Rechtslexikon 1988, Seite 142

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 142 (Rechtslex. DDR 1988, S. 142); ?Gericht Werden Rechtsanwendungsentscheidungen als gerecht bewertet, so bezeichnet hier G. deren Uebereinstimmung mit den Rechtsnormen, auf deren Grundlage sie gefaellt wurden. Die G. von Rechtsanwendungsentscheidungen ist also in hohem Masse von der G. des angewendeten Rechts abhaengig. Deshalb wird nicht ganz ohne Grund die G. von Recht an Hand der G. solcher Entscheidungen beurteilt, z. B. von / Urteilen oder / Einzelentscheidungen der staatlichen Organe. Daran wird deutlich, dass die Einhaltung und Festigung der / sozialistischen Gesetzlichkeit in der Rechtsanwendung und in der / Rechtsverwirklichung insgesamt fuer die Durchsetzung der G. des sozialistischen Rechts aeusserst bedeutsam ist. Um die G. in der Rechtsanwendung zu sichern, kennt die Rechtsordnung der DDR eine Reihe von Garantien, beispielsweise / Rechtsmittel wie / Beschwerde und Berufung, die / Kassation, die Mitwirkung von / Rechtsanwaelten und von gesellschaftlichen Kraeften im / gerichtlichen Verfahren, im / Strafverfahren, aber auch solche Grundsaetze wie die / Praesumtion der Unschuld oder: in dubio pro reo, d. h., im Zweifel ist zugunsten des Beschuldigten oder des Angeklagten zu entscheiden. Gericht - staatliches oder gesellschaftliches Organ der Rechtspflege, das durch / Rechtsprechung staatliche Macht ausuebt. Die G. sind fester Bestandteil des Systems der Staatsorgane Staatsaufbau). Zu den G. zaehlen das / Oberste Gericht (OG), die Bezirksgerichte, die / Kreisgerichte und die / Militaer- und Militaerobergerichte als staatliche G. sowie die Schiedskommissionen und Konfliktkommissionen als gesellschaftliche Gerichte. In ihrer Gesamtheit bilden die G. ein einheitliches / Gerichtssystem, dessen Rechtsprechung vom OG geleitet wird. Die G. tragen zur Loesung gesamtstaatlicher Aufgaben bei. Ihre Taetigkeit dient dazu, die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung, das sozialistische und persoenliche Eigentum vor Angriffen und Beeintraechtigungen zu schuetzen, die Rechte und Interessen der Buerger zu wahren und durchzusetzen, sozialistische Beziehungen der Buerger untereinander, zur Gesellschaft und zu ihrem Staat zu foerdern und das Staats- und Rechtsbewusstsein der Buerger zu festigen. Entsprechend ihrer / Kompetenz verhandeln und entscheiden die G. ueber die strafrechtliche Verantwortlichkeit juristische Verantwortlichkeit) sowie ueber / Rechtsverletzungen, Rechtsstreitigkeiten und andere Rechtsangelegenheiten, fuer die der / Gerichtsweg zulaessig ist. Der G.barkeit der DDR unterliegen alle auf dem Territorium der DDR begangenen Rechtsverletzungen, und sie erstreckt sich auf alle der DDR angehoerenden Buerger und / juristischen Personen. Die G. werden nicht von sich aus taetig, sondern auf Grund einer / Klage, eines / Antrags, einer / Uebergabeentscheidung oder einer / Anklage. Das gerichtliche Verfahren und die Stellung der an ihm beteilig- ten Buerger sind rechtlich umfassend geregelt (vgl. das Stichwort ?gerichtliches Verfahren?). Die Aufgaben des G. erstrecken sich aber nicht nur auf die Verhandlung und Entscheidung von Rechtskonflikten, sondern umfassen auch mit der Rechtsprechung verbundene Taetigkeiten. Dazu zaehlen insbesondere das Erteilen kostenloser / Rechtsauskuenfte, die Entgegennahme von Rechtsantraegen und die Unterstuetzung der Buerger bei der Aufnahme und Formulierung von Antraegen, Klageschriften und / Rechtsmitteln Rechtsantragstelle), ferner Massnahmen zur Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen (z. B. / Vollstreckung) sowie Massnahmen zur Erhoehung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der Rechtsprechung und zur Beseitigung von Ursachen und beguenstigenden Bedingungen von Rechtsverletzungen (Auswertung von Verfahren, / Gerichtskritik, / Empfehlung gesellschaftlicher Gerichte). Die G. sind in ihrer Rechtsprechung unabhaengig { / Unabhaengigkeit der Richter, Schoeffen und Mitglieder gesellschaftlicher Gerichte). Sie verhandeln und entscheiden grundsaetzlich als Kollegialorgane, die am gerichtlichen Verfahren bzw. an der Beratung des gesellschaftlichen G. mitwirkenden G.mitglieder sind gleichberechtigt; fuer die Richter und Schoeffen wird dies durch das Verfahren der Beratung und Abstimmung gewaehrleistet (??178-181 StPO; ?81 ZPO), bei den gesellschaftlichen G. durch das Recht jedes Mitglieds, oeffentlich seine Meinung zu bekunden (? 12 KKO; ? 12 SchKO). / Zustaendigkeit der Gerichte gerichtliche Aufhebung des Bodennutzungsverhaeltnisses - Form der Beendigung von Vertraegen ueber die Nutzung von Bodenflaechen zur Erholung. Ein Vertrag ueber die Nutzung einer Bodenflaeche zur Erholung {/ Nutzung von Grundstuecken durch Buerger) kann, wenn der Nutzungsberechtigte in Ausuebung seines Nutzungsrechts auf der Bodenflaeche ein Wochenendhaus oder eine Garage errichtet hat, gegen dessen Willen nur durch g. A. beendet werden (? 314 Abs. 4 ZGB). Ob dieser Weg auch notwendig ist, wenn andere / Baulichkeiten (z. B. Bungalow, Laube, Bootshaus, Staelle fuer Kleintierhaltung) errichtet wurden, ist in der Praxis mitunter streitig. In der Regel wird er dann als erforderlich anzusehen sein, wenn das Errichten der Baulichkeit eine Bauzustimmung voraussetzte und die Baulichkeit Erholungszwecken dient. Eine Entscheidung zur g. A. wird durch Einreichen einer /* Klage bei dem / Kreisgericht herbeigefuehrt, in dessen Bereich sich die Bodenflaeche befindet (? 22 ZPO). Wird die Klage wegen dringenden Eigenbedarfs erhoben, hat das Gericht die beiderseitigen Interessen unter Berueck: sichtigung der konkreten oertlichen Gegebenheiten zu pruefen und abzuwaegen. Dringende Eigenbedarfsgruende liegen vor allem dann vor, wenn der Eigentuemer die Bodenflaeche zum Eigenheimbau benoetigt. Bei erfolgreicher Klage hat der Nutzungsberechtigte die gleiche Pflicht zur Rueckgabe der Bodenflaeche an den Ueberlassenden und gleiche damit verbundene Ansprueche wie bei / Kuendigung von Bodennutzungsverhaeltnissen . 142;
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Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Vollzug der Untersuchungshaft zu erfüllen hat: Die sichere Verwahrung der Verhafteten. In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird betont, daß der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Provokationen und anderer feindlich-negativer und renitenter Handlungen und Verhaltensweisen inhaftierter Personen ableiten und erarbeiten, die für die allseitige Gewährleistung der inneren und äußeren ;iv- Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten in den Verwahrzellen der GTV. Das umfaßt insbesondere die ständige Beobachtung der Inhaftierten unter Beachtung der Mindestkontrollzeiten zur vorbeugenden Verhinderung von Ausbruchs- und Fluchtversuchen, Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten ist keine von den anderen grundlegenden politisch-operativen Auf-,gaben im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit und den sich hieraus ergebenen Forderungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung abzusichern.

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