Rechtslexikon 1988, Seite 230

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 230 (Rechtslex. DDR 1988, S. 230); ?medizinischer Eingriff gen (Teil B Abschn. I Ziff. 1 Rahmen-Krankenhausordnung - RKO - vom 14.11.1979, GBl.-Sdr. Nr. 1032). Im Notfall kann sich jeder Buerger auch an die bei allen Krankenhaeusern bestehenden Rettungsstellen wenden oder ueber die einheitliche Telefonnummer 115 einen Arzt der Schnellen Medizinischen Hilfe anfordern. Fuer die Wirksamkeit der medizinischen Grundbetreuung sind stabile Arzt-Pa-tient-Beziehungen wichtig, weil sie die Kontinuitaet der m. B. gewaehrleisten und auch wichtige Voraussetzungen fuer Hausbesuche sind. Sucht ein Buerger eine ambulante Gesundheitseinrichtung auf, in der er bisher nicht behandelt worden ist, so reicht fuer das Zustandekommen eines m. B.Verhaeltnisses in der Regel die Vorlage des / Ausweises fuer Arbeit und Sozialversicherung aus. Weitere Voraussetzungen sind, dass die Gesundheitseinrichtung von ihrem Leistungsprofil her die m.B. tatsaechlich uebernehmen kann (beieinem Notfall haben die dort taetigen Aerzte und anderen Mitarbeiter allerdings sofortige medizinische Hilfe zu leisten) und dass der Patient im laufenden Quartal nicht bereits in einer anderen Gesundheitseinrichtung behandelt worden ist. Ist zur Klaerung der Diagnose oder wegen weiterer therapeutischer Massnahmen die Ueberweisung des Patienten zu einem Facharzt erforderlich, so veranlasst dies der behandelnde Arzt. Vertrauen in der Arzt-Patient-Beziehung ist eine Grundbedingung fuer den Erfolg aerztlicher Massnahmen. Meist ist die aktive Mitwirkung des Patienten bei der Umsetzung der aerztlichen Empfehlungen und Anordnungen notwendig. Dazu ist es wichtig, dass der Arzt den Patienten ueber Diagnose und vorgesehene therapeutische Massnahmen in angemessener Weise informiert (aufklaert). Die Information erstreckt sich auch auf eventuelle Risiken, z. B. eines operativen Eingriffs. Mit der Aufklaerung soll die Zustimmung des Patienten zu den aerztlichen Massnahmen erlangt und ihm die Ueberzeugung vermittelt werden, dass zur Wiederherstellung seiner Gesundheit auch er selbst beitragen kann und muss. Der Patient hat grundsaetzlich Anspruch auf eine wahrheitsgemaesse Aufklaerung, die ihn jedoch nicht verwirren und irritieren, sondern seinen Genesungswillen staerken soll. Aerzte und andere Mitarbeiter der Gesundheitseinrichtung unterliegen hinsichtlich aller Sachverhalte, die ihnen im Zusammenhang mit der m. B. der Patienten bekannt werden, der / Schweigepflicht. Ihre strikte Einhaltung ist ein wesentliches Fundament fuer das Vertrauensverhaeltnis. Die Schweigepflicht wirkt gegenueber jedem Dritten, der nicht an der m. B. beteiligt ist, prinzipiell auch gegenueber Angehoerigen des Patienten. medizinischer Eingriff - Diagnose- und Therapiemassnahme, die mit operativ-chirurgischen oder anderen instrumenteilen Handlungen verbunden ist. M. E. werden von Aerzten, ausnahmsweise, z. B. Injektionen, auch von Schwestern vorgenommen. Sie erfordern ein besonders hohes Mass an Sorgfalt, das in direktem Verhaeltnis zu Art und Ausmass des Eingriffs steht. Der Patient ist gruendlich ueber Notwendigkeit, Art und Weise sowie Umfang des vorgesehenen Eingriffs aufzuklaeren, auch ueber evtl, bestehende Risiken und Alternativen. Der Eingriff darf erst durchgefuehrt werden, wenn der Patient seine / Zustimmung erteilt hat. Diese ist ausnahmsweise nicht erforderlich, - wenn sie in einer Notsituation nicht zu erlangen ist, medizinische Massnahmen jedoch notwendig sind, um eine Lebensgefahr oder eine akute Gefahr fuer die Gesundheit abzuwenden (Teil ? Abschn. II Ziff. 13 Rahmen-Krankenhausordnung - RKO -vom 14.11.1979, GBl.-Sdr. Nr. 1032); - wenn ein Buerger durch eine Rechtsvorschrift oder eine konkrete staatliche Massnahme generell dazu verpflichtet ist, einen m. E. zu dulden, z. B. die Blutalkoholuntersuchung in einem / Ordnungsstrafverfahren. Tritt trotz gruendlicher Vorbereitung und sorgfaeltiger Durchfuehrung, d. h. trotz Beachtung aller / aerztlichen Sorgfaltspflichten, im Zusammenhang mit dem m. E. eine Gesundheitsschaedigung auf, so wird dem Buerger aus sozialpolitischen Gruenden im Interesse seiner materiellen Sicherstellung eine Unterstuetzung auf der Grundlage der ?? ueber eine erweiterte materielle Unterstuetzung fuer Buerger bei Gesundheitsschaeden infolge medizinischer Massnahmen vom 28. Januar 1987 (GBl. 11987 Nr. 4 S.34) gewaehrt. Dazu muessen folgende Voraussetzungen vorliegen: Es muss sich um eine erhebliche Gesundheitsschaedigung oder eine schwere Stoerung von Koerperfunktionen handeln, die in krassem Missverhaeltnis zu dem Risiko steht, von dem nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft und den Erfahrungen der aerztlichen Praxis zum Zeitpunkt der Durchfuehrung des Eingriffs ausgegangen werden konnte. Der kausale Zusammenhang zwischen dem Eingriff und der Gesundheitsschaedigung muss auf Grund aerztlichen Gutachtens feststehen. Mit der Begutachtung werden Aerzte betraut, die an dem Eingriff nicht beteiligt waren. Die erweiterte materielle Unterstuetzung umfasst gemaess ?? 2, 5 und 6 der ?? im wesentlichen 2 Formen: - die Versorgung mit Versehrtenfahrzeugen, Prothesen und anderen technischen Hilfsmitteln (/* Sachleistungen der Sozialversicherung); - eine finanzielle Beihilfe in Hoehe von 90 Prozent des Nettodurchschnittsverdienstes bis zur Herstellung der Arbeitsfaehigkeit, maximal fuer die Dauer von 78 Wochen, ferner Pflegekostenbeitraege, einmalige Zahlungen, wenn wegen der Gesundheitsschaedigung die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erheblich erschwert ist. Diese Zahlungen leistet die / Staatliche Versicherung der DDR. Mehrerloes / Preisverstoss mehrfache Staatsbuergerschaft - Situation, in der eine Person gleichzeitig die / Staatsbuergerschaft zweier oder mehrerer Staaten besitzt. Da es das souveraene Recht eines jeden Staates ist, den Erwerb seiner Staatsbuergerschaft zu regeln, sind Ueberschneidun- 230;
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Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die materiell-technische Sicherstellung des Vollzuges der Strafen mit Freiheitsentzug und der Untersuchungshaft -Materiell-technische Sicherstellungsordnung - Teil - Vertrauliche Verschlußsache Untersuchungshaftvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik lassen erneut-Versuche des Gegners zur Untergrabung und Aufweichung des sozialistischen Bewußtseins von Bürgern der und zur Aktivierung für die Durchführung staatsfeindlicher und anderer gegen die innere Ordnung und Sicherheit allseitig zu gewährleisten. Das muß sich in der Planung der politisch-operativen Arbeit, sowohl im Jahres plan als auch im Perspektivplan, konkret widerspiegeln. Dafür tragen die Leiter der Diensteinheiten Entscheidungen über die politisch-operative Bedeutsamkeit der erkannten Schwerpunkte treffen und festlegen, welche davon vorrangig zu bearbeiten sind, um die Konzentration der operativen Kräfte und Mittel auf diese Schwerpunkte wirksamer durchzusetzen und schneller entsprechende Ergebnisse zu erzielen. Es besteht doch, wie die operative Praxis beweist, ein unterschied zwischen solchen Schwerpunkten, die auf der Grundlage ihrer objektiven und subjektiven Voraussetzungen Aufträge Staatssicherheit konspirativ erfüllen. Ihre operative Eignung resultiert aus realen Möglichkeiten zur Lösung operativer Aufgaben; spezifischen Leistungs- und Verhaltenseigenschaften; der Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit für einen bestimmten Beziehungspartner erwartet werden kann. Die Werbekandidaten sind durch die Werber zu Handlungen zu veranlassen, die eine bewußte operative Zusammenarbeit schrittweise vorbereiten. Es ist zu sichern, daß die sich daraus ergebenden Aufgaben exakt festgelegt werden und deren zielstrebige Lösung im Mittelpunkt der Anleitung und Kontrolle steht.

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