Rechtslexikon 1988, Seite 205

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 205 (Rechtslex. DDR 1988, S. 205); dingungen an junge Eheleute vom 24.4.1986, GBL I 1986 Nr. 15 S. 244). Der K. ist eine wirksame Starthilfe, die der Staat jungen Bürgern bei der Gründung einer Familie gibt. Einen K. können Eheleute erhalten, wenn zumindest ein Ehepartner Arbeiter, Angestellter, Angehöriger der bewaffneten Organe, Student, Genossenschaftsbauer oder Mitglied einer anderen Produktionsgenossenschaft ist, beide zum Zeitpunkt der Eheschließung das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ihre Ehe eine Erstehe ist bzw. einer oder beide bereits zum zweiten Mal verheiratet sind, aber noch kein Ehepartner bisher einen K. aufgenommen hatte. Ein K. kann für die Entrichtung des Genossenschaftsanteils nach Eintritt in eine sozialistische Wohnungsbaugenossenschaft Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft / Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft) in Anspruch genommen werden. Er wird in Höhe des Genossenschaftsanteils ausgereicht, und zwar bis zur Höhe von 7 000 Mark zinslos, und ist innerhalb von 11 Jahren zu tilgen, beginnend spätestens 3 Jahre nach Kreditaufnahme. Junge Eheleute, die ein ZT Eigenheim bauen oder als Hauptwohnsitz erweitern wollen, erhalten zu den in der Eigenheimverordnung vom 31. August 1978 (GBl. 11978 Nr. 40 S. 425) festgelegten Vergünstigungen einen zusätzlichen zinslosen Kreditanteil in Höhe von 7 000 Mark. Mit der Tilgung ist spätestens 3 Jahre nach Kreditaufnahme zu beginnen, im übrigen gelten für die Tilgung die Bestimmungen der Eigenheimverordnung. Neben einem dieser beiden Kredite kann noch ein zinsloser Kredit in Höhe bis zu 7 000 Mark zur Finanzierung der Wohnungsausstattung (Beschaffung von Möbeln, hauswirtschaftlichen und haushalttechnischen Gegenständen, Rundfunk- bzw. Fernsehgeräten, Haushaltswäsche usw.) aufgenommen werden, der in monatlichen Raten innerhalb von 11 Jahren nach Kreditaufnahme zu tilgen ist. An den Gegenständen, die mit dem von der Sparkasse ausgestellten Kreditkaufbrief erworben wurden, erwirbt die Sparkasse ein / Pfandrecht. Die Aufnahme dieses Kredits ist innerhalb von 3 Jahren nach Eheschließung möglich, die Aufnahme der beiden anderen innerhalb von ІУ2 Jahren. Weitere Vergünstigungen bestehen in Form eines Krediterlasses: Von der insgesamt zurückzuzahlenden Summe werden bei der Geburt des 1. Kindes 1000 Mark, bei der Geburt des 2. Kindes 1500 Mark und bei der Geburt des 3. Kindes weitere 2500 Mark erlassen. Der Krediterlaß wird auch für vor der Ehe geborene und für an Kindes Statt angenommene ‘Kinder gewährt. Ist die Restsumme des Kredits bei Geburt des 3. Kindes niedriger als 2500Mark, wird der Differenzbetrag erstattet. Weitere Einzelheiten, insbesondere zum Kreditantrag und zum Krediterlaß sowie auch zur Unterstützung junger Eheleute beim Ausbau oder bei der Modernisierung vorhandenen Wohnraums, sind in der genannten VO geregelt. Kreditinstitut - Einrichtung des Staates, bestimmter Genossenschaften oder gesellschaftlicher Organisationen, die in Abhängigkeit von ihren spezifischen Aufgaben Konten führt, die Abwicklung des Zah- Kreisgericht lungsverkehrs vermittelt und erleichtert, das Sparen fördert und den Bürgern durch die Gewährung von Zr Krediten den Erwerb langlebiger Konsumgüter oder die Finanzierung anderer Vorhaben ermöglicht (z. B. Bau, Kauf oder Modernisierung von Eigenheimen). Zu den K. zählen die Banken (Staatsbank, Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft, Deutsche Außenhandelsbank AG), die genossenschaftlichen Geldinstitute (Genossenschaftskassen für Handwerk und Gewerbe der DDR, Reichsbahnsparkasse, VdgB-BHG), die Sparkassen, die Postscheckämter und das Postsparkassen-amt Berlin. Nicht jedes K. führt alle Kontenarten. / Sparkonto Kreisgericht - staatliches Organ, das als Bestandteil des einheitlichen / Gerichtssytems die / Rechtsprechung im Kreis ausübt. K. gibt es grundsätzlich in jedem Stadt- oder Landkreis, ihnen gleichgestellt sind die in einigen Großstädten bestehenden Stadtbezirksgerichte. Für einige Stadt- und Landkreise bestehen gemeinsame K. Darüber entscheidet im einzelnen der / Staatsrat der DDR. K. sind entsprechend ihrer Stellung im Gerichtssystem Gerichte erster / Instanz mit einer umfassenden Zuständigkeit. Sie verhandeln und entscheiden erstinstanzlich über alle Z* Rechtsverletzungen, Rechtsstreitigkeiten oder anderen Rechtsangelegenheiten auf den Gebieten des Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechts, soweit nicht ausnahmsweise die Zuständigkeit des / Bezirksgerichts oder im Sonderfall die des / Obersten Gerichts gegeben ist. In / Arbeitsrechtsstreiten sind in der Regel die / Konfliktkommissionen den K: vorgeordnet (vgl. Übersicht auf S. 31). Das K. ist auch zuständig für Einsprüche gegen Entscheidungen gesellschaftlicher Gerichte. Einsprüche gegen Beschlüsse der gesellschaftlichen Gerichte über Vergehen, / Verfehlungen, Z7 Ordnungswidrigkeiten und / Schulpflichtverletzungen führen zu einem Z7 Rechtsmittelverfahren vor dem K. In diesen Verfahren entscheidet das K. endgültig durch / Beschluß, gegen den kein ? Rechtsmittel zulässig ist. Dagegen stehen Einsprüche gegen Entscheidungen der gesellschaftlichen Gerichte in Zivil- und Arbeitsrechtssachen einer / Klage gleich (§ 8 Abs. 1 Ziff. 1 ZPO). Das K. entscheidet dann in erster Instanz. Dem K. obliegt auch die Erklärung der Vollstreckbarkeit von Beschlüssen der gesellschaftlichen Gerichte (§ 58 KKO; § 54 SchKO). Durch die Überprüfung ihrer Beschlüsse erfüllt das K. Aufgaben bei der Leitung der Rechtsprechung der gesellschaftlichen Gerichte. Das K. ist des weiteren zuständig für Anträge auf gerichtliche Entscheidung über / polizeiliche Strafverfügungen wegen Verfehlungen. Darüber entscheidet das K. endgültig durch Z7 Urteil (§ 280 StPO). Schließlich haben die K. auch über Zr Beschwerden gegen Entscheidungen des Z7 Staatlichen Notariats oder eines Einzelnotars zu entscheiden. Auch diese Entscheidungen sind endgültig (§59 GVG; §17 Notariatsgesetz). Das K. erteilt Zr 205;
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Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Leiters der Diensteinheit sowie den dienstlichen Bestimmungen in Ungang den Inhaftierten, stellen jeden Mitarbeiter im operativen Vollzug vor die Aufgabe, einerseits die volle Gewährleistung der Rechte und Pflichten terUlefangenen. bei der Durchsetzung Rjrön besonderen Maßnahmen, die sich aus der Täterpergönjjiikeit für die Vollzugs- und Betreuungsauf gab zur Gewährleistung von Konspiration und Geheimhaltung bereits im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Regierung in der Klassenauseinandersetzung mit dem Imperialismus zu leisten, ein hoher sicherheitspolitischer Nutzeffekt zu erreichen und die politisch-operative Lage im Verantwortungsbereich positiv zu verändern ist. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge. Die Realisierung des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Durchführung politisch-operativer Maßnahmen nach dem Vorgangsabschluß Politisch-operative und strafrechtliche Gründe für das Einstellen der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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