Rechtslexikon 1988, Seite 233

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 233 (Rechtslex. DDR 1988, S. 233); ?auch die Proklamierung von M. verstaerkt in den Dienst der reaktionaeren Innen- und Aussenpolitik gestellt. Man beruft sich auf die M., um die wahren Machtverhaeltnisse zu verschleiern und Illusionen von Demokratie zu erzeugen. Fuehrende Vertreter imperialistischer Staaten spielen sich als Hueter der M. auf und benutzen diesen Begriff, um mit ihm antikommunistische Hetze und Propaganda zu drapieren. Die Charakterisierung der Grundrechte als M. wird ferner haeufig dazu genutzt, die Illusion von der Existenz eines ?ueberpositiven? (den Staaten von Gott oder der Natur vorgegebenen) Rechts zu naehren, dem die M. zuzurechnen und an das die Staaten angeblich gebunden seien. Dabei ist die herrschende Bourgeoisie keinesfalls gewillt, den Massen des Volkes elementare M. zuzubilligen. Der Kampf um die Verwirklichung der M. fuer die Massen des Volkes, ihre Erweiterung und Fortentwicklung gehoeren zu den wesentlichen Aufgaben der kommunistischen und Arbeiterparteien in den kapitalistischen Laendern. Die Begruendung und Entwicklung / sozialistischer Grundrechte und -pflichten brachte Rechte der Buerger hervor, die sich wahrhaft als M. erweisen. Sie unterscheiden sich im Inhalt und kraft ihrer Realitaet wesentlich von Proklamationen und Regelungen der M. in kapitalistischen Staaten. Zu den sozialistischen Grund- oder Menschenrechten gehoeren solche wie das Recht auf Mitbestimmung und Mitgestaltung, das in jenen Staaten gewoehnlich nicht als M. anerkannt wird, oder das Recht auf Arbeit, das hoechstens unter dem Druck der Werktaetigen Erwaehnung findet, dann aber papierne Floskel bleibt. Reale M. sind im Sozialismus die Gewissens-, Glaubens- und Religionsfreiheit, die Unantastbarkeit der Persoenlichkeit und Freiheit der Buerger, das Recht auf persoenliches Eigentum und weitere Rechte der Buerger, die zu achten und zu schuetzen alle staatlichen Organe und gesellschaftlichen Kraefte verpflichtet sind (/* Grundrechtsgarantien). Unvereinbar mit dem kapitalistischen System sind solche Rechte wie das Recht auf Bildung, das Recht auf Wohnraum oder das Recht auf gleichen Lohn fuer gleiche Arbeitsleistung von Mann und Frau, von Erwachsenen und Jugendlichen, die in der sozialistischen Gesellschaft und von ihrer Rechtsordnung gewaehrleistet werden. Als Produzenten, Eigentuemer der Produktionsmittel und zugleich Traeger der politischen Macht sind alle Buerger im Besitz der sozialistischen M., haben alle Buerger teil an den umfassenden demokratischen Rechten, und allen ist soziale Sicherheit und Geborgenheit garantiert. Fuer die sozialistischen M. ist charakteristisch, dass sie im Kern die aktive Mitgestaltung der Buerger in Staat und Gesellschaft, die lebendige / sozialistische Demokratie ermoeglichen und erfordern und dass sie von den Werktaetigen selbst als Herren ihres Schicksals entwickelt und garantiert werden. Fuer die Achtung der M. einzutreten ist im Ergebnis des antifaschistischen Kampfes der Voelker gegen das barbarische Naziregime zur Verpflichtung der Staaten erhoben worden. Nach Art. 1 der Charta der Vereinten Nationen gehoert es zu , deren gemeinsa- Menschenrechte men Zielen, die Achtung vor den M. und Grundfreiheiten fuer alle, ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu foerdern und zu festigen. Die Ausarbeitung entsprechender internationaler Erklaerungen und Vereinbarungen war von heftigen Auseinandersetzungen in den Organen der Vereinten Nationen begleitet. Die Vertreter der sozialistischen Staaten setzten sich dafuer ein, dass M. mit progressivem Inhalt in die Dokumente aufgenommen werden und die Dokumente Verbindlichkeit fuer alle Staaten erlangen; seitens imperialistischer Staaten wurde versucht, die M. in ihrer herkoemmlichen Fassung und den Interessen der Bourgeoisie entsprechend zu formulieren. Die Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete am 10. Dezember 1948 die ?Allgemeine Erklaerung der Menschenrechte?. Dieses Dokument war - wie in der Erklaerung formuliert ist - die Verkuendung eines zu erreichenden Ideals und hatte keine verpflichtende Wirkung. Inhaltlich wurde die Erklaerung noch weitgehend von buergerlichen M.auffassungen gepraegt; so wurde das ?Recht auf Eigentum? hervorgehoben. Immerhin jedoch war es dem wachsenden Einfluss des realen Sozialismus zu danken, dass solche Rechte wie das Recht auf soziale Sicherheit, das Recht auf Arbeit und das Recht auf Bildung Aufnahme fanden. Den Aktivitaeten der sozialistischen Staaten war es auch zuzuschreiben, dass in den folgenden Jahren weitere bedeutsame M.dokumente der Vereinten Nationen zustande kamen. Dazu gehoeren die Konvention ueber die Verhuetung und Bestrafung des Verbrechens des Voelkermordes vom 9. Dezember 1948, die Deklaration ueber die Gewaehrung der Unabhaengigkeit an die kolonialen Laender und Voelker vom 14. Dezember 1960, die Internationale Konvention ueber die Beseitigung aller Formen der Rassendiskriminierung vom 7. Maerz 1966 sowie die Deklarationen ueber die politischen Rechte der Frau vom 20. Dezember 1952 und ueber die Beseitigung der Diskriminierung der Frauen vom 7. November 1967. Der wachsende Einfluss der sozialistischen Staaten und progressiver Entwicklungslaender und ihr beharrliches Bemuehen um die Ausarbeitung eines die Staaten verpflichtenden Abkommens zur Foerderung der M. fuehrte zur Verabschiedung der beiden M.konventionen der Vereinten Nationen vom 16. Dezember 1966: der Internationalen Konvention ueber zivile und politische Rechte sowie der Internationalen Konvention ueber wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (GBl. II1974 Nr. 6 S.57, GBl. II1974 Nr. 7 S. 105), die vielfach als M.konventionen der Vereinten Nationen bezeichnet werden. Den Konventionen liegt die Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts der Voelker zugrunde, waehrend die Rechtfertigung des (privatkapitalistischen) Eigentums nicht aufgenommen wurde. Wenn die Festlegungen der Abkommen auch im Inhalt und den Garantien hinter der Regelung und Gewaehrleistung der M. in sozialistischen Staaten zurueckblei- 233;
Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 233 (Rechtslex. DDR 1988, S. 233) Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 233 (Rechtslex. DDR 1988, S. 233)

Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der die erforderliche Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen operativen Diensteinheit erfolgt. Die Ergebnisse der Personenkontrolle gemäß Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen, insbesondere der Staatsanwaltschaft und dem für das Verfahren zuständigen Gericht, In Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen und. der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung organisiert er das Zusammenwirken mit den anderen am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organe - der Staatsanwaltschaft und den Gerichten - und organisiert in Durchsetzung der gesetzliohen Bestimmungen und Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung das Zusammenwirken mit den anderen am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organe - der Staatsanwaltschaft und den Gerichten - und organisiert in Durchsetzung der gesetzliohen Bestimmungen und Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung das Zusammenwirken mit den anderen am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organe - der Staatsanwaltschaft und den Gerichten - und organisiert in Durchsetzung der gesetzliohen Bestimmungen und Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung das Zusammenwirken mit den Organen des MdI, vor allem der Verwaltung Strafvollzug sowie mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen, Institutionen und gesellschaftlichen Kräften. Das erfordert - den zielgerichteten und konzentrierten Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, Maßnahmen der Auswertungs- und Informationstätigkeit - solchen Leitungsaufgaben wie insbesondere der Koordinierung und der Anleitung und Kontrolle.

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