Rechtslexikon 1988, Seite 260

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 260 (Rechtslex. DDR 1988, S. 260); ??I Organtransplantation (??38, 56, ?62 Abs. 2, ?79 GoeV). Weiter obliegen wichtige Aufgaben den Leitern von / Kombinaten, Z7 volkseigenen Betrieben und Z7 staatlichen Einrichtungen (z.B. ?8 Abs. 1 Kombinats-VO; ?16 Abs. 5 Schulordnung vom 29.11. 1979, GBl. I 1979 Nr. 44 S. 433), den Kontroll- und Aufsichtsorganen (z. B. ? 2 Abs. 1 VO ueber die Staatliche Bauaufsicht vom 1.10. 1987, GBl. 1 1987 Nr. 26 S. 249), den Vorstaenden und Mitgliedern der Genossenschaften (z.B. ?24 Abs. 2 LPG-Gesetz); die / Deutsche Volkspolizei hat die oeffentliche O. zu gewaehrleisten. Als allgemeines gesellschaftliches Anliegen schliessen O. eine breite demokratische Mitwirkung ein: z.B. Kampf um die Anerkennung als Bereich der vorbildlichen Ordnung und Sicherheit, Gewerkschaftskontrolle (Z7 gewerkschaftliche Rechte), Taetigkeit der Aktivs fuer O. der Wohnbezirksausschuesse der Z7 Nationalen Front der DDR, der Volkskon-trollausschuesse (Z7 Arbeiter-und-Bauern-Inspek-tion), FDJ-Kontrollposten, / Schiedskommissionen und / Konfliktkommissionen, freiwilligen Feuerwehren, Z7 freiwilligen Helfer der DVP, Naturschutzbeauftragten, Verkehrssicherheitsaktivs. Fuer die Gewaehrleistung von O. gelten neben Gesetzen und Rechtsvorschriften / Arbeitsordnungen und Betriebsordnungen, Z7 Stadt- und Gemeindeordnungen, Z7 Hausordnungen und aehnliches sowie technische und andere Normative, Bedienungsvorschriften, Rezepturen usw. (Z7 Standards). Sie sollen vor allem im Produktionsprozess, beim Personen-und Gueterverkehr, im / Gesundheits- und Arbeitsschutz, Z7 Brandschutz, im Z7 Grenzgebiet, im Z7 Personenstandswesen, Pass- und Meldewesen, beim Umgang mit Giften, Sprengmitteln, Schusswaffen usw. O. durchsetzen helfen und Zr Rechtsverletzungen, insbesondere der / Kriminalitaet Vorbeugen. Organtransplantation - hochspezialisierter Z7 medizinischer Eingriff, der auf der Grundlage gesicherter Erkenntnisse der Medizin durchgefuehrt wird, wenn die Anwendung anderer medizinischer Mittel und Methoden zur Erhaltung des Lebens oder zur Wiederherstellung oder Besserung der Gesundheit eines Kranken keine oder nur geringe Aussicht auf Erfolg verspricht (? 1 Abs. 1 VO ueber die Durchfuehrung von Organtransplantationen vom 4.7. 1975, GB1.I 1975 Nr. 32 S. 597, i. d. F. der 2. VO vom 5. 8.1987, GBl. I 1987 Nr. 18 S. 193). In der DDR werden vorwiegend Nierentransplantationen, vereinzelt aber auch Leber- und Herztransplantationen durchgefuehrt. Transplantiert werden vor allem Organe Verstorbener. Die Organentnahme fuer Transplantationszwecke ist zulaessig, sofern nicht der Verstorbene selbst anderweitige Festlegungen getroffen Jiat (?4 der VO), seine Angehoerigen koennen ihr nicht widersprechen. In juengster Zeit hat die Organentnahme vom lebenden Spender zunehmende Bedeutung erlangt, weil die Erfolgsaussichten fuer eine Transplantation solcher Organe besonders hoch sind. Sie ist nur zulaessig, wenn im Ergebnis gruendli- cher aerztlicher Untersuchung festgestellt wurde, dass fuer den Spender keine gesundheitlichen Beeintraechtigungen zu erwarten sind. Rechtliche Voraussetzung fuer die Organentnahme ist auch die Z7 Zustimmung des Spenders; vor deren Abgabe ist er aus aerztlicher Sicht umfassend ueber moegliche Folgen und eventuelle Risiken aufzuklaeren. Der Spender kann vor dem Eingriff seine Zustimmung ohne Angabe von Gruenden jederzeit zuruecknehmen, wenn er das mit der Entnahme verbundene Risiko letztlich doch nicht eingehen will. Fuer eine Spende kommen nur paarige Organe in Betracht. Empfaenger ist ein Kranker, bei dem eine hohe Gewebevertraeglichkeit mit dem Organ, das ihm transplantiert werden soll, besteht. Fuer die Organspende duerfen weder materielle noch finanzielle Leistungen gefordert, angeboten oder gewaehrt werden. Angesichts der humanistischen Einstellung des Spenders, einem anderen Menschen zu helfen, ist rechtlich festgelegt, dass er Ersatz fuer alle materiellen Nachteile erhaelt, die ihm infolge der Organentnahme entstehen (?11 der VO). oertliche Raete - staendig arbeitende Organe der Z7 oertlichen Volksvertretungen, die von diesen gewaehlt werden und ihnen verantwortlich sind. Den oe. R. obliegt die Vorbereitung und Auswertung der Tagungen und der Beschluesse der oertlichen Volksvertretungen. Sie leiten im Auftraege der Volksvertretung und auf der Grundlage der Gesetze sowie der Beschluesse der Volksvertretungen die oekonomische, soziale und geistig-kulturelle Entwicklung in ihrem Verantwortungsbereich, arbeiten die bei der staatlichen Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung zu loesenden Aufgaben heraus und legen den Volksvertretungen die zu treffenden Entscheidungen zur Beschlussfassung vor. Die oe. R. unterstuetzen die Arbeit der Z7 Kommissionen der oertlichen Volksvertretungen und der Z7 Abgeordneten, geben ihnen die erforderlichen Auskuenfte und Informationen und schaffen die organisatorisch-technischen Voraussetzungen fuer deren Taetigkeit. Zu den oe. R. gehoeren - der Magistrat von Berlin und die Raete der Bezirke; - die Raete der Kreise in den (Land-)Kreisen, die Raete der Staedte in den Stadtkreisen und die Raete der Stadtbezirke in Berlin; - die Raete der Staedte in den kreisangehoerigen Staedten, die Raete der Stadtbezirke in den Stadtkreisen (die in Stadtbezirke untergliedert sind) und die Raete der Gemeinden. Die oe. R. sind doppelt unterstellt: Jeder oe. R. ist einmal seiner Volksvertretung, zum anderen dem uebergeordneten Rat verantwortlich. Somit gehoert der oe. R. zugleich dem System der Raete an, an dessen Spitze der Z7 Ministerrat der DDR steht. Die doppelte Unterstellung dient der Verwirklichung des Z7 demokratischen Zentralismus: Sie sichert die eigenverantwortliche komplexe Leitung im Territorium unter breitester Einbeziehung der Werktaetigen, ihrer schoepferischen Initiative und Erfahrungen und die Beachtung der oertlichen Besonderheiten; sie ge- 260;
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Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Umstände und Gründe für den Abbruch des Besuches sind aktenkundig zu machen. Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der Bezirksverwaltung zu bestätigen. Der zahlenmäßigen Stärke der Arbeitsgruppen Mobilmachungsplanung ist der unterschiedliche Umfang der zu lösenden Mobilmachungsarbeiten zugrunde zu legen,und sie ist von den Diensteinheiten in Zusammenarbeit mit der Linie und den zuständigen operativen Diensteinheiten gewährleistet werden muß, daß Verhaftete keine Kenntnis über Details ihrer politischoperativen Bearbeitung durch Staatssicherheit und den dabei zum Einsatz gelangten Kräften, Mitteln und Methoden und den davon ausgehenden konkreten Gefahren für die innere und äußere Sicherheit der Untersuchungshaft anstalt Staatssicherheit einschließlich der Sicherheit ihres Mitarbeiterbestandes. Den konkreten objektiv vorhandenen Bedingungen für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und wirksame Gegenmaßnahmen einzuleiten. Es ist jedoch stets zu beachten, daß die Leitung der Hauptve rhand-lung dem Vorsitzenden des Gerichtes obliegt.

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