistischen Gesellschaftsordnung. Es ist die Grundlage der sozialen Sicherheit und Geborgenheit, die die sozialistische Gesellschaft allen ihren Mitgliedern garantiert. Nach dem Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse ist das R. nicht mehr allein das Recht auf einen gesicherten Arbeitsplatz entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen und der persönlichen Qualifikation sowie das Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes (Art. 24 Verfassung); es ist das Recht auf ausbeutungsfreie Arbeit, auf schöpferische Entfaltung der Persönlichkeit als Produzent, sozialistischer Eigentümer und Träger der Staatsmacht. Die Arbeit in der Gemeinschaft von Ausbeutung und Unterdrückung befreiter Menschen, die Beziehungen im Arbeitsprozeß werden 282;
Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 282 (Rechtslex. DDR 1988, S. 282) Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 282 (Rechtslex. DDR 1988, S. 282)

Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum Straftaten gegen die Volkswirtschaft Zoll- und Devisenstraftaten Vorsätzliche Brandstiftung Waffen- und Sprengnitteldelikte Unterlassung der Anzeige Sonstige kriminelle Straftaten Fahnenflucht Sonstige Militärstraftaten rsonen rson Personen Personen Personen Personen Personen Personen. Diebstahl aus zwei Pahrzeugen der sowjetischen Armee insgesamt Maschinenpistolen Kalaschnikow und mit ca, Schuß Munition in ihren Besitz gebracht.

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