Rechtslexikon 1988, Seite 241

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 241 (Rechtslex. DDR 1988, S. 241); zeitweilige Entfernung gestattet. Weitere Mitwirkungshandlungen (z.B. Reinigungsarbeiten, vorbereitende Bauarbeiten, kleine Bauschutttransporte) können vereinbart werden. Ist das Bauen unter bewohnten Bedingungen nicht möglich (wenn z.B. mehrere Funktionsbereiche der Wohnung - Bad/ WC/Küche - davon erfaßt sind oder die sozialen Verhältnisse der Familien dies nicht zulassen), wird eine / Räumung der Wohnung erforderlich. Die gesetzlichen Bestimmungen sehen dann folgende Möglichkeiten vor: 1. Bei staatlich geplanten oder durch staatliche Einzelentscheidung angeordneten Baumaßnahmen kommt die vorübergehende Räumung, die vorübergehende Teilräumung bzw. die endgültige Räumung der Wohnung in Frage. Bei einer vorübergehenden Räumung bzw. Teilräumung bleibt das bisherige Mietverhältnis an der von den Baumaßnahmen betroffenen Wohnung bestehen, während es bei einer endgültigen Räumung beendet wird. Die Organisierung des Umzuges, die Erstattung der notwendigen Aufwendungen, die dem Mieter beim Umzug entstehen, und andere Festlegungen werden zwischen dem zuständigen örtlichen Staatsorgan und dem betroffenen Mieter vereinbart. Weigert sich ein Mieter, die Wohnung zu räumen, kann vom Rat der Stadt, des Stadtbezirks oder der Gemeinde nach Beschluß des Rates des Kreises bzw. der Stadt sowie nach vorheriger Stellungnahme der zuständigen / Wohnungskommission und unter Festlegung einer Frist von mindestens 4 Wochen ein Wohnungswechsel gemäß § 14 Abs. 4 WLVO angeordnet werden, wenn das im gesellschaftlichen Interesse erforderlich ist. Das Arbeitskollektiv, dem der Bürger angehört, ist darüber vorher zu informieren. Dem Bürger muß anderer zumutbarer Wohnraum zugewiesen werden. Für Bürger, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, ist die Anordnung eines Wohnungswechsels nicht zulässig. Zur Durchsetzung der Räumung kann / Zwangsgeld angewandt oder die kostenpflichtige Räumung auf dem Verwaltungswege Ersatzvornahme) durchgeführt werden. 2. Bei auf Eigeninitiative von Vermietern beruhenden Baumaßnahmen besteht gegenüber dem Mieter Anspruch auf zeitweilige Räumung bzw. zeitweilige Teilräumung der Wohnung. Weigert sich der Mieter, die Wohnung zu räumen, kann der Vermieter durch / Klage eine gerichtliche Entscheidung über seinen Anspruch herbeiführen. Das bisherige Mietverhält-ms an der Wohnung bleibt fortbestehen. / bauliche Veränderungen durch den Mieter Moral - Gesamtheit von sittlichen Anschauungen, Prinzipien und Normen, von denen sich die Menschen in ihrem praktischen Verhalten zueinander und zu den gesellschaftlichen Erscheinungen leiten lassen. Die M. wurzelt in den materiellen gesellschaftlichen Verhältnissen, verändert sich mit ihnen und wirkt auf sie zurück. In Gesellschaftsordnungen, in denen diese Verhältnisse antagonistischer Natur sind, hat auch die M. Klassencharakter; „wie die Gesellschaft sich bisher in Klassengegensätzen bewegte, so war die Moral stets eine Klassenmoral; entwe- Moralwidrigkeit der rechtfertigte sie die Herrschaft und die Interessen der herrschenden Klasse, oder aber sie vertrat, sobald die unterdrückte Klasse mächtig genug wurde, die Empörung gegen diese Herrschaft und die Zukunftsinteressen der Unterdrückten“ (Engels). Die von der Arbeiterklasse im Kampf gegen den Kapitalismus entwickelte M. wird nach der sozialistischen Revolution zur Grundlage der sozialistischen M., die - ausbeutungsfreie Produktionsverhältnisse widerspiegelnd - eine qualitativ neue Stufe der M.entwicklung verkörpert. Zwischen M. und / Recht gibt es Gemeinsamkeiten und Ähnlichkeiten: Beide wurzeln in materiellen Verhältnissen, sind klassenbedingt, dienen der Verhaltensregulierung, haben normativen Charakter; im Gegensatz zur M. ist jedoch Recht immer an das Bestehen des / Staates gebunden. Eine Klasse kann ihr Recht immer erst dann schaffen, wenn sie sich als Staat konstituiert hat. Recht und Rechtsanschauungen der herrschenden Klasse sind deshalb mit staatlich-zwangsweiser Durchsetzungskraft ausgestattet. Dieser Unterschied zwischen Recht und M. ist bedeutsam für den Kampf der Arbeiterklasse um die Einhaltung der Gesetzlichkeit in den imperialistischen Staaten ; er hat aber auch Bedeutung bei der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Die enge Wechselwirkung zwischen sozialistischer M. und Zr sozialistischem Recht, in der sich der gemeinsame Klasseninhalt sowie die gleiche soziale Zielbestimmung ausdrücken, führt sowohl zu einer stärkeren moralischen Fundiertheit des sozialistischen Rechts als auch zur Förderung der sozialistischen M.entwicklung mit Hilfe des Rechts. Das bedeutet weder, daß das Recht die M. ersetzen könnte, noch umgekehrt, daß die sozialistische M. Grundlage für die Begründung von Rechten, Pflichten oder ZT juristischer Verantwortlichkeit sein könnte. Sozialistische M.normen bilden nur dann juristische Entscheidungsgrundlagen, wenn dies in / Rechtsnormen festgelegt ist. So bleibt Verträgen oder anderen Rechtsgeschäften (z.B. einem Zr Testament), die mit den Grundsätzen der sozialistischen M. unvereinbar sind, die Rechtswirksamkeit versagt (§§68, 373 ZGB; / Nichtigkeit), eine den Grundsätzen der sozialistischen M. widersprechende Rechtsausübung ist unzulässig (§15 ZGB). Die Wechselbeziehung von Recht und M. ist bedeutsam, wenn zur Zr Auslegung und richtigen Anwendung von wertenden Begriffen in Rechtsnormen auf die sozialistische M. sowie auf moralische Bewertungen und Argumentationen zurückgegriffen werden muß, z. B. beim Begriff „gegenseitige Rücksichtnahme“ in der / Straßenverkehrsordnung. Auch viele Rechtsprinzipien sind zugleich M.prinzipien, z. B. die Einheit von Rechten und Pflichten, die Pflicht zum Schutz und zur Mehrung des / Volkseigentums, das Leistungsprinzip. / Moralwidrigkeit Moralwidrigkeit - Handeln, das gegen Grundsätze und Normen der in einer Gesellschaftsordnung herr- 16 Rechtslexikon 241;
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Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danac Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der Untersuchungs-ha tans talten betrafen. Ein derartiges, auf konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung mit feindlichen Kräften außerhalb der Untersuchungshaftanstalten basierendes, feindliches Handeln der Verhafteten ist in der Regel langfristig auf der Grundlage einer Sicherungskonzeption zu organis ier. Zur Bestimmung politisch-operativer Sch. ist in einer konkreten Einschätzung der politisch-operativen Lage vor allem herauszuarbeiten: Velche Pläne, Absichten und Maßnahmen Staatssicherheit , Feststellung und Enttarnung von Kundschaftern im Operationsgebiet sowie inoffizieller Kräfte, Mittel und Methoden, um daraus Ansatzpunkte für gezielte subversive Angriffe gegen Staatssicherheit zu erlangen, Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft, zur kurzfristigen Beseitigung ermittelter Mißstände und Wiederherstellung :. yon Sicherheit und. Ordnung, sowie, zur -Durchführung-. Von Ordhungsstrafverfahren materieller Wiedergutmachung.

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