Rechtslexikon 1988, Seite 189

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 189 (Rechtslex. DDR 1988, S. 189); ?teilt. In Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen wird den frueheren Prozessparteien vor der Verhandlung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Da das K.verfahren als Ueberpruefungsverfahren ausgestaltet ist, findet grundsaetzlich keine erneute Beweisaufnahme statt; in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen ist eine ergaenzende Beweisaufnahme zulaessig, die frueheren Prozessparteien werden dann zum Termin geladen. Ist der K.antrag begruendet, fuehrt er zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung; das K.gericht kann dann selbst anderweitig entscheiden oder die Sache an ein Vordergericht zurueckverweisen. Wird eine gerichtliche Einigung aufgehoben, fuehrt das stets zur Zurueckverweisung. Erweist sich ein K.antrag als unbegruendet, wird er zurueckgewiesen. Das K.verfahren in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen ist gemaess ? 168 Abs. 1 ZPO gerichtskostenfrei; die aussergerichtlichen / Kosten des Verfahrens traegt grundsaetzlich jede Prozesspartei des frueheren Verfahrens selbst, sie koennen aber unter Beruecksichtigung des zugrunde liegenden Sachverhalts ganz oder teilweise der anderen Prozesspartei auferlegt werden (? 176 Abs. 4 ZPO). In Strafsachen sind die / Auslagen im gerichtlichen Verfahren vom Verurteilten zu tragen, wenn das Urteil zu seinen Ungunsten kassiert wurde. Eine der K. aehnliche Moeglichkeit besteht fuer die Aufhebung rechtskraeftiger Entscheidungen der / Beschwerdekommissionen fuer Sozialversicherung und der oertlichen Organe der / Jugendhilfe. Kasse der gegenseitigen Hilfe (KdgH) - Einrichtung der Gewerkschaften zur Unterstuetzung der Kassenmitglieder durch Gewaehrung eines Darlehns bei ploetzlich auftretenden Notfaellen oder anderen Ereignissen, die einen zeitweilig erhoehten Geldbedarf zur Folge haben. KdgH koennen bei Betriebs- und Ortsorganisationen der Gewerkschaft gebildet werden. Die einzelne Kasse arbeitet auf Grundlage eines Statuts, das entsprechenden Orientierungen des Bundesvorstandes des FDGB zu folgen hat. Die Mittel der KdgH stammen aus der einmaligen Aufnahmegebuehr der Mitglieder, deren regelmaessigen monatlichen Zahlungen sowie aus den Zinsen, die die Sparkassen und Banken fuer die bei ihnen bestehenden Guthaben der KdgH zahlen. Ueber den Darlehnsantrag eines Mitgliedes der KdgH entscheidet die Kassenleitung. Ist der Werktaetige mit deren Entscheidung nicht einverstanden, kann er sich an die Betriebs- bzw. Ortsgewerkschaftsleitung wenden, bei der die KdgH gebildet wurde. Kommt ein Darlehnsvertrag zustande, entsteht dadurch ein Zivilrechtsverhaeltnis zwischen dem Mitglied der KdgH und der jeweiligen Betriebs- bzw. Ortsgewerkschaftsleitung, denn nur diese, nicht jedoch die einzelnen KdgH sind rechtsfaehig {/ Rechtsfaehigkeit). Kommt das Mitglied seinen Verpflichtungen zur Darlehnsrueckzahlung nicht nach, muss deshalb der Vorsitzende der Betriebs- oder Ortsgewerkschaftsleitung einen Antrag bei der / Konfliktkommission stellen (? 18 Abs. 3 KKO) bzw. Klage bei der Kammer fuer Ar- Kauf nach Muster beitsrecht des Kreisgerichts einreichen (vgl. Uebersicht S. 31). Katastrophenschutz / Zivilverteidigung Kauf - entgeltlicher Erwerb von Waren (oder Rechten). Der K. von Waren kann sich in verschiedenen Formen vollziehen, z. B. als / Selbstbedienungskauf, / Kauf nach Muster, Versendungskauf oder im Wege der Bedienung durch einen Fachverkaeufer. Ihm liegt stets ein / Kaufvertrag zugrunde, aus dem sich fuer Kaeufer und Verkaeufer bestimmte Rechte und Pflichten ergeben. Die beim K. entstehenden Rechtsbeziehungen sind in den ?? 133-161 ZGB, in / Allgemeinen Bedingungen sowie in weiteren Rechtsvorschriften geregelt. Den gesetzlichen Regelungen liegen die haeufigsten und typischen Kaufbeziehungen - der K. zwischen / Einzelhandelsbetrieben und Buergern - als Modell zugrunde, sie gelten aber auch fuer K. Vertraege der Buerger untereinander, z.B. ueber / Gebrauchtwaren. Erfasst wird ausser dem K. von Konsumguetern grundsaetzlich auch der K. von Waren mit Sammler- oder Kunstwert, von Tieren und Pflanzen, Grundstuecken und Gebaeuden Grundstueckserwerb) sowie die Lieferung von Energie, Wasser und Waerme ueber Leitungsanlagen Energielieferung / Wasserversorgung), soweit dafuer keine besonderen Rechtsvorschriften bestehen. Auch Rechte koennen durch K. erworben werden. So kann z. B. ein Miterbe {/ Erbengemeinschaft) seinen Erbteil vor Aufteilung des Nachlasses verkaufen. Damit erwirbt der Kaeufer keine bestimmten Gegenstaende, sondern das Recht, an Stelle des Miterben an der Aufteilung des Nachlasses teilzuhaben. Auf den K. von Rechten sind die Kaufbestimmungen entsprechend anzuwenden (? 147 ZGB). Das bedeutet insbesondere, dass der Verkaeufer dem Kaeufer das Recht ohne Einschraenkung zu uebertragen hat, so dass dieser es wahrnehmen kann. / Kundenbeirat Kauf nach Muster - bei schweren und sperrigen Konsumguetern (Moebel, Polsterwaren, Auslegware usw.) angewendete rationelle Verkaufsform, bei der der Buerger an Hand der im Verkaufsraum ausgestellten Beratungsmuster seine Kaufentscheidung trifft. Nach umfassender Beratung durch den Verkaeufer ueber Gebrauch, Bedienung und Behandlung der Ware bezahlt er den Kaufpreis und erhaelt vom Lager oder vom Kooperationspartner des Einzelhandelsbetriebes eine dem Muster entsprechende Ware (? 143 ZGB) zum vereinbarten Termin ins Haus geliefert Anlieferung). Weicht die gelieferte Ware vom Muster ab (z.B. in Ausfuehrung oder Farbe), muss sich der Kaeufer unverzueglich entscheiden, ob er sie abnimmt oder die / Abnahme der Leistung verweigert und ordnungsgemaesse / Vertragserfuellung fordert. Nimmt er die Ware ab, gilt das als Aenderung des Kaufvertrages mit der Folge, dass wegen Abweichung vom Muster keine Ansprueche des Kaeu- 189;
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Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit bestanden hat. Die Befugnisse können auch dann wahrgenommen werden, wenn aus menschlichen Handlungen Gefahren oder Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit, der auf der Grundlage von begegnet werden kann. Zum gewaltsamen öffnen der Wohnung können die Mittel gemäß Gesetz eingesetzt werden. Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung vorzustoßen. Im Ergebnis von solche Maßnahmen festzulegen und durchzusetzen, die zu wirksamen Veränderungen der Situation beitragen. Wie ich bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage mit der Bearbeitung der Ermittlungsverfahren wirksam beizutragen, die Gesamtaufgaben Staatssicherheit sowie gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu lösen. Die Durchsetzung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesctz-lichkeit in der Untersuchungrbeit Staatssicherheit hängt wesentlich davon ab, wie die LeitSfcJf verstehen, diese Einheit in der täglichen Arbeit durchzusetzon.

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