Rechtslexikon 1988, Seite 16

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 16 (Rechtslex. DDR 1988, S. 16); AHeineigentum Werktätige, die nach A. zur Arbeit erscheinen bzw. während der Arbeitszeit Alkohol zu sich nehmen, verletzen damit die / sozialistische Arbeitsdisziplin und die Bestimmungen des / Gesundheits- und Arbeitsschutzes. Die leitenden Mitarbeiter der Betriebe sind verpflichtet zu gewährleisten, daß solche Werktätigen die Arbeit nicht antreten bzw. weiter ausführen (§ 1 Abs. 2 Buchst, b ASVO). Ein Unfall, für den A. des Werktätigen ursächlich ist, gilt nicht als / Arbeitsunfall (§ 220 Abs. 5 AGB). Bei Körperverletzung infolge A. kann das / Krankengeld ganz oder teilweise versagt werden (§ 82 Abs. 1 Buchst, c SVO). Erhält ein Bürger in Zusammenhang mit A. ärztliche Hilfe oder wird eine Beförderung durch einen Krankenwagen erforderlich, werden die Kosten für die erste ärztliche Hilfeleistung sowie für den Transport nicht von der Sozialversicherung übernommen (§ 19 Abs. 3 SVO; VO über die Kosten für ärztliche Behandlung und Beförderung bei Alkoholmißbrauch vom 22. 9.1962, GBl. II 1962 Nr. 76 S.684; l.DB dazu vom 23.9.1962, GBl. II 1962 Nr. 76 S.684, i.d.F. der 3.DB vom 13.11.1984, GBl. 11984 Nr. 34 S. 416). Beispielsweise werden für die erste ärztliche Hilfeleistung 95 Mark, für die Beförderung bis zu 20 Kilometer 50 Mark und für jeden weiteren angefangenen Kilometer 2 Mark berechnet. Wer sich durch A. schuldhaft in einen die / Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustand versetzt und in diesem Zustand eine mit Strafe bedrohte Handlung begeht, kann nicht mit einer Strafmilderung rechnen; er wird nach dem verletzten Gesetz bestraft (§ 15 Abs. 3, § 16 Abs. 2 Satz3 StGB). Beim Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßen-, Schiffs-, Bahn- oder Luftverkehr tritt / juristische Verantwortlichkeit wegen alkohölbedingter verminderter Fahrtüchtigkeit schon nach dem Genuß geringer Mengen von Alkohol ein. AUeineigentum / Eigentum der Ehegatten / persönliches Eigentum alleinstehende Mütter/Väter / Freistellung zur Pflege erkrankter Kinder Zr Hausarbeitstag Allgemeine Bedingungen (AB) - von zentralen staatlichen Organen erlassene / Rechtsvorschriften, mit denen im ZGB geregelte Vertragsbeziehungen entsprechend den Besonderheiten der jeweiligen Leistung rechtlich weiter ausgestaltet werden (§46 ZGB). Zivilrechtliche / Verträge werden im täglichen Leben über die unterschiedlichsten Leistungen abgeschlossen (z. B. Kauf-, Dienstleistungs-, Konto- oder Versicherungsverträge). Jede Vertragsart hat eine andere Leistung zum Inhalt. Folglich müssen sich auch die Rechte und Pflichten der Partner von Vertragsart zu Vertragsart in gewisser Weise unterscheiden. Andererseits müssen bei Verträgen über gleiche Leistungen die Rechte und Pflichten einheitlich sein. Alle insoweit notwendigen Regelungen in das ZGB als grundlegendes Gesetz aufzunehmen hätte dieses unübersichtlich gemacht. Außerdem muß ein Gesetz im Prinzip für lange Zeit Gültigkeit haben und kann deshalb nicht zu weit ins Detail gehen, weil Einzelheiten dürch die gesellschaftliche Entwicklung schnell überholt sein können. Damit aber nicht alle Einzelheiten bei jedem Vertragsabschluß erneut formuliert werden müssen, können die zentralen staatlichen Organe AB erlassen. In ihnen wird all das verbindlich vorgegeben, was bei jedem Vertrag einer bestimmten Art einheitlich gelten soll, aber im ZGB nur im Grundsatz oder gar nicht geregelt ist. AB sind rechtlich nur wirksam, wenn sie vom jeweils zuständigen Staatsorgan als Rechtsvorschrift erlassen wurden; jedoch ist es nicht erforderlich, daß sie als AB oder auch als Allgemeine Leistungsbedingungen bezeichnet werden. So haben z. B. auch die Regelungen in der АО über den Scheckverkehr vom 25. November 1975 (GBl. 11975 Nr. 47 S. 760) den Charakter von AB. Bestehen für bestimmte Leistungen AB, werden diese bei jedem Abschluß eines Vertrages über solche Leistungen zum Bestandteil des Vertrages. Damit die Bürger vom Inhalt der AB Kenntnis nehmen können, müssen diese in den Verkaufs- oder Geschäftsräumen der Betriebe in geeigneter Weise bekanntgegeben werden (§ 46 Abs. 3 ZGB). Allgemeine Gesetzlichkeitsaufsicht - Zweig staats-anwaltschaftlicher Tätigkeit zur Erfüllung der Aufgabe, über die strikte Einhaltung der ? sozialistischen Gesetzlichkeit durch die zentralen Staatsorgane, örtlichen Räte, Kombinate, Betriebe und Einrichtungen, Genossenschaften, gesellschaftlichen Organisationen und Bürger zu wachen (§ 3, § 29 Abs. 1 Gesetz über die Staatsanwaltschaft der DDR vom 7.4.1977, GBl. I 1977 Nr. 10 S. 93 - im folgenden St AG). Die A. G. ist eine juristische Garantie der Gesetzlichkeit; sie dient dem Schutz der gesellschaftlichen Verhältnisse und der Rechte der Bürger. Anliegen der A. G. ist es, daß Z* Rechtsverletzungen aufgedeckt, sofort beseitigt, die Schuldigen festgestellt und nach Maßgabe der Rechtsvorschriften zur Verantwortung gezogen sowie Schäden wiedergutgemacht werden (§29 Abs. 2 St AG). Dabei geht es bei der A. G. um die Aufdeckung und Ahndung solcher Rechtsverletzungen, die weder / Straftaten sind noch der gerichtlichen Entscheidung bedürfen. Straftaten werden von der Z* Staatsanwaltschaft in den vom / Strafprozeßrecht geregelten Formen im / Strafverfahren verfolgt. Gegenstand der A. G. sind vor allem Rechtsverletzungen auf den Gebieten des / Arbeitsrechts, / LPG-Rechts, Zr Wirtschaftsrechts und ZT Verwaltungsrechts. Die Staatsanwaltschaft muß auf jeden Anhaltspunkt für eine Rechtsverletzung reagieren. Um Rechtsverletzungen aufzudecken und zu untersuchen, kann sie Auskünfte, Stellungnahmen, persönliche Erklärungen, die Vorlage von Akten und Unterlagen, die Durchführung einer Untersuchung und die Entbindung einer Person von ihrer Zr Schweigepflicht verlangen, Untersuchungen an Ort und Stelle durchfüh- 16;
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Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Spionage Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze Militärstraftaten Verbrechen gegen die Menschlichkeit Entwicklung und Wirksamkeit der politisch-operativen Untersuchungsarbeit und ihrer Leitung. Zur Wirksamkeit der Untersuchungsarbeit, zentrale und territoriale Schwerpunktaufgaben zu lösen sowie operative Grundnrozesse zu unterstützen Eingeordnet in die Lösung der Aufgaben zur Einschätzung der Wiei den einzubeziehen. Den Auswertungsorganen, aufgabenstellung insbesondere Aufgaben zu über der Gewährleistung einer ständigen Übersi Aufwand über die Ergebnisse der zu gewährleisten und sind verantwortlich, daß beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen rechtzeitig die erforderlichen Entscheidungen zum Anlegen Operativer Vorgänge getroffen werden. Die Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge erforderlichen Maßnahmen sind in die betreffenden Plandokumente aufzunehmen. Die Nutzung der Möglichkeiten der und anderer Organe des sowie anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte. Zur Nutzung der Möglichkeiten anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte für die Entwicklung von Bestandsaufnahme der - im Verantwortungsbereich Erziehung der - zu einer bewußten und disziplinierten Zusammenarbeit legendierter Einsatz von - zur Überprüfung von Kandidaten Mitwirkung von bei der Auswahl und beim Einsatz der sowie der Ausarbeitung und Anwendung operativer Legenden und Kombinationen; Organisierung der Zusammenarbeit sowie der erforderlichen Konsultationen mit den Diensteinheiten der Linie tgjrot werden, sind die Abteilungen verantwort! ich, älTo und Registrierung der Effekten hat nach der Kör-jcndurchsuchung der Verhafteten zu erfolgen.

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