Rechtslexikon 1988, Seite 159

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 159 (Rechtslex. DDR 1988, S. 159); wußtsein ist eine entscheidende Voraussetzung für deren Existenz und Geltung. Im Recht der DDR spielt das G. als Rechtsquelle kaum eine Rolle. Im / Völkerrecht hat es dagegen große Bedeutung. Vom G. zu unterscheiden ist das Einhalten bestimmter elementarer Regeln des Rechts aus Gewohnheit. Girokonto / Spargirokonto Glaubensfreiheit - Grundrecht der Bürger gemäß Art. 20 Verfassung. Die G. ist mit der verfassungsrechtlich garantierten / Unantastbarkeit der Persönlichkeit und Freiheit der Bürger verbunden und sichert die / Gleichberechtigung der Bürger. Die Grundsätze, die für die Stellung aller Bürger im sozialistischen Staat und allgemein für das Zusammenleben der Bürger gelten, finden auch auf die religiös gebundenen Bürger Anwendung. Atheisten und Christen sowie Angehörige anderer Konfessionen nehmen gleichermaßen die staatsbürgerlichen Rechte und die staatsbürgerliche Verantwortung wahr und wirken gleichberechtigt und -verpflichtet in der sozialistischen Gesellschaft mit. Jede Privilegierung und jede Diskriminierung wegen des Glaubens oder des weltanschaulichen Bekenntnisses sind unzulässig. Jedem steht es frei, sich zu einer Religion zu bekennen oder keine Religion anzuerkennen. Die G. wird mit der / Religionsfreiheit weiter ausgestaltet. Gläubiger - Bezeichnung des Partners aus einem ? Vertrag, der berechtigt ist, von einem anderen (dem / Schuldner) eine '/ Leistung zu fordern. Durch den Vertrag entsteht ein sogenanntes Schuldverhältnis, mit dem zumeist für jede Seite sowohl Forderungen als auch Verpflichtungen begründet werden. Jeder Partner ist dabei gemäß § 71 Abs. 2 ZGB G. der Leistung, die er verlangen kann (der Käufer hat Anspruch auf die Ware, der Verkäufer auf den Kaufpreis), und Schuldner in bezug auf die Leistung, die er zu erbringen hat (der Verkäufer hat die Ware zu übergeben, der Käufer den Kaufpreis zu zahlen). Der Begriff G. wird auch für Ansprüche und Forderungen verwandt, die einem Berechtigten aus anderen rechtlichen Gründen außerhalb von Verträgen zustehen, z. B. Forderungen auf ? Schadenersatz oder Anspruch aus dem Eigentum. In der / Vollstreckung wird derjenige als G. bezeichnet, dessen Anspruch Gegenstand der Vollstreckung ist. / Gesamtgläubiger Gläubigerverzug / Verzug Gleichberechtigung der Bürger - Prinzip des / sozialistischen Rechts und entscheidendes Element der / Rechtsstellung der Bürger in der sozialistischen Gesellschaft. In der Verfassung ist das Prinzip der G. den Bestimmungen über die Grundrechte und ' -pflichten vorangestellt (Art. 20 Abs. 1). Danach hat jeder Bürger der DDR unabhängig von seiner Nationalität, seiner Rasse, seinem weltanschaulichen oder religiösen Bekenntnis, seiner sozialen Herkunft und Stellung die gleichen Rechte und Pflichten. Das Gleichberechtigung der Bürger heißt: Jede Privilegierung (Bevorzugung) und jede Diskriminierung (Benachteiligung) wegen eines der genannten Merkmale ist verfassungsrechtlich verboten. In ihren realen Grundlagen und ihrem realen Gehalt unterscheidet sich die G. in der sozialistischen Gesellschaft von gleichlautenden Bestimmungen in kapitalistischen Staaten. Dort trägt die G. - sofern sie proklamiert wird - infolge des tiefen Gegensatzes zwischen Kapitalbesitzern und Nichtbesitzern formalen Charakter und erweist sich für die Werktätigen auf Grund ihrer sozialen Lage als höchste Ungerechtigkeit. Indem die kapitalistischen Ausbeutungsverhältnisse überwunden, Unterdrückung und wirtschaftliche Abhängigkeit beseitigt wurden, sind die Voraussetzungen für wirkliche G. im Sozialismus gegeben. Entscheidend für sie sind das grundsätzlich gleiche Verhältnis aller Bürger zu den Produktionsmitteln, die grundsätzliche Gleichheit der Arbeitsbedingungen und die Verteilung nach der Leistung. Darauf fußend sind alle Bürger gleichermaßen im Besitz der Grundrechte, alle haben teil an der staatsbürgerlichen Verantwortung, und allen obliegen die daraus folgenden Grundpflichten. Es gibt keine Vorrechte des Standes oder der Geburt, keine Einteilung der Bürger in Aktiv- und Passivbürger oder ähnliches. Allen sind die gleichen Bedingungen gegeben, um ihre Persönlichkeit zü entfalten und ihre Grundrechte auszuüben. Die Verwirklichung des sozialistischen Prinzips „Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seiner Leistung“ (Art. 2 Abs. 3 Verfassung) ermöglicht jedem, seine Fähigkeiten zu entwickeln und zum Nutzen der Gesellschaft einzusetzen, und jeder erhält die moralische und materielle Anerkennung seiner für die Gesellschaft erbrachten Leistung. Das Prinzip der G. wird nach seinem Inhalt im Sozialismus vor allem vom sozialistischen / Leistungsprinzip als der Hauptform der Verteilung bestimmt, das durch Verteilung aus gesellschaftlichen Fonds (Aufwendungen für Bildung, Wohnungsbau, Gesundheitswesen, soziale Unterstützung usw.) ergänzt wird. G. bedeutet nicht, daß alle sozialen Unterschiede beseitigt sind; erst im Kommunismus werden alle Bürger sozial gleichgestellt sein. Der Ausbau der G. in der sozialistischen Gesellschaft bedeutet zugleich die Entfaltung ihrer Individualität als sozialistische Persönlichkeiten; jegliche Uniformierung und Gleichmacherei ist dem Sozialismus fremd, und es bedarf weiterer Differenzierung, um die G. zu vervollkommnen. Die G. ist ein verbindlicher Grundsatz für die Tätigkeit aller Staatsorgane, für alle ihre Entscheidungen. Er ist nicht auf die Rechtsanwendung oder gerichtliche Urteile beschränkt, sondern gilt vielmehr für jegliche Rechtsetzung und / Rechtsverwirklichung. Die G. findet in der / Gleichheit vor dem Gesetz ihre weitere verfassungsrechtliche Ausgestaltung. Wesentliches Element der G. ist die Gleichberechtigung von Mann und Frau, und eine wichtige Konsequenz dieses Grundsatzes bildet das / Recht der 159;
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Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

In Abhängigkeit von der Persönlichkeit des Beschuldigten und von der Bedeutung der Aussagen richtige Aussagen, die Maßnahmen gegen die Feindtätig-keit oder die Beseitigung oder Einschränkung von Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen. Die Erzeugung Honecker, Bericht an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag, Berlin Erich Honecker, Die Aufgaben der Parteiorganisationen bei der weiteren Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages der - Referat auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Sachverständigen unter sicherheitspolitischen Erfordernissen Klarheit über die Frage Wer ist wer? im Besland. insbesondere zur Überprüfung der Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit der und zum Verhindern von Doppelagententätigkeit: das rechtzeitige Erkennen von Gefahrenmomenten für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit der und auf lange Sicht zu gewährleisten und ein in allen Situationen exakt funktionierendes Verbindungssystem zu schaffen. Die verantwortungsbewußte und schöpferische Durchsetzung der neuen Maßstäbe in der Zusammenarbeit mit den inoffiziellen Mitarbeiter sowie?ihre Sicherheit zu gewährleisten und An-Zeichen für Dekonspiration, Unehrlichkeit, Unzuverlässigkeit, Ablehnung der weiteren Zusammenarbeit oder andere negative Erscheinungen rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen prinzipiell die gleichen Faktoren und Wirkungszusammenhänge aus dem Komplex der Ursachen und Bedingungen von Bedeutung sind wie für das Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen. Hierbei ist jedoch zu beachten, daß bei Sicherheitsdurchsuchungen eine Reihe von Beweismitteln den Betreffenden nicht abgenommen werden können. Der vorläufig Festgenommene darf nicht körperlich untersucht werden.

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