Rechtslexikon 1988, Seite 219

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 219 (Rechtslex. DDR 1988, S. 219); ?Z Mitgliedschaftsverhaeltnisse in LPG, die Eigentums- und Nutzungsbeziehungen sowie die besonderen Kooperationsbeziehungen zwischen LPG und weiteren Betrieben der Land-, Forst- und Nahrungsgueterwirtschaft regeln. Das LPG-R. dient der Verwirklichung des Buendnisses zwischen Arbeiterklasse und Klasse der Genossenschaftsbauern und stimmt mit den Prinzipien des Leninschen Genossenschaftsplanes ueberein. In einem demokratischen Rechtsetzungsprozess werden mit dem LPG-R. Rechtsvorschriften erlassen, die eine spezifische Regelungsmethode aufweisen. Der Erlass LPG-rechtlicher Z. Rechtsvorschriften wird auf Bauernkongressen vorbereitet. Die Z Musterstatuten fuer LPG und die Z Musterbetriebsordnungen fuer LPG bilden die Grundlage fuer den Beschluss der Vollversammlung ueber Statut und Betriebsordnung der jeweiligen LPG. Rechtsnormen, die nur teilweise zwingenden, haeufig aber dispositiven und empfehlenden Charakter haben, ermoeglichen eine eigenverantwortliche Gestaltung der genossenschaftlichen Arbeits- und Lebensbedingungen auf der Grundlage staatlich verbindlicher Regelungen und staatlicher Unterstuetzung. Wichtigste rechtliche Betimmungen des LPG-R. sind das LPG-Gesetz, die MSt/MBO LPG und die MSt fuer kooperative Einrichtungen. LPG-Wohnung - genossenschaftseigener Wohn-raum von LPG, Wohnraum, der sich in von LPG genutzten Gebaeuden befindet oder der den LPG von den oertlichen Raeten der Staedte, Stadtbezirke oder Gemeinden fuer die Wohnraumvergabe zur Verfuegung gestellt wurde. Der genossenschaftseigene Wohnraum wird von der LPG geschaffen, um die Wohnbeduerfnisse ihrer Genossenschaftsbauern und Arbeiter zu befriedigen und dauerhafte Beziehungen der Jugendlichen zur LPG und zum Dorf zu begruenden. Deshalb sind die LPG befugt, sich an Wohnungsbauvorhaben auf dem Lande zu beteiligen, genossenschaftseigenen Wohnraum zu schaffen, Wohngebaeude zu erwerben sowie Eigenheime fuer die spaetere Nutzung durch Genossenschaftsbauern und Arbeiter zu errichten. Darueber hinaus unterstuetzen sie alle Initiativen fuer die Schaffung von zusaetzlichem Wohnraum durch Aus- und Umbau von Wohn- und Wirtschaftsgebaeuden sowie den Bau von Eigenheimen (? 28 LPG-Gesetz; Ziff. 57 MSt LPG). Der Antrag auf eine LPG-W. ist von Wohnungssuchenden Genossenschaftsmitgliedern bzw. in der LPG taetigen Arbeitern in der Regel beim oertlich zustaendigen Rat der Stadt, des Stadtbezirkes oder der Gemeinde zu stellen, der auch die Z Wohnraumzu-weisung erteilt. Ist auf der Grundlage von Vereinbarungen zwischen der LPG und dem oertlichen Rat oder von Rechtsvorschriften die Antragstellung bei der LPG vorgesehen, sind die Genossenschaftsmitglieder und Arbeiter der LPG darueber zu informieren. Auf LPG-W. finden die Rechtsvorschriften ueber Z Werkwohnungen Anwendung. Bei LPG mit LPG-W. haben deren Vorsitzende die ordnungsgemaesse Verwaltung und Bewirtschaftung zu sichern. Sie haben die ihnen uebertragenen Aufga- Mahnung ben, Rechte und Pflichten auf dem Gebiet der Z Wohnraumlenkung in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliederversammlungen und den Vorstaenden sowie den Wohnungskommissionen entsprechend den Bestimmungen der WLVO und den Beschluessen der Z oertlichen Volksvertretungen wahrzunehmen. M ?Mach mit!?-Zentrum - Zusammenfassung von Einrichtungen, die Z Eigenleistungen der Mieter unterstuetzen. Zu einem ?Mach mit!?-Z., das in der Regel von einem Z Betrieb der Wohnungswirtschaft unterhalten wird, gehoeren je nach den konkreten territorialen Bedingungen und Aufgaben vor allem - Geraeteausleihstationen bzw. Werkzeugausleih-stuetzpunkte zum Verleih von Werkzeugen, Kleinmechanismen und Geraeten; - Materialausgaben bzw. Materialstuetzpunkte zur Versorgung mit kleineren Mengen Material fuer Klein- und Kleinstreparaturen; - Selbsthilfewerkstaetten mit entsprechenden Ausruestungen, in denen unter fachlicher Anleitung Klein- und Kleinstreparaturen von den Mietern selbst durchgefuehrt werden; - Buergerberatungen bzw. Buergerschulungen, in denen interessierten Buergern handwerkliche Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden. Fuer die Inanspruchnahme von ?Mach mit!?-Einrichtungen gelten Benutzungsordnungen, die sich je nach Leistungsart und Zweck unterscheiden. Mieter volkseigener Grundstuecke (fuer Mitglieder von Wohnungsbaugenossenschaften und Siedler bestehen meist entsprechende Einrichtungen) koennen ?Mach mit!?-Einrichtungen kostenlos in Anspruch nehmen, wenn sie bei Instandhaltungs- und Pflegearbeiten mithelfen. Zu den ?Mach mit!?-Z. gehoeren auch Einrichtungen (vielfach als Reparaturstuetzpunkt bezeichnet), die an Mieter und andere Buerger Reparaturauftraege vergeben, die durch bezahlte Z zusaetzliche Arbeit erledigt werden. Z Buergerinitiative ?Mach mit!? Mahnung - Aufforderung des Z Glaeubigers an den Z Schuldner, eine faellige Leistung zu erbringen. Eine bestimmte Form ist nicht erforderlich. Die Uebersendung der Z Rechnung ist noch keine M., sondern nur die Mitteilung ueber den geschuldeten Betrag. Dagegen ist die wiederholte Uebersendung einer Rechnung als M. zu werten. Zu dem Schadenersatz, den der in Z Verzug geratene Schuldner dem Glaeubiger zu leisten hat (? 86 ZGB), gehoert auch der Ersatz der Mahnkosten (Porto und Mahngebuehren). Das ist z. B. ausdruecklich geregelt fuer den Fall, dass 219;
Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 219 (Rechtslex. DDR 1988, S. 219) Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 219 (Rechtslex. DDR 1988, S. 219)

Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik und der sozialistischen Staatengemeinschaft wurden auch solche Inoffiziellen Mitarbeiter entwickelt, die auf Grund ihrer politischen Zuverlässigkeit, Reife und tschekistischen Fähigkeiten bereit und in der Lage sind, den ihnen von der Arbeiterklasse übertragenen Klassenauftrag unter allen Lagebedingungen zu erfüllen. Lenin, Gegen den Boykott, Werke, Programm der Partei , Dietz Verlag Berlin. Zu aktuellen Fragen der Innen- und Außenpolitik der Aus der Rede auf der Aktivtagung zur Eröffnung des Parteilehrjah res in ra, Neues Deutschland. Bericht des der an den Parteitag der Berichterstatter: Erich Honecker Dietz Verlag Berlin, Dienstanweisung über den Vollzug der Unter- suchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Staatssicherheit Berlin,. Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X