Rechtslexikon 1988, Seite 26

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 26 (Rechtslex. DDR 1988, S. 26); ?Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft tige Unterlagen beiseite schafft, kann vom zustaendigen Komitee der ABI mit Ordnungsstrafe {/ Ordnungsstrafmassnahmen) belegt werden. Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft (AWG) - unter den Bedingungen der Arbeiter-und-Bauern-Macht entwickelte Form des genossenschaftlichen Zusammenschlusses, durch den die Wohnbedingungen vor allem der Arbeiterklasse in den industriellen Zentren verbessert werden und die Betriebsbindung der Werktaetigen verstaerkt wird. Die AWG werden staatlich gefoerdert (Kredite, die ueberwiegend aus Haushaltmitteln getilgt werden, unbefristete und unentgeltliche Ueberlassung von volkseigenem Bauland, Steuerfreiheit, Zuwendungen fuer Modernisierung, Erhaltung, Bewirtschaftung und Verwaltung) und von den Traegerbetrieben, deren Werktaetige ueber die AWG mit Wohnungen versorgt werden, in vielfaeltiger Weise unterstuetzt (finanzielle und materielle Leistungen, Mithilfe bei der Gestaltung des genossenschaftlichen Lebens). Die Genossenschafter selbst bringen durch Eigenleistungen {/ Arbeitsleistungen in AWG /?. Genossenschaftsanteil in AWG) einen Teil der bei der Errichtung von Wohngebaeuden entstehenden Kosten auf. Er muss zusammen mit den Zuwendungen der Betriebe mindestens 15 Prozent betragen. Die 1954 begonnene Entwicklung von AWG hat in der Zeit nach dem VIII. Parteitag der SED einen betraechtlichen Aufschwung erfahren. Seit 1976 liegt der genossenschaftliche Anteil am Wohnungsneubau durchschnittlich bei 45 Prozent. Verbindliche Grundlage fuer die genossenschaftliche Taetigkeit ist das / AWG-Statut. Hoechstes Organ der AWG ist die Mitgliederversammlung. Sie wird durch die Mitglieder oder in groesseren AWG durch die aus ihrer Mitte gewaehlten Vertreter gebildet und beschliesst ueber alle grundlegenden Fragen der genossenschaftlichen Entwicklung. Ihre Beschluesse sind fuer die Mitglieder verbindlich. Sie waehlt den Vorstand und die Revisionskommisison. Um die Effektivitaet der wohnungswirtschaftlichen Taetigkeit zu erhoehen, haben sich viele AWG zu Gross-AWG zusammengeschlossen und diesen gemaesse Formen der genossenschaftlichen Demokratie, z.B. Mitgliederraete in einzelnen Wohnanlagen, entwickelt. Neben der AWG-VO, dem AWG-MSt und ? 132 ZGB sind weitere wichtige Rechtsvorschriften fuer AWG: VO ueber die Bildung von Beiraeten fuer die sozialistischen Wohnungsbaugenossenschaften vom 28. April 1960 (GBl. I 1960 Nr. 39 S. 403) i.d.F. der VO vom 13. Dezember 1972 zur Aenderung von Rechtsvorschriften ueber die AWG (GBl. I 1973 Nr. 5 S.53); ?? ueber das Statut des Pruefungsverbandes der AWG in der DDR vom 10. Februar 1983 (GB1.I 1983 Nr. 7 S.77); ?? ueber die Planung, Verwendung und Abrechnung finanzieller Fonds der sozialistischen Wohnungsbaugenossenschaften vom 10. Februar 1983 (GBl. 11983 Nr. 7 S. 79); 3. DB zur AWG-VO vom 18. September 1986 (GBl. I 1986 Nr. 32 S. 422). Arbeitsaufgabe / Arbeitsvertrag / Funktionsplan Arbeitsbefreiung / aerztlich bescheinigte Arbeitsunfaehigkeit / Freistellung von der Arbeit Arbeitsbummelei - durch unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit begangene schwerwiegende Verletzung der sich aus einem / Arbeitsrechtsverhaeltnis oder aus der Mitgliedschaft in einer Genossenschaft {/ Mitgliedschaftsverhaeltnis in LPG) ergebenden Pflicht zur Arbeitsleistung. Jeder Werktaetige ist verpflichtet, die / Arbeitszeit voll zu nutzen und seine Arbeitsaufgaben diszipliniert zu erfuellen. A. ist somit eine schwerwiegende Verletzung der / sozialistischen Arbeitsdisziplin. A. stoert die Beziehungen zwischen Werktaetigem und Betrieb sowie innerhalb des Arbeitskollektivs. Sie berechtigt und verpflichtet den Betrieb bzw. die Genossenschaft, mit geeigneten Mitteln erzieherisch auf den Werktaetigen einzuwirken, erforderlichenfalls auch die / disziplinarische Verantwortlichkeit und - wenn die A. zu einem / Schaden gefuehrt hat - die / materielle Verantwortlichkeit geltend zu machen. Ist es von der Arbeitsaufgabe sowie von den betrieblichen Bedingungen her moeglich und fuer die Planerfuellung zweckmaessig, kann der Werktaetige zur / Nacharbeit aufgefordert werden. Wird keine Nacharbeit geleistet, mindert die A. den / Lohnanspruch des Werktaetigen bzw. die Arbeitsverguetung des Genossenschaftsbauern (/ Arbeitsverguetung in LPG). Laengere bzw. wiederholte A. mindert den Urlaubsanspruch des Werktaetigen, da auch im Urlaubsrecht das / Leistungsprinzip anzuwenden ist. Hat ein Werktaetiger in einem Monat infolge A. weniger als die Haelfte der im Arbeitszeitplan festgelegten Arbeitszeit gearbeitet, hat er fuer diesen Monat keinen (anteiligen) Urlaubsanspruch erworben; sein Urlaub verringert sich um ein Zwoelftel seines gesetzlichen Urlaubsanspruches. Verteilen sich die Tage der A. auf mehrere Monate im Kalenderjahr, reduziert sich der Urlaubsanspruch fuer je 12Tage unentschuldigten Fehlens ebenfalls um ein Zwoelftel (vgl. ?Ansprueche des Werktaetigen bei der Gewaehrung von Erholungsurlaub?, Tribuene vom 5.3. 1986, Beilage 1986/5, S.5L). Arbeitsdisziplin / sozialistische Arbeitsdisziplin Arbeitseinheit / Arbeitsverguetung in LPG Arbeitseinkommen - Gesamtheit der Geldleistungen, die ein Werktaetiger in der Regel in Abhaengigkeit von seiner Arbeitsleistung in einem bestimmten Zeitraum erhaelt und die unmittelbar oder mittelbar mit seinem / Arbeitsrechtsverhaeltnis, einem Mitgliedschaftsverhaeltnis oder Dienstverhaeltnis Zusammenhaengen. Hauptbestandteil des A. ist der / Arbeitslohn. Weiter gehoeren zum A. unter anderem Praemien, / Ausgleichszahlungen, / Ueberbruek-kungsgeld, Verguetung fuer Neuerervorschlaege, bestimmte soziale Zuwendungen und / Geldleistungen der Sozialversicherung, die an Stelle ausfallenden A. gezahlt werden (? 281 Buchst, a bis e AGB). 26;
Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 26 (Rechtslex. DDR 1988, S. 26) Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 26 (Rechtslex. DDR 1988, S. 26)

Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes zum Verhalten des Inhaftierten, Stationskartei, Entlassungsanweisung des Staatsanwaltes, Besuchskartei, Aufstellung über gelesene Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie über gewährte Vergünstigungen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X