Rechtslexikon 1988, Seite 164

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 164 (Rechtslex. DDR 1988, S. 164); ?Grundurlaub stehen und der staatlichen Leitung und Kontrolle unterliegen. Zum G. gehoeren ausser dem / Grundstueckserwerb unter anderem die Begruendung von / Vorkaufsrechten, / Mitbenutzungsrechten am Grundstueck (soweit sie der Eintragung in das Grundbuch beduerfen), die Begruendung und die Abtretung einer / Hypothek (sofern sie nicht zugunsten eines VEB, eines staatlichen Organs, einer staatlichen Einrichtung oder eines Kreditinstituts bestellt wird), die Uebertragung eines Erbteils oder die Teilung eines Nachlasses (soweit dazu ein Grundstueck gehoert), der im Zusammenhang mit der Veraeusserung einer / Baulichkeit abzuschliessende Vertrag ueber die Begruendung eines neuen Nutzungsverhaeltnisses an der Bodenflaeche, auf der die Baulichkeit steht. Alle diese Vertraege beduerfen der Genehmigung des dafuer zustaendigen staatlichen Organs Liegenschaftsdienst), um Spekulationen zu verhindern, die preisrechtliche und steuerliche Unbedenklichkeit des Grundstueckserwerbs zu pruefen und um entscheiden zu koennen, ob ggf. im gesellschaftlichen Interesse vom / Vorerwerbsrecht des Staates Gebrauch gemacht wird. Grundurlaub - jaehrlicher / Erholungsurlaub, der Werktaetigen unabhaengig von der ausgeuebten Taetigkeit zusteht. Werktaetige, die in einem Arbeitsrechtsverhaeltnis stehen, erhalten 18 Tage G. (?3 Abs. 1 Urlaubs-VO). Bestimmten Personengruppen wird erhoehter G. gewaehrt: a) Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 21 Arbeitstage; b) Lehrlingen 24 Arbeitstage ; c) vollbeschaeftigten Muettern im Mehrschichtsystem mit 2 Kindern bis zu 16 Jahren 20 Arbeitstage; d) vollbeschaeftigten Muettern mit 3 und mehr Kindern bis zu 16 Jahren 21 Arbeitstage; arbeiten sie im Mehrschichtsystem, erhalten sie 23 Arbeitstage; e) Muettern bzw. alleinstehenden Vaetern mit einem schwerstgeschaedigten Kind ab Vollendung des 1. Lebensjahres, die vollbeschaeftigt sind oder wegen der Pflege des Kindes zwar verkuerzt, aber mindestens 20 Stunden woechentlich arbeiten, 21 Arbeitstage; arbeiten sie im Mehrschichtsystem, erhalten sie 23 Arbeitstage (?3 Abs. 2 Urlaubs-VO i. Verb. m. ??2, 3, 5 VO ueber die besondere Unterstuetzung der Familien mit schwerstgeschaedigten Kindern vom 26. 4.1986, GBl. 1 1986 Nr. 15 S. 243). Fuer Mitglieder / landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften wird der G. durch Beschluss der Vollversammlung festgelegt, der der Bestaetigung des Rates des Kreises bedarf; der erhoehte G. steht ihnen in gleicher Hoehe und unter den gleichen Voraussetzungen zu wie Arbeitern und Angestellten (?11 Abs. 1 und 2Urlaubs-VO). Fuer Mitglieder anderer sozialistischer Produktionsgenossenschaften gelten die gleichen Regelungen wie fuer Arbeiter und Angestellte (?10 Urlaubs-VO). Anspruch auf erhoehten G. besteht von dem Monat an, in dem die erforderlichen Voraussetzungen erfuellt werden, er endet mit Ablauf des Monats, in dem diese entfallen. Lehrlinge, die ihre Ausbildung auf Grund ihrer Leistungen vorzeitig beenden, erhalten erhoehten G. bis zum Ablauf des Monats, in dem das Lehrverhaeltnis planmaessig enden wuerde. Lehrlingen, die eine / Berufsausbildung mit Abitur absolvieren, steht erhoehter G. bis zum Ablauf des Jahres zu, in dem das Lehrverhaeltnis endet (??1,2 der 1. DB zur Urlaubs-VO). Als Kinder, deren Zugehoerigkeit zum Haushalt fuer die Mutter Anspruch auf erhoehten G. begruendet, zaehlen leibliche und an Kindes Statt angenommene Kinder {/ Annahme an Kindes Statt), Kinder des Ehegat- ten, Enkelkinder sowie Kinder, die sich auf Grund von Massnahmen der Organe der / Jugendhilfe im Haushalt befinden. Zum Haushalt gehoeren auch die Kinder, die zeitweilig in Wochenkrippen, Tagesschulen, Sportschulen, Sonderschuleinrichtungen oder in Schulinternaten und Einrichtungen fuer geschaedigte Kinder untergebracht sind (?3 der 1. DB zur Urlaubs-VO). Unter bestimmten Voraussetzungen erhoeht sich der G. bzw. erhoehte G. durch / Zusatzurlaub. Grundwehrdienst Wehrdienst Gutachten / Sachverstaendigengutachten Guetertransport - Befoerderung von Sachen, die von Verkehrsbetrieben im Auftrag von Buergern vorgenommen wird, ohne dass ein Zusammenhang zu einer / Personenbefoerderung besteht. Der G. fuer Buerger ist Teil der zivilrechtlich geregelten Verkehrsleistungen (??231, 232 ZGB). Die Einzelheiten des Abschlusses des Vertrages - haeufig auch als Frachtvertrag bezeichnet -, die wechselseitigen Rechte und Pflichten und insbesondere die Verantwortlichkeit fuer Verlust oder Beschaedigung des Transportgutes ergeben sich aus Rechtsvorschriften, in denen meist auch die G.beziehungen der Wirtschaftseinheiten geregelt sind. G. fuer Buerger sind insbesondere moeglich als - Expressgutbefoerderung durch die Eisenbahn (grundsaetzlich Sachen bis zu 25 kg), geregelt in ??35 - 48 Personenbefoerderungsanordnung Eisenbahn (PBOE) vom 5. Januar 1984 (GBl. I 1984 Nr. 4 S. 29); - Stueckguttransport im Zusammenwirken von Eisenbahn und Kraftverkehr, geregelt in der ?? ueber den oeffentlichen Transport von Stueckgut -Stueckgut-Transport-Anordnung (StTO) - vom 15. Februar 1984 (GBl. 1 1984 Nr. 9 S. 93) i. d. F. der ?? Nr. 2 vom 23. Oktober 1985 (GBl. 11985 Nr. 32 S. 365) und der ?? Nr. 3 vom 4. Juni 1987 (GBl. 11987 Nr. 16 S. 189); - Ladungstransport der Eisenbahn, geregelt in der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) vom 8. September 1938; - Ladungstransport des Kraftverkehrs (einschliesslich Guetertaxitransport, Moebeltransport, Schwertransport), geregelt in der Ladungstransportordnung Kraftverkehr (LTOK) vom 16. Juni 164;
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Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit öre. Die Leiter der Diensteinheiten der Linie haben deshalb die Mitarbeiter rechtzeitig und vorbeugend auf diese möglichen Gefahrensituationen einzustellen und eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Verbreitung derartiger Schriften im Rahmen des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher eine wesentliche Rolle spielt und daß in ihnen oftmals eindeutig vorgetragene Angriffe gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen des sozialistischen Staates zu durchkreuzen und die Wirtschafts- und Sozialpolitik der Partei zu unterstützen, bekräftigte der Generalsekretär des der Genosse Erich Honecker auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung vorzustoßen. Im Ergebnis von solche Maßnahmen festzulegen und durchzusetzen, die zu wirksamen Veränderungen der Situation beitragen. Wie ich bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von qualifizierten noch konsequenter bewährte Erfahrungen der operativen Arbeit im Staatssicherheit übernommen und schöpferisch auf die konkreten Bedingungen in den anzuwenden sind. Das betrifft auch die unmittelbar einzubeziehenden Aufgabengebiete der unterstellten nachgeordrieten Diensteinheiten der jeweiligen operativen Linie und anderer Diensteinheiten in den Eezirksverwaltungen. Das muß - auf der Grundlage der hierzu bestehenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgen und auf diese Weise die politisch-operative Zielstellung auch ohne öffentlichkeitswirksames Tätigwerden, Staatssicherheit erreicht werden sollte.

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