Rechtslexikon 1988, Seite 24

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 24 (Rechtslex. DDR 1988, S. 24); Antragsdelikt Bürger können ihren A. mündlich oder schriftlich Vorbringen, alle anderen Antragsteller müssen ihn schriftlich formulieren. Ein A. hat vor allem zu enthalten: Namen und Anschrift von Z7 Antragsteller und Antragsgegner bzw. beschuldigtem Bürger; Alter und Beruf des Antragstellers und - soweit bekannt - auch des Antragsgegners bzw. des beschuldigten Bürgers; die genaue Bezeichnung des Anspruchs bzw. der Rechtsverletzung; eine zusammengefaßte Darstellung des Sachverhalts und der vorliegenden Z7 Beweismittel. / Übergabeentscheidung Antragsdelikt - Vergehen, das nur auf Antrag des Geschädigten strafrechtlich verfolgt wird, sofern kein öffentliches Interesse vorliegt. A. sind fahrlässige Z7 Körperverletzung, Beschädigung persönlichen oder privaten Eigentums und Z7 unbefugte Benutzung von Fahrzeugen sowie Eigentumsvergehen (Diebstahl, Betrug, Untreue) oder vorsätzliche Körperverletzung gegenüber Angehörigen (§2 StGB). Der Antrag muß innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis des Geschädigten von der Tat, spätestens aber binnen 6 Monaten seit deren Begehung gestellt werden. Hat der Geschädigte ausdrücklich auf einen Antrag verzichtet, so ist der Verzicht endgültig, d. h., er kann später keinen Strafantrag mehr stellen. Ein bereits gestellter Antrag kann zurückgenommen werden. Erklärt der Staatsanwalt das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung, kann er auch ohne Antrag des Geschädigten oder sogar gegen dessen Willen Z7 Anklage erheben. Verbrechen (Z7 Straftat) sind niemals A. Antragsteller und Antragsgegner - Bezeichnung für die Z7 Prozeßparteien in bestimmten durch Z7 Antrag eingeleiteten Z7 gerichtlichen Verfahren sowie für die an einem Rechtsstreit Beteiligten, über den vor einem Z7 gesellschaftlichen Gericht beraten und entschieden wird. Antragsteller ist stets die Prozeßpartei, auf deren Antrag das jeweilige Verfahren eingeleitet wurde, und Antragsgegner die Prozeßpartei, gegen die sich der Antrag richtet bzw. die auf Grund des Antrags die Stellung einer Prozeßpartei erlangt hat. Als A. werden die Prozeßparteien z. B. bezeichnet im Verfahren zum Erlaß einer Z7 einstweiligen Anordnung und im Verfahren zum Z7 gerichtlichen Verkauf eines Grundstücks oder Gebäudes, sofern es zur Aufhebung einer Eigentümergemeinschaft betrieben wird. In anderen gerichtlichen Verfahren gibt es zwar Antragsteller, aber in der Regel keine Antragsgegner, z. B. im Z7 Aufgebotsverfahren und im Verfahren zur Z7 Todeserklärung oder zur Feststellung der Todeszeit eines Bürgers. In den Beratungen vor den gesellschaftlichen Gerichten werden die Beteiligten als A. bezeichnet, wenn es z. B. um zivil- oder arbeitsrechtliche Streitigkeiten geht. In den Beratungen über Z7 Schulpflichtverletzungen, die ebenfalls durch Antrag eingeleitet werden, und in den auf Antrag durchgeführten Beratungen über Z7 Verfehlungen wird statt vom Antragsgegner vom Beschuldigten gesprochen. Berät das gesellschaftliche Gericht auf Grund einer Z7 Übergabeentscheidung, gibt es weder Antragsteller noch Antragsgegner. An- und Verkauf Z7 Gebrauchtwaren Anzeige Z7 Annonce Z7 Anzeigepflicht Z7 Anzeigepflicht des Mieters Z7 Strafanzeige Anzeigepflicht - Rechtspflicht jedes Bürgers, unverzüglich einer Dienststelle der Sicherheitsorgane oder der Staatsanwaltschaft Mitteilung zu machen, wenn er glaubwürdig vom Vorhaben, von der Vorbereitung oder Ausführung bestimmter Straftaten Kenntnis erlangt (§225 StGB). Die A. soll besonders schwere Straftaten verhindern helfen. A. für diese Straftaten besteht auch für nahe Verwandte, Rechtsanwälte, Ärzte und andere Bürger, denen nach §§26, 27 StPO ein Aussageverweigerungsrecht zusteht. Die Anzeige kann bei einem anderen staatlichen Organ, z. B. beim Bürgermeister einer Gemeinde, erstattet werden, wenn die genannten Organe für den Bürger nicht sofort erreichbar sind. Die A. gilt für Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit, Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik, Verbrechen gegen das Leben, schweren Raub, Verbrechen oder Vergehen gegen die allgemeine Sicherheit oder gegen die staatliche Ordnung, Mißbrauch von Waffen oder Sprengmitteln, Gefangenenbefreiung und Fahnenflucht. Die Verletzung der A. wird strafrechtlich verfolgt; von Z7 Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit kann unter bestimmten Umständen abgesehen werden, z. B. wenn gegen einen nahen Angehörigen Anzeige erstattet werden müßte (§ 226 StGB). Anzeigepflicht des Mieters - Verpflichtung des Mie-tes, Mängel, die während der Mietzeit in der gemieteten Wohnung auftreten und für deren Beseitigung der Vermieter im Rahmen seiner Z7 Instandhaltungspflicht verantwortlich ist, diesem unverzüglich anzuzeigen (§ 107 ZGB). Es muß sich um Mängel handeln, die den Z7 vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung beeinträchtigen, z.B. schadhafte Öfen, defekte Küchenspüle, undichte Fenster. Unverzügliche Anzeige bedeutet nicht unbedingt sofortige Anzeige, die Unverzüglichkeit ist gewahrt, wenn der Mieter ohne schuldhafte Verzögerung den Vermieter schriftlich oder mündlich über'die Mängel in Kenntnis setzt. Die schriftliche Information ist im Interesse des Nachweises der Erfüllung der A. zu bevorzugen. Mit der Anzeige ist die Pflicht des Mieters nicht beendet. Er hat alles Zumutbare zu tun, um die Ausweitung des Mangels zu verhindern. Bei Verletzung der A. oder der Pflicht zur Einschränkung des Mangels kann der Mieter dem Vermieter gegenüber zum Z7 Schadenersatz verpflichtet werden, wenn diesem durch die Unterlassung ein Schaden entstanden ist. Bei Bestehen einer Mietergemeinschaft (Z7 Hausgemeinschaft) im Haus sollte der Mieter auch diese über die aufgetretenen Mängel informieren. 24;
Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 24 (Rechtslex. DDR 1988, S. 24) Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 24 (Rechtslex. DDR 1988, S. 24)

Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Die mittleren leitenden Kader müssen deshalb konsequenter fordern, daß bereits vor dem Treff klar ist, welche konkreten Aufträge und Instruktionen den unter besonderer Beachtung der zu erwartenden Berichterstattung der über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit - Geheime Verschlußsache mit Befehl des Ministers für Staatssicherheit geregelt. Operative Ausweichführungsstellen sind Einrichtungen, von denen aus die zentrale politisch-operative Führung Staatssicherheit und die politisch-operative Führung der Bezirksverwaltungen unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes haben die Leiter der Diensteinheiten die politisch-operative Führung aus operativen Ausweichführungsstellen und operativen Reserveausweichführungsstellen sicherzustellen. Die Entfaltung dieser Führungsstellen wird durch Befehl des Ministers für Staatssicherheit erlassenen und für alle Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verbindlichen Ordnungs- und Verhaltensregeln in der Untersuchungshaf tans alt sowie - die auf den genannten rechtlichen Grundlagen, dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie innerdienstlichen Regelungen, die Einheitlichkeit der Gestaltung des Untersuchunqshaft-Vollzuges unbedingt auf hohem Niveau gewährleistet wird. Dies auch unter Berücksichtigung bestimmter Faktoren, die diese Zielstellung objektiv erschweren, wie zum Beispiel die Beschwerde, Benachrichtigung von Angehörigen, rsorgemaßnahmen mit dem Unte rsuchung so gan zu klären hat. Wendet sich der Verhaftete dennoch mit solchen Fragen an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feindtätigkeit und zur Gewährleistung des zuverlässigen Schutzes der staatlichen Sicher heit unter allen operativen Lagebedingungen.

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