Rechtslexikon 1988, Seite 160

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 160 (Rechtslex. DDR 1988, S. 160); Gleichberechtigung von Mann und Frau Bürger sorbischer Nationalität auf Pflege ihrer Muttersprache und Kultur. Da die G. das Vorhandensein gleicher Bedingungen für die Grundrechtsverwirklichung voraussetzt, ist es zur Schaffung solcher Bedingungen erforderlich, bestimmte soziale Gruppen von Bürgern besonders zu fördern. Die Verfassungsbestimmungen über die Förderung der Frau (Art. 20), die Berücksichtigung der sozialen Struktur der Bevölkerung bei der Aufnahme in höhere Bildungseinrichtungen (Art. 26) oder die Förderung der sorbischen Volksgruppe bei der Pflege ihrer Muttersprache und Kultur (Art. 40) schaffen daher keine Privilegien, sondern sichern die Bedingungen für die gleichberechtigte Stellung im Leben der sozialistischen Gesellschaft. Gleichberechtigung von Mann und Frau - Verfassungsgrundsatz (Art. 20 Abs. 2) für die Gestaltung und Verwirklichung der sozialistischen Rechtsordnung, der gewährleistet, daß Frauen wie Männern alle Möglichkeiten gegeben sind, gleichberechtigt an der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft mitzuwirken und sich als sozialistische Persönlichkeiten zu entfalten. Die G. ist ein wesentliches Element der Z Gleichberechtigung der Bürger und eine der größten Errungenschaften des Sozialismus. Sie wird dadurch gesichert, daß die gesellschaftlichen und materiellen Voraussetzungen für die gleichberechtigte Stellung der Frau in der DDR zielstrebig ausgebaut wurden und weiter vervollkommnet werden. Mit der Überwindung der kapitalistischen Ausbeutung befreite der Sozialismus auch die Frau von jener doppelten Unterdrückung, die ihr in der Ausbeuterordnung auferlegt war. Zur G. gehört die gleichberechtigte Stellung der Frau im Berufsleben. In der DDR hat die Frau Zugang zu allen Berufen, die mit ihrer Konstitution vereinbar sind; sie leistet in sämtlichen Wirtschaftszweigen einen bedeutenden Beitrag zur Erfüllung der gesellschaftlichen Aufgaben. Uneingeschränkt wird der in der Verfassung fixierte Grundsatz verwirklicht, daß Mann und Frau das Recht auf gleichen Lohn bei gleicher Arbeitsleistung haben (Art. 24). Unter diesen Bedingungen nimmt die übergroße Mehrheit der Frauen ihr Z Recht auf Arbeit wahr; 90 Prozent der arbeitsfähigen Frauen sind berufstätig oder befinden sich in der Ausbildung. Unterstützung und Förderung der berufstätigen Mütter ist besonderes Anliegen des sozialpolitischen Programms von Partei und Regierung. Der Ausbau des Netzes der Kindereinrichtungen, die Versorgung mit Wohnraum im Zuge des Wohnungsbauprogramms, vielfältige soziale Maßnahmen zur Förderung von Ehe und Familie, zur Unterstützung berufstätiger Mütter, Kinderreicher und Alleinstehender erleichtern es den Müttern, sowohl einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen wie ihre Aufgaben in der Familie zu erfüllen (Z Familienförderung A Frauenförderung Z kinderreiche Familie Z Mutter- und Kinderschutz Z Recht auf Achtung, Schutz und Förderung von Ehe, Fami- lie und Mutterschaft). Die G. wird durch gleiche Bildungsmöglichkeiten (Z Recht auf Bildung) gesichert. Jungen und Mädchen lernen gemeinsam in den allgemeinbildenden Schulen; sie sind gleichermaßen berechtigt und verpflichtet, einen Beruf zu erlernen (Art. 25 Verfassung); es ist selbstverständlich, daß auch Mädchen zum Z Facharbeiter ausgebildet werden oder ein / Fachschulstudium oder / Hochschulstudium aufnehmen. Gerade für berufstätige Frauen bestehen viele Möglichkeiten ihrer weiteren Qualifizierung {/ Weiterbildung A Aspirantur Z postgraduales Studium). Im politischen Leben der DDR nehmen die Frauen einen immer bedeutenderen Platz ein. In wachsendem Maße wirken sie als Abgeordnete und Mitarbeiter staatlicher Organe, in den politischen Parteien, den Gewerkschaften und anderen gesellschaftlichen Organisationen und erfüllen hier verantwortungsvolle Aufgaben. Der Demokratische Frauenbund Deutschlands, die Massenorganisation der Frauen in der DDR, setzt sich für die Verwirklichung der Rechte der Frauen ein und fördert ihre Aktivität in Staat und Gesellschaft. Das Z Wahlrecht und das Recht, öffentliche Funktionen auszuüben, sind für Frauen in keiner Weise eingeschränkt, sie werden von ihnen verantwortungsbewußt wahrgenommen. Der gleichberechtigten Stellung der Frau in der Z Familie dienen die Bestimmungen des Z Familienrechts. Die Erziehung der Kinder ist das gemeinsame Recht und die gemeinsame Pflicht der Ehegatten; alle Angelegenheiten des gemeinsamen Lebens werden von ihnen im gegenseitigen Einverständnis geregelt. Die Ehegatten sollen ihre Beziehungen zueinander so gestalten, daß beide das Recht auf Entfaltung ihrer Fähigkeiten zum eigenen und zum gesellschaftlichen Nutzen voll wahrnehmen können (Z Ehe). Gleichheit vor dem Gesetz - Prinzip des Z sozialistischen Rechts, das wesentlich die Stellung der Bürger in der Gesellschaft bestimmt. Es ist in Verbindung mit der Z Gleichberechtigung der Bürger in Art. 20 Verfassung geregelt und besagt, daß jedem Bürger die gleiche Wertung und Beurteilung, die gleiche Behandlung und Entscheidung zuteil werden muß, wie sie unter gleichen objektiven und subjektiven Umständen anderen Bürgern zuteil wird. Jegliche ungerechtfertigte, den für alle geltenden Normen widersprechende Bevorzugung oder Benachteiligung eines Bürgers ist unzulässig. Die G. garantiert, daß jeder Bürger seine in den Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften begründeten Rechte verwirklichen kann; von jedem ist zu fordern, daß er seine rechtlich begründeten Pflichten erfüllt, und jeder wird nach den allgemeingültigen Normen für begangene Rechtsverletzungen zur Verantwortung gezogen. G. bedeutet nicht formale Gleichstellung, nicht Außerachtlassung der Individualität und der sozialen Umstände. Bei der Rechtsgestaltung und Rechtsverwirklichung werden die konkreten gesellschaftlichen und individuellen Bedingungen beachtet, unter denen die Bürger leben und arbeiten, die Unterschiede 160;
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Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland ist zu beachten: nur erfahrene Mitarbeiter der Abteilung für Betreuungsaufgaben einsetzen, auf Wünsche und Beschwerden der Inhaftierten ist sofort zu reagieren, sofortige Gewährung aller Vergünstigungen und in Abstimmung mit den Leitern der im Objekt stationierten Diensteinheiten wird für das Dienstobjekt Berlin-Hohenschönhausen, Ereienwalder Straße nachstehende Objektordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung erlassen.

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