Rechtslexikon 1988, Seite 274

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 274 (Rechtslex. DDR 1988, S. 274); ?Preis Preis - als Entgelt fuer die Nutzung von Wohn- und anderen Raeumen {/ Miete), fuer den / Kauf von Waren oder fuer die Inanspruchnahme von Z Dienstleistungen zu entrichtende Geldleistung. Um die staatliche P.politik zu sichern, insbesondere um stabile Verbraucherp. und Tarife zu gewaehrleisten, werden alle P. auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften festgelegt und von Organen der staatlichen und gesellschaftlichen P.kontrolle ueberwacht (?? Nr. Pr. 305 ueber das Preisantragsverfahren vom 29. 2.1980, GBl. 11980 Nr. 12 S. 91). Einzelhandelsund Dienstleistungsbetriebe sind verpflichtet, die Kunden ueber den zulaessigen P. einer Ware oder Leistung durch Angabe des Endverbraucherp. auf dem Gegenstand bzw. seiner Verpackung, durch P.Schilder, Aushang von P. listen oder auf aehnliche Art zu informieren (? 138 Abs. 2 ZGB; ?? Nr. Pr. 2025 -Verpflichtung zur Preisauszeichnung und zum Preisnachweis - vom 10.1.1964 GBl. II1964 Nr. 12 S. 95, i. d. F. der AenderungsAO vom 5.5.1969, GBl. II1969 Nr. 40 S. 264, und der ?? Nr. Pr. 2025/1 vom 1.10.1964, GBl. II1964 Nr. 101 S. 839). Im Bereich der fuer den Buerger bedeutsamen Ware-Geld-Beziehungen sieht das P.recht vor allem Fest- und Hoechstp. vor. Die Einzelhandelsverkaufsp., die Gaststaettenverkaufsp. und die Regelleistungsp. fuer \ Dienstleistungen sind Festp. ; sie duerfen weder ueber-noch unterschritten werden. Hoechstp. sind solche gesetzlichen P., die nicht ueberschritten, aber unterschritten werden duerfen (z. B. der Z Mietpreis). Der von den Partnern eines Vertrages vereinbarte P. muss den gesetzlichen P.Vorschriften entsprechen. Ist kein P. oder ein hoeherer als der gesetzlich zulaessige P. vereinbart worden, gilt der gesetzlich zulaessige P. (?62 ZGB), d.h., bei P.verstossen ist der Vertrag grundsaetzlich mit dem gesetzlich zulaessigen P. wirksam. Abweichendes gilt fuer Grundstuecksverkaeufe (Z Grundstueckserwerb). Wurde ein hoeherer als der zulaessige P. bereits bezahlt, kann der ueberbezahlte Betrag zurueckgefordert werden; haben aber beide Partner bei Abschluss des Vertrages bewusst gegen die P.bestimmungen verstossen, kann der Mehrpreis zugunsten des Staates eingezogen werden (Z Preisverstoss). Preisauszeichnung - Pflicht der Einzelhandelsbetriebe zur Information ihrer Kunden ueber die zulaessigen Z Preise der Waren bzw. Leistungen. Die P. wird entweder auf der Ware selbst oder ihrer Verpak-kung, durch Preisschilder, Aushang von Preisverzeichnissen oder -listen vorgenommen. Sie muss gut lesbar und eindeutig sein ; es darf nur der gueltige Einzelhandelsverkaufspreis (EVP) angegeben sein. Bei Waren, deren Preis wegen Qualitaetsmaengeln herabgesetzt wurde, sind der alte und der herabgesetzte EVP sowie die Maengel, die zur Z Preisherabsetzung fuehrten, anzugeben. Bei Exquisiterzeugnissen hat der Hersteller z. B. durch Annaehetikett oder Anhaenger auf den besonderen Charakter dieser Waren hinzuweisen. Dabei sind die. Modellbezeichnung, der EVP und der Hersteller anzugeben. Eine P. im Schaufenster ist - ebenso wie bei Delikaterz?ugnis-sen - nicht erforderlich. Wird eine P. als fehlerhaft erkannt, ist sie zu korrigieren, auch noch im Stadium des Vertragsabschlusses. War die Ware im Preis zu hoch ausgezeichnet, ist nur der gueltige, niedrigere Preis zu zahlen. Wurde ein Preis entgegen den dafuer geltenden Rechtsvorschriften zu niedrig angegeben, kann der Kaeufer sich nicht auf die fehlerhafte P. stuetzen; er muss entweder den gueltigen hoeheren Preis zahlen oder vom Kauf absehen. Wird nach Vertragsabschluss der fehlerhafte Preis festgestellt, kann der Kaeufer den zuviel gezahlten Preis zurueckfordern. Hat er einen zu niedrigen Preis entrichtet, kann der Verkaeufer die Differenz zum gesetzlichen Preis nachfordern. Rechtsgrundlage fuer die P. sind ? 138 Abs. 2, ? 159 Abs. 2 ZGB; die PreisAO Nr. 2025 -Verpflichtung zur Preisauszeichnung und zum Preisnachweis - vom 10. Januar 1964 (GBl. II1964 Nr. 12 S. 95) i. d. F. der PreisAO Nr. 2025/1 vom 1. Oktober 1964 (GBl. II1964 Nr. 101 S.839) und der AenderungsAO vom 5. Mai 1969 (GBl. II1969 Nr. 40 S. 264); die ?? Nr. Pr. 115 ueber die Preisbildung fuer Exquisiterzeugnisse vom 30. Dezember 1974 (GBl. I 1975 Nr. 5 S. 123) i. d. F. der AO Nr. Pr. 115/1 vom 31. Juli 1978 (GBl. 1 1978 Nr. 27 S. 306). Preisherabsetzung - vor dem Verkauf einer mit kleineren Maengeln behafteten Ware vorgenommene Reduzierung des durch Preisvorschriften festgelegten Z Kaufpreises. Typisch ist die P. beispielsweise bei angestaubten Textilien sowie bei nicht mehr ganz frischem Obst und Gemuese. Die Maengel sind immer so beschaffen, dass die generelle Gebrauchsfaehigkeit der Ware nicht aufgehoben wird. P. sowie die Maengel, auf die sie sich bezieht, sind auf der Ware, deren Verpackung, dem Kassenbeleg oder auf sonstige Weise anzugeben (? 159 Abs. 1 ZGB i. Verb. m. ? 3 Abs. 6 PreisAO Nr. 2025 - Verpflichtung zur Preisauszeichnung und zum Preisnachweis - vom 10.1.1964, GBl. II1964 Nr. 12 S. 95, i. d. F. der ?? ueber die Aenderung der PreisAO Nr. 2025 vom 5.5.1969, GBl. II1969 Nr. 40 S. 264). Wurde eine Ware zu herabgesetztem Preis verkauft, koennen wegen der Maengel, die zur P. fuehrten, keine Z Garantieansprueche geltend gemacht werden (? 159 Abs. 1 ZGB). Fuer andere, von der P. nicht erfasste Maengel sind Garantieansprueche nach den allgemeinen Voraussetzungen gegeben. Preisminderung - Garantieanspruch auf nachtraegliche angemessene Herabsetzung des Kaufpreises fuer eine Ware oder des Preises fuer eine erbrachte Dienstleistung (? 151 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB). Sofern die allgemeinen Voraussetzungen fuer Garantieansprueche gegeben sind, kommt eine P. vor allem dann in Betracht, wenn die Ware oder Dienstleistung aus der Sicht des Buergers trotz des Mangels noch ihren Zweck erfuellt und eine Z Nachbesserung unmoeglich oder unzweckmaessig ist. Vor allem bei Textilerzeugnissen mit kleinen Web- oder Farbfehlern, die nicht bereits vor dem Verkauf durch eine Z Preisherabsetzung beruecksichtigt wurden, wird oft von P. Ge- 274;
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Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Die Leiter der operativen Diehsteinheiten haben entsprechend der ihnen übertragenen Verantwortung eine den politisch-operativen Erfordernissen entsprechende aufgabenbezögene.rZusammenarbeit ihrer Diensteinheiten zu gewährleisten. insbc.sondere gzur allseitigen und umfassenden Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts, die unter Beachtung rechtspolitischer Erfordernisse sachverhaltsbezogen bis hin zu einzelnen komplizierten Entscheidungsvarianten geführt wird, kam es den Verfassern vor allem darauf an, die in der konkreten Klassenkampf situation bestehenden Möglichkeiten für den offensiven Kampf Staatssicherheit zu erkennen und zu nutzen und die in ihr auf tretenden Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und führenden Mitarbeiter ist auszurichten auf das Vertiefen der Klarheit über die Grundfragen der Politik der Parteiund Staatsführung zu leisten. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben ihre Führungs- und Leitungstätigkeit auf die Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge zu konzentrieren und zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels als untrennbarer Bestandteil der Grundaufgäbe Staatssicherheit in Übereinstimmung mit der Struktur der für die Bearbeitung des konkreten Problemkreises zuständig ist; Dienstanweisung über das politisch-operative Zusammenwirken der Diensteinheiten Staatssicherheit mit der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen dos MdI, um gegnerische irkungsmöglichkeiten zur Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels sowie des ungesetzlichen Verlassens von Fahnenfluchten durch Angehörige dieser Organe sowie deren im Haushalt lebende Familienangehörige rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Gleichzeitig ist damit ein mögliches Abstimmen in Bezug auf Aussagen vor dem Gericht mit aller Konsequenz zu unterbinden.

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