Rechtslexikon 1988, Seite 198

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 198 (Rechtslex. DDR 1988, S. 198); ?konkludentes Handeln keit und Arbeitsweise der KK sind im GGG und in der KKO geregelt. Die Wahl der Mitglieder der KK wird von den Gewerkschaften in Ausuebung ihrer verfassungsmaessigen Rechte organisiert (??6-9 GGG). Mitglied einer KK kann jeder Buerger werden, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat. In geheimer Wahl, nach den Grundsaetzen der Gewerkschaftswahlen und fuer die Dauer der Wahlperiode der gewerkschaftlichen Vorstaende und Leitungen waehlen die Betriebsangehoerigen fuer eine KK 8-15 Mitglieder, die die Achtung und das Vertrauen ihrer Kollegen besitzen. Der Taetigkeitsbereich einer KK soll in der Regel nicht mehr als 300 Werktaetige umfassen. Die Mitglieder der KK berichten den Werktaetigen ueber die Erfuellung der mit der Wahl uebernommenen Aufgaben; sie sind abberufbar. Die KK uebermitteln die Erfahrungen aus ihrer Taetigkeit den Betriebsleitern sowie den betrieblichen Gewerkschaftsleitungen. Sie unterstuetzen damit die Leiter, ihre Verantwortung fuer die Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und die Gewaehrleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit wahrzunehmen; den Gewerkschaften helfen sie, ihre Rechte zur Mitwirkung an der Ausgestaltung und Verwirklichung des Arbeitsrechts sowie die gesellschaftliche Kontrolle ueber dessen Einhaltung auszuueben. Die Mitglieder der KK erteilen ratsuchenden Buergern Auskuenfte, helfen ihnen bei der Klaerung rechtlicher Angelegenheiten und wirken bei der Erlaeuterung von Rechtsvorschriften mit. Sie koennen Aussprachen durchfuehren, um Rechtsstreitigkeiten und Rechtsverletzungen zu vermeiden bzw. zu beseitigen (? 17 GGG). Hauptaufgabe der KK ist es, Recht zu sprechen Rechtsprechung). Auf Grund eines / Antrags auf Konfliktkommissionsberatung beraten und entscheiden die KK ueber - Streitfaelle aus dem Arbeitsrecht Arbeitsrechtsstreit) einschliesslich solcher aus dem Neuererrecht {/ Verguetungsstreitigkeit bei Neuerungen) gemaess ?? 18-24 KKO; - / Verfehlungen gemaess ?? 31-39 KKO; - / Schulpflichtverletzungen gemaess ??45-49 KKO; - einfache zivilrechtliche Streitigkeiten zwischen Buergern sowie zwischen dem Betrieb und Betriebsangehoerigen gemaess ?? 50-52 KKO. Auf Grund einer / Uebergabeentscheidung beraten und entscheiden sie ueber - Vergehen Straftat) gemaess ?? 25-30 KKO; - Verfehlungen gemaess ?? 31-39 KKO; - / Ordnungswidrigkeiten gemaess ?? 40-44 KKO. Welche KK oertlich zustaendig ist, ergibt sich aus ? 16 GGG {/ Zustaendigkeit der Gerichte). Die KK beraet und entscheidet als Kollektivorgan in der Besetzung mit mindestens 4 Mitgliedern (? 18 GGG). Die Beratungen sind oeffentlich. Um deren Wirksamkeit zu erhoehen, kann die KK Vertreter des Betriebes, staatlicher Organe, der Leitungen gesellschaftlicher Organisationen und andere gesellschaftliche Kraefte einladen. Sie wirkt in Zusammenarbeit mit der zustaendigen betrieblichen Gewerkschaftsleitung und dem Vertrauensmann darauf hin, dass insbesondere das Arbeitskollektiv an der Beratung teilnimmt. Jeder Teilnehmer an der Beratung hat das Recht, durch Fragen und Hinweise an der Loesung des Konflikts mitzuwirken. Die Beratung wird so durchgefuehrt, dass dieses Recht umfassend wahrgenommen werden kann. Der Charakter der Beratungen vor der KK schliesst eine Vertretung durch einen / Rechtsanwalt aus; moeglich ist es aber, sich vorher von einem Anwalt beraten zu lassen. Sofern sie selbst wegen laengerer Krankheit oder laengerer Abwesenheit an der Teilnahme verhindert sind, koennen sich von einem anderen Buerger vertreten lassen: Antragsteller bzw. Antragsgegner in der Beratung wegen Arbeitsstreitfaellen (ausgenommen der Antragsgegner im / erzieherischen Verfahren der Konfliktkommission), der Antragsteller in Beratungen wegen Verfehlungen, / Antragsteller und Antragsgegner in Beratungen wegen zivilrechtlicher Streitigkeiten (??21, 36, 51 KKO). Im Ergebnis der Beratung entscheidet die KK durch Beschluss ueber den Anspruch, die Bestaetigung einer Einigung oder ueber das Vorliegen einer Rechtsverletzung und den Ausspruch von Erziehungsmassnahmen (z. B. / Geldbusse, / Ruege). / Einspruch gegen Entscheidungen gesellschaftlicher Gerichte / Empfehlung gesellschaftlicher Gerichte konkludentes Handeln - Verhalten oder Handeln, das unzweifelhaft auf einen bestimmten, aber nicht ausdruecklich erklaerten Willen des Betreffenden schliessen laesst und deshalb als / Willenserklaerung rechtlich relevant ist. Der Begriff ?konkludent? ist aus dem lateinischen Verb ?concludere? (abschlie-ssen, folgern) abgeleitet und heisst: ?zu einer bestimmten Schlussfolgerung fuehrend?. Weil es beim ?. H. um die juristische Bewertung der rechtserheblichen Folgerichtigkeit (?Schluessigkeit?) einer Handlung geht, wird ?. H. oft auch als schluessiges Handeln oder schluessiges Verhalten bezeichnet. Die Willenserklaerung durch k.H. loest dieselben Rechtswirkungen (Rechtsfolgen) aus wie die ausdruecklich (muendlich, schriftlich, durch Zeichen usw.) abgegebene Willenserklaerung. ?. H. spielt damit in allen Rechtszweigen eine Rolle, in denen (rechtlich relevante) Willenserklaerungen bedeutsam sind, insbesondere fuer das wirksame Zustandekommen von Vertraegen, z.B. im Zivil-, Arbeits- und LPG-Recht. Gemaess ? 65 ZGB kommt ein zivilrechtlicher Vertrag auch ohne Uebermittlung einer Annahmeerklaerung zustande, wenn sich die Annahme des Angebots aus einem allgemein oder im rechtsgeschaeftlichen Verkehr der Partner ueblichen Verhalten ergibt. Willenserklaerungen brauchen somit im Zivil-recht nicht immer ?ausdruecklich? abgegeben zu werden. Es reicht fuer das Zustandekommen eines Vertrages aus, dass aus einem bestimmten Verhalten fuer den Vertragspartner erkennbar der Wille hervorgeht, ein Vertragsangebot abzugeben oder anzunehmen. Wird z. B. eine bestellte Ware zugesandt, besteht darin das ?. H. des Verkaeufers, mit dem er ein 198;
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Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

In der politisch-operativen Arbeit ist schöpferische erforderlich; denn Entwerfen von Varianten, Entwickeln von operativen Kombinationen, Aufbau von Legenden, Planung komplexer operativer Maßnahmen und Aufklärung der Pläne und Absichten des Gegners und die Einleitung offensiver Gegenmaßnahmen auf politischem, ideologischem oder rechtlichem Gebiet, Aufdeckung von feindlichen Kräften im Innern der deren Unwirksammachung und Bekämpfung, Feststellung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen des Vorkommnisses konkret herauszuarbeiten. Das Staatssicherheit konzentriert sich hierbei vorrangig darauf, Feindtätigkeit aufzudecken und durch Einflußnahme auf die Wiederherstellung einer hohen Sicherheit und Ordnung innerhalb der Untersuchungshaftanstalb, vor allem zur vorbeugenden Verhinderung aller Störungen, die gegen den Vollzugsprozeß gerichtet sind, die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Gewährleistung festgelegter individueller Betreuungsmaßnahmen für Inhaftierte. Er leitet nach Rücksprache mit der Untersuchungsabteilung die erforderliche Unterbringung und Verwahrung der Inhaftierten ein Er ist verantwortlich für die - materielle und finanzielle Bedarfsplanung und die rechtzeitige Waren- und Materialbereitstellung; Erarbeitung von Vorlagen für den Jahreshaushaltsplan und Richtwerten für die Perspektivplanung auf der Grundlage von Auftragsersuchen anderer Diensteinheiten Staatssicherheit oder eigener operativ bedeutsamer Feststellungen;, sorgfältige Dokument ierung aller Mißbrauchs handlangen gemäß Artikel des Transitabkommens, insbeson dere solcher, die mit der Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels sowie des ungesetzlichen Verlassens von Fahnenfluchten durch Angehörige dieser Organe sowie deren im Haushalt lebende Familienangehörige rechtzeitig zu erkennen und vorbeugend zu verhindern. In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des gegnerischen Vorgehens ist das politischoperative Einschätzungsvermögen der zu erhöhen und sind sie in die Lage zu versetzen, alle Probleme und Situationen vom Standpunkt der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und während des gesamten Vollzuges der Untersuchungshaft im HfS durch die praktische Umsetzung des Dargelegten geleistet werden.

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