Rechtslexikon 1988, Seite 231

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 231 (Rechtslex. DDR 1988, S. 231); ?gen, die zu einer m. St. fuehren, in der Staatenpraxis kaum zu vermeiden. Dabei wird von einer voelkerrechtsgemaessen Ausgestaltung der Staatsbuergerschaftsregelung ausgegangen; der voelkerrechtswidrige Anspruch der BRD, ihre Staatsbuergerschaftsregelung zugleich auf die Gesamtheit der Buerger der DDR zu erstrecken, fuehrt nicht zur generellen Doppelbuergerschaft der DDR-Buerger. Der Erwerb der rmSt. kann beim Aufeinandertreffen sowohl verschiedener als auch gleichartiger Erwerbsprinzipien in den rechtlichen Regelungen der beteiligten Staaten auftreten. Wird z. B. ein Kind in einem Staat geboren, der vom Territorialprinzip ausgeht, wird es mit seiner Geburt Doppelstaater, wenn seine Eltern Buerger eines Staates sind, der sich zum Abstammungsprinzip bekennt. Das gleiche Resultat tritt ein, wenn die Eltern eines Kindes Buerger verschiedener Staaten sind, die beide vom Abstammungsprinzip ausgehen. Neben dem ?rwerb der m. St. bei Geburt kann sie auch zu einem spaeteren Zeitpunkt erworben werden: wenn ein Buerger eines Staates eine weitere Staatsbuergerschaft erwirbt, ohne seine bisherige zu verlieren. Es entspricht dem Prinzip der souveraenen Gleichheit der Staaten, dass bei einem voelkerrechtsgemaessen Erwerb m. St. durch eine Person jede Staatsbuergerschaft in gleicher Weise zu respektieren ist. M. St. fuehren jedoch fuer den Doppelstaater, aber auch fuer die beteiligten Staaten haeufig zu Komplikationen (z. B. unterschiedliche Volljaehrigkeit oder Ehemuendigkeit, Steuerrecht, Wehrpflicht), vor allem dann, wenn diese Staaten eine gegensaetzliche politische und soziale Ordnung aufweisen. In der internationalen Staatenpraxis hat sich der Grundsatz herausgebildet, dass bei Aufenthalt in einem der Heimatstaaten dieser Staat den Doppelstaater so behandeln kann, als ob er nur sein Buerger waere. In dieser Situation kann der andere Heimatstaat zugunsten des Doppelstaaters keinerlei Schutzrechte ausueben. Dementsprechend bestimmt ? 3 Abs. 1 Staatsbuergerschaftsgesetz- der DDR vom 20. Februar 1967 (GBl. 11967 Nr. 2 S. 3), dass ein Buerger der DDR gegenueber der DDR keine Rechte oder Pflichten aus einer anderen Staatsbuergerschaft geltend machen kann. Haelt sich ein Doppelstaater in einem Drittstaat auf, hat auch dieser grundsaetzlich die beiden Staatsbuergerschaften in gleicher Weise zu respektieren. Da sich jedoch im Falle der Schutzrechtausuebung zugunsten des Doppelstaaters Vorgehen und Ansprueche der beiden Heimatstaaten ueberschneiden koennen, hat es sich in der internationalen Staatenpraxis eingebuergert, in diesem Fall die effektivere Staatsbuergerschaft zum Zuge kommen zu lassen, d.h., das Schutzrecht kann von jenem Heimatstaat ausgeuebt werden, zu dem der Doppelstaater die engeren Beziehungen hat (z. B. staendiger Wohnsitz oder letzter Aufenthalt). Die DDR hat mit anderen sozialistischen Staaten Vertraege abgeschlossen, um m. St. zu beseitigen und neue zu verhindern. Sie raeumen innerhalb einer bestimmten Frist Doppelstaatern das Recht ein, sich fuer eine der beiden Staatsbuergerschaften zu entscheiden (Optionsrecht). Mit der Entscheidung erlischt Meldeordnung die andere Staatsbuergerschaft. Die Vertraege verankern das Recht der Eltern, sich fuer ihre minderjaehrigen Kinder, die mit Geburt die doppelte Staatsbuergerschaft erwerben, zugunsten einer der beiden Staatsbuergerschaften zu entscheiden, und stellen Regeln auf, welche Staatsbuergerschaft erlischt, wenn diese Entscheidung von den Eltern nicht oder nicht uebereinstimmend getroffen wird. Zu den innerstaatlichen Regeln, die dem Entstehen einer m. St. entgegenwirken sollen, gehoert die Vorschrift, dass ein DDR-Buerger, der beabsichtigt, die Staatsbuergerschaft eines anderen Staates zu erwerben, die Zustimmung der dafuer zustaendigen staatlichen Organe der DDR einzuholen hat, sowie die Praxis, in der Regel einem Antrag auf Verleihung der DDR-Staats-buergerschaft nur dann stattzugeben, wenn damit der Verlust der bisherigen Staatsbuergerschaft verbunden ist. In den genannten Vertraegen haben sich die DDR und ihre Partnerstaaten verpflichtet, die Verleihung ihrer Staatsbuergerschaft an Buerger des jeweiligen Vertreterstaates von der Entlassung aus dessen Staatsbuergerschaft bzw. von dessen Zustimmung abhaengig zu machen. Meineid - vorsaetzlich falsche ? Aussage eines unter Eid stehenden Zeugen oder Sachverstaendigen bzw. einer Prozesspartei. Da nach dem Recht der DDR die richterliche Vereidigung nur noch im Rechtshilfeverkehr in Strafsachen vorgesehen ist, gibt es keinen strafrechtlichen Tatbestand des M., wohl aber die strafrechtliche Verantwortlichkeit fuer vorsaetzlich falsche Aussage (vgl. das Stichwort ?Aussage?) gemaess ?230 StGB. Meinungsfreiheit / Recht auf freie Meinungsaeusserung Meldeordnung - Rechtsvorschrift, die die gesetzlichen Pflichten zur An- und Abmeldung bei der Z Deutschen Volkspolizei (DVP) regelt (Meldeordnung vom 15.7.1965 in der Neufassung vom 10. 6.1981, GBl. 11981 Nr. 23 S. 282). Die M. regelt sowohl fuer in der DDR wohnhafte Buerger als auch fuer aus dem Ausland Einreisende Pflichten zur An-und Abmeldung bei den zustaendigen Dienststellen der DVP sowie Pflichten zur Eintragung in das Hausbuch. Eine erstmalige Meldepflicht besteht fuer jeden, der eine Wohnung bezieht, und weitere Meldepflichten sind zu erfuellen, wenn Buerger sich voruebergehend, aber fuer bestimmte (in der M. genannte) Zeitraeume in einem anderen Ort der DDR als dem ihres Wohnsitzes aufhalten. Die Meldepflicht obliegt - bis auf wenige Ausnahmen - dem Buerger persoenlich; fuer Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr haben die Eltern oder andere Erziehungspflichtige die Meldepflicht wahrzunehmen, fuer Entmuendigte der / gesetzliche Vertreter. Bei Bezug einer Wohnung kann ein ausweispflichtiger Haushaltsangehoeriger die An- bzw. Abmeldung auch fuer die anderen vornehmen, bei besuchsweisem Aufenthalt koennen 231;
Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 231 (Rechtslex. DDR 1988, S. 231) Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 231 (Rechtslex. DDR 1988, S. 231)

Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Die Anweisung über Die;Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Bc? Sie haben den Staatsanwalt sofort zu unterrichten, wenn die Voraussetzungen für Untersuchungshaft weggefallen sind. Der Staatsanwalt hat seinerseits wiederum iiT! Rahmer; seiner Aufsicht stets zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, obwohl der Verdacht einer Straftat vorliegt, ist eine rechtspolitisch bedeutsame Entscheidungsbefugnis der Untersuchungs-organe, die einer hohen politischen Verantwortung bedarf.

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