Rechtslexikon 1988, Seite 135

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 135 (Rechtslex. DDR 1988, S. 135); zum Normadressaten machen. Die Rechtsvorschriften gelten jedoch grundsätzlich auch für Z' Ausländer und / Staatenlose, die sich auf dem Staatsgebiet der DDR aufhalten. Für Personen, die diplomatische / Immunität genießen, ist der G. eingeschränkt. Aus dem sachlichen G. geht hervor, welche gesellschaftlichen Beziehungen mit der betreffenden Rechtsvorschrift gestaltet, organisiert oder geschützt werden sollen. Er ist zumeist in den ersten Paragraphen einer Rechtsvorschrift festgelegt. Der zeitliche G. umfaßt den Zeitraum vom Inkrafttreten einer Rechtsvorschrift bis zu ihrer Außerkraftsetzung. Wann eine Regelung in Kraft tritt, ist meist in ihren Schluß- oder Übergangsbestimmungen festgelegt; / Gesetze treten, sofern in ihnen nichts anderes bestimmt ist, 14Tage nach Verkündung in Kraft (Art. 65 Abs. 6 Verfassung). Zwischen der Verabschiedung einer Rechtsvorschrift und dem Tag ihres Inkrafttretens liegt in der Regel ein längerer Zeitraum, damit die materiellen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen für ihre Verwirklichung geschaffen werden und die Normadressaten sich mit ihr vertraut machen können. Ausnahmsweise ist es möglich, daß ein Gesetz auch mit seiner / Verkündung, andere Rechtsvorschriften mit ihrer Veröffentlichung im / Gesetzblatt in Kraft treten. Eine rückwirkende Inkraftsetzung ist grundsätzlich ausgeschlossen und für straf- und ordnungswidrigkeitsrechtliche Bestimmungen ausdrücklich verboten (Art. 99 Verfassung; §3 OWG). Rechtsvorschriften, die Vergünstigungen für Bürger enthalten, können auch rückwirkend für wirksam erklärt werden. Die Außerkraftsetzung von Rechtsnormen wird häufig im Zusammenhang mit einer Neuregelung vorgenommen, d. h., die alte Rechtsvorschrift wird durch eine neue ersetzt. Regelungen, die gegenstandslos geworden sind, werden ersatzlos aufgehoben. Rechtsvorschriften können auch dürch Zeitablauf ihre Gültigkeit verlieren, wenn ihre Geltungsdauer von vornherein zeitlich begrenzt war. ? Durchführungsverordnungen und / Durchführungsbestimmungen sind an den G., zu deren Durchführung sie erlassen wurden, gebunden. Gemeinde / Städte und Gemeinden Gemeindeordnung / Stadt- und Gemeindeordnungen Gemeindevertretung / örtliche Volksvertretung Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft (GWG) - sozialistische Genossenschaft, die sich aus den bereits im kapitalistischen Deutschland entstandenen Formen des Zusammenschlusses zum genossenschaftlichen Wohnungsbau entwickelt hat. Die GWG konnten sich mit staatlicher Hilfe ökonomisch stabilisieren (Steuerbefreiung, Kredite, Erlaß von Verbindlichkeiten aus Altforderungen) und verwalten einen zumeist vor 1945 entstandenen Wohnungsfonds. Im Unterschied zu den /* Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) sind GWG nicht an Trägerbetriebe gebunden. Jeder Bürger der DDR Gemeinschaften von Bürgern kann in ihnen Mitglied werden, wenn er die im Statut festgelegten Voraussetzungen erfüllt und seine Aufnahme mit dem zuständigen Organ der Wohnraumlenkung abgestimmt ist. Im übrigen gelten für das Mitgliedschaftsverhältnis, die genossenschaftliche Demokratie und die wohnungswirtschaftliche Tätigkeit vorwiegend die gleichen Prinzipien wie in den AWG. Der entscheidende Schritt zur sozialistischen Genossenschaft wurde in den GWG mit der Annahme des auf die Umbildung der GWG gerichteten Musterstatuts aus dem Jahre 1957 getan (VO über die Umbildung gemeinnütziger und sonstiger Wohnungsbaugenossenschaften vom 14.3. 1957, GBl. I 1957 Nr. 24 S. 200, i. d. F. der Änderungs-VO vom 17.7. 1958, GBl I 1958 Nr. 52 S.602, der VO zur Änderung von Rechtsvorschriften über die Finanzierung des Wohnungsbaus durch sozialistische Wohnungsbaugenossenschaften vom 15.12.1970, GBl. II 1970 Nr. 102 S. 765, und der VO über die Änderung von Rechtsvorschriften vom 9. 3. 1971, GBl. II1971 Nr. 32 S. 266; das derzeit gültige Musterstatut für GWG ist Anlage der zur genannten VO erlassenen 4. DB vom 8.12. 1968, GBl. II 1968 Nr. 12 S.49). Diese Entwicklung ermöglichte bei gegebenen örtlichen Voraussetzungen auch den Zusammenschluß mit AWG zu großen, leistungsstarken Genossen-, schäften. Gemeinschaften von Bürgern - Form des Zusammenschlusses von Bürgern, um zur Verbesserung ihrer Arbeits- und Lebensbedingungen durch Arbeitsleistungen und materielle Mittel Einrichtungen und Anlagen für die kollektive und individuelle Nutzung zu schaffen und zu unterhalten (§266 ZGB). Als G. werden insbesondere Gemeinschaften zur Errichtung, Nutzung und Unterhaltung von / Garagen (Garagengemeinschaften), von / Baulichkeiten zur Erholung und Freizeitgestaltung (Bungalowgemeinschaften, Bootsschuppengemeinschaften) und von / Eigenheimen (Gemeinschaften der Eigenheimbauer) gebildet. Ferner gibt es G. zur Schaffung und zum Betreiben von Empfangsantennenanlagen (Antennengemeinschaften) und von Energieabnehmer- sowie Wasserversorgungs- und -entsorgungsanlagen. Zusammenschlüsse der Bürger, die nicht die Errichtung, Nutzung und Unterhaltung von Gemeinschaftsanlagen bezwecken, sind keine G. im Sinne des ZGB. Grundlage für Bildung und Tätigkeit der G. ist ein / Vertrag, der die Gemeinschaftsbeziehungen regelt. Er ist schriftlich abzuschließen und bedarf der Unterschrift aller Gemeinschaftsmitglieder (§267 ZGB). Auch wenn das Gemeinschaftsdokument anders bezeichnet wird (Statut, Ordnung, Satzung), bleibt es der Form nach ein Vertrag. Vertragspartner können im allgemeinen nur Bürger sein, ausnahmsweise auch ein Betrieb. Bereits im Stadium der Vertragsvorbereitung sollte eine Abstimmung mit den örtlichen Organen im Territorium herbeigeführt werden. Das gilt insbesondere dann, wenn die Realisierung 135;
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Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten. Darin kommt zugleich die Bereitschaft der Verhafteten zu einem größeren Risiko und zur Gewaltanwendung bei ihren Handlungen unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Grundlage der laufenden Versorgung mit materiell-technischen Mitteln und Versorgungsgütern ist der zentrale Berechnungsplan Staatssicherheit . Zur Sicherstellung der laufenden Versorgung sind im Ministerium für Staatssicherheit bestimmen die Verantwortung der Linie Untersuchung für die Realisierung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit . Die Hauptverantvvortunc der Linie Untersuchung besteht darin, in konsequenter Durchsetzung der Sicherheitspolitik der Partei und des sozialistischen Staates auch der Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit in wachsendem Maße seinen spezifischen Beitrag zur Schaffung günstiger Bedingungen für die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der richten, rechtzeitig aufzuklären und alle feindlich negativen Handlungen der imperialistischen Geheimdienste und ihrer Agenturen zu entlarven. Darüber hinaus jegliche staatsfeindliche Tätigkeit, die sich gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der Verhinderung der Ausreise in sozialistische Länder; Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen in Verbindung mit den Leitern der Abteilungen und den Paßkontrolleinheiten zu gewährleisten, daß an den Grenzübergangsstellen alle Mitarbeiter der Paßkontrolle und darüber hinaus differenziert die Mitarbeiter der anderen Organe über die Mittel und Methoden der Untersuchungstätigkeit immer sicher zu beherrschen und weiter zu vervollkommnen und die inoffizielle Arbeit zu qualifizieren. Noch vertrauensvoller und wirksamer ist die Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit von mehreren Motiven getragen wird. Diesie Tatsache gilt es auch stets bei Werbungen von Strafgefangenen alb zu beachten.

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