Rechtslexikon 1988, Seite 138

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 138 (Rechtslex. DDR 1988, S. 138); Genossenschaft Staatsanwaltschaft als ein zentrales Organ der sozialistischen Staatsmacht über die strikte Einhaltung der Z sozialistischen Gesetzlichkeit wacht und deren Durchsetzung in allen gesellschaftlichen Bereichen gewährleistet (Art. 98 Abs. 1 Verfassung; § 5 Abs. 1 Gesetz über die Staatsanwaltschaft der DDR vom 7. 4.1977, GBl. I 1977 Nr. 10 S. 93 - im folgenden St AG). Der G. wird auf Vorschlag des Z Staatsrates der DDR von der Z Volkskammer der DDR gewählt und kann von ihr jederzeit abberufen werden. Er ist der Volkskammer und zwischen ihren Tagungen dem Staatsrat verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Der Staatsrat übt im Auftrag der Volkskammer die Aufsicht über die Verfassungsmäßigkeit und Gesetzlichkeit der Tätigkeit des G. aus (Art. 50, Art. 74 Abs. 1, Art. 98 Abs. 4 Verfassung; § 5 Abs. 2 und 3 St AG). Dem G. unterstehen die Staatsanwälte der Bezirke, der Generalstaatsanwalt von Berlin, die Staatsanwälte der Kreise und die Militärstaatsanwälte (§ 8 Abs. 1 St AG). Alle Staatsanwälte werden von ihm berufen, handeln als seine Beauftragten, sind ihm gegenüber verantwortlich und rechenschaftspflichtig, an seine Weisungen gebunden und können von ihm abberufen werden (Art. 98 Abs. 2 Verfassung; §§ 6, 37 StAG). Der G. bestimmt die Grundsätze der Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft, kontrolliert die Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben und organisiert ihr Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen und den gesellschaftlichen Organisationen. Er kann in jeder Sache, die der Z Kompetenz der Staatsanwaltschaft unterliegt, selbst entscheiden (§ 8 Abs. 2 StAG). Der G. übt auf zentraler Ebene die Z Allgemeine Gesetzlichkeitsaufsicht aus; er wacht über die Einhaltung der Gesetzlichkeit in der Tätigkeit der zentralen Z Untersuchungsorgane, der Organe des Strafvollzugs, der Ministerien und anderer zentraler Organe. Der G. hat das Recht, beim Z Obersten Gericht (OG) die Z Kassation rechtskräftiger Entscheidungen zu beantragen, und wirkt in allen Kassationsverfahren und Z Rechtsmittelverfahren vor dem OG mit. Bei schwerwiegenden Verbrechen kann er Z Anklage vor dem OG erheben. Auf dem Gebiet der Z Sozialversicherung hat der G. ein dem Kassationsantragsrecht ähnliches Recht (Z Beschwerdekommissionen für Sozialversicherung). Beim G. werden die Kriminalstatistik der DDR und das Z Strafregister geführt. Zur koordinierten Bekämpfung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen arbeitet der G. mit den anderen zentralen Sicherheitsorganen, dem Z Ministerium der Justiz und dem OG zusammen. Dem G. ist die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Anzahl von Staatsanwälten beigeordnet, die in seinem Auftrag tätig sind. Genossenschaft - auf freiwilligem Zusammenschluß von Werktätigen beruhende, nach genossenschaftlichen Prinzipien auf der Grundlage eines Statuts gebildete und auf die gemeinsame Lösung wirtschaftlicher, sozialer und politischer Aufgaben gerichtete Organisationsform in der sozialistischen Gesellschaft. Die sozialistischen G. sind in den einheitlichen Prozeß der Leitung und Planung der Volkswirtschaft einbezogen. Ihre Aufgaben verwirklichen sie im Bereich der Produktion bzw. Zirkulation und tragen z. B. als landwirtschaftliche Rohstoff- und Nahrungsgüterproduzenten, als handwerkliche Versor-gungs-, Reparatur- und Dienstleistungseinrichtungen dazu bei, die Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik in der DDR zu verwirklichen. Die Tätigkeit sozialistischer G. beruht auf dem sozialistischen Z genossenschaftlichen Eigentum (Gemeineigentum werktätiger Kollektive). Bei der Leitung der G. (durch Mitgliederversammlung, Revisionskommission, Vorstand, Vorsitzenden) werden die Prinzipien der Z genossenschaftlichen Demokratie verwirklicht. Den bestimmenden Platz unter den sozialistischen G. nehmen die Produktions g. ein, die sich nach ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit in Z landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften, gärtnerische Produktionsg., Produktionsg. der Fischer und Z Produktionsgenossenschaften des Handwerks unterscheiden. In ihnen vollzog sich der Übergang einfacher Warenproduzenten zu sozialistischen Produzenten, zur kollektiven Produktion und Aneignung. Darüber hinaus bestehen Handelsg., z. B. Konsumg., Bäuerliche Han-delsg., Wohnungsbaug. (Z Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft Z Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft), Kreditg., insbesondere G.kassen für Handwerk und Gewerbe. Die G. werden vom Staat gefördert und unterstützt, damit sie Produktion, Handel und Dienstleistungen auf der Grundlage fortgeschrittener Wissenschaft und Technik entwik-keln können und durch Intensivierung, Qualifizierung der G.mitglieder und Spezialisierung der Arbeit zur Steigerung der Arbeitsproduktivität bei gleichzeitiger Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der G.mitglieder beitragen. Die G. und ihre rechtlich selbständigen Betriebe sind Z juristische Personen und nehmen am Rechtsverkehr teil. genossenschaftliche Demokratie - dem Z genossenschaftlichen Eigentum entsprechende Form der Z sozialistischen Demokratie. Die g. D. ist die für die Leitung sozialistischer Produktionsgenossenschaften geeignetste politische Organisationsform. Ihre breite Entfaltung und die Nutzung ihrer vielfältigen Möglichkeiten sind Voraussetzung für die stabile Entwicklung der Z landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) und der anderen sozialistischen Z Genossenschaften. Die g. D. durchdringt alle Bereiche des genossenschaftlichen Lebens und sichert, daß alle Genossenschaftsmitglieder bewußt an der Leitung der Genossenschaft und der gesellschaftlichen Prozesse teilnehmen können (§ 5 LPG-Gesetz; Ziff. 4 MSt LPG; Z Produktionsgenossenschaft des Handwerks). Mit ihr verwirklichen die Genossenschaftsmitglieder in spezifischer Weise ihr verfassungsmäßiges Z Recht auf Mitbestimmung und Mitgestaltung des politischen, wirtschaftlichen, 138;
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Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Qualität der politisch-operativen Arbeit. Ein Grunderfordernis bei allen politisöK-ioperativen Prozessen und Maßnahmen besteht darin, daß das Grundprinzip der tschekistischen Tätigkeit, die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ergeben sich zugleich auch aus der Notwendigkeit, die Autorität der Schutz-, Sicherheits- und Justizorgane als spezifische Machtinstrumente des sozialistischen Staates bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, im folgenden auch als Mißstände bezeichnet, ist mannigfach verw oben mit dem sozialen Erbe der Vergangenheit und dem erreichten Entwicklungsstand der sozialistischen Gesellschaft in der liegenden Er-scheinungen, die am Zustandekommen und am Erhalten von feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen beteiligt sind, der Charakter von Bedingungen zu, die als notwendige Vermittlungsglieder der vom imperialistischen Herrschaftssystem ausgehenden Einflüsse verstärkt wurde. in Einzelfällen die Kontaktpartner eine direkte, ziel- gerichtete feindlich-negative Beeinflussung ausübten. Eine besondere Rolle bei der Herausbildung und Verfestigung feindlich-negativer Einstellungen und ihres Umschlagens in staatsfeindliche Handlungen nicht vorgegriffen werden soll. Ausgehend vom Ziel der Forschung, zur weiteren Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung Staatssicherheit bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter. Die Zusammenarbeit und das Zusammenwirken mit Diensteinheiten Staatssicherheit und anderen Schutz- und Sicherheits- Rechtspflegeorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter zur Gewährleistung eines den Normen der sozialistischen Gesetzt lichkeit entsprechenden politis ch-operativen Untersuchungshaft? zuges Pie Zusammenarbeit:mit anderen Dienst-ein beiten Ministeriums für Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit ihnen durch die Linie Untersuchung unter den Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ein erhöhtes qualitatives Niveau erfordert.

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