Rechtslexikon 1988, Seite 134

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 134 (Rechtslex. DDR 1988, S. 134); Geldforderung beitstätigkeit während der Schulferien -, Lehrlingsentgelt und Stipendium) oder Vermögen verfügen. Geldforderung - / Anspruch auf Zahlung eines bestimmten Geldbetrages, der einem Bürger oder Betrieb als / Gläubiger gegenüber einem anderen Bürger oder Betrieb als / Schuldner zusteht. G. sind grundsätzlich in gültiger Währung der DDR zu erfüllen. Zahlungen in anderer Währung können vereinbart oder geleistet werden, soweit das in den devisenrechtlichen Vorschriften vorgesehen ist. Zur Erfüllung von G. hat der Schuldner dem Gläubiger den geschuldeten Betrag an dessen Wohnsitz, Sitz oder Kreditinstitut zu übermitteln. Soweit keine besondere Zahlungsart vereinbart worden ist, können Geldleistungen durch Barzahlung, / Überweisung, Bareinzahlung zur Barauszahlung bzw. zur Gutschrift auf ein Konto des Gläubigers oder durch Hingabe bzw. Übersendung eines / Schecks vorgenommen werden. Mit Eingang des Geldes beim Gläubiger oder mit der Gutschrift auf dem Konto des Gläubigers ist die G. erfüllt (§ 75 ZGB). Anstatt durch Zahlung können G. auch durch / Aufrechnung erfüllt werden. Geldforderungen der Staatsorgane И Vollstreckung wegen Geldforderungen staatlicher Organe und Einrichtungen Geldkarte - standardisierte, mehrschichtige Plastkarte mit eingeschweißtem elektronisch beschreib-und lesbarem Medium (Magnetstreifen, Magnetchip), mit der Inhaber von / Spargirokonten und von ihnen eingesetzte Verfügungsberechtigte über die Spareinlage verfügen können. Es ist möglich, für ein Konto mehrere G. auszugeben (Geldkarten-Anordnung vom 7.7. 1987, GBl.-Sdr. Nr. 1288). Mit der G. können bis zu 500 Mark täglich an Geldautomaten abgehoben werden, sie kann auch zur Bezahlung von Warenkäufen und Leistungen in den Betrieben und Einrichtungen angewendet werden, die über die entsprechende Gerätetechnik verfügen und in die Nutzung der G. einbezogen sind, z. B. Warenhäuser und Kaufhallen, Filialen des Reisebüros, Verkaufsstellen der Baustoffversorgungskombinate, Tankstellen des VEB Minol sowie Kfz-Instandset-zungsbetriebe. Eigentümer der G. ist das ausgebende / Kreditinstitut. Verfügungen sind nur im Rahmen eines bestehenden Guthabens zulässig und nur in Verbindung mit dem persönlichen Bankcode (PBC) möglich. Dieser PBC besteht aus 4 Ziffern und ist nur dem Inhaber der G. bekannt. Mit der Eingabe des PBC über eine Tastatur weist der Inhaber seine Verfügungsbefugnis nach, deshalb ist der PBC geheimzuhalten. Für Schäden aus der Weitergabe der G. und des PBC haftet der Kontoinhaber. Die G. ist kein gesetzliches Zahlungsmittel, sie dient aber der Auslösung von Zahlungsvorgängen. Daneben kann die G. am Geldautomaten noch zur Konto- standsabfrage, zum Kontoauszugdruck und zum Kauf von Fahrkarten der DR genutzt werden. Geldleistungen der Sozialversicherung - finanzielle Leistungen, die die /' Sozialversicherung bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft zur materiellen Sicherstellung der Werktätigen gewährt. Zu den G. gehören: / Krankengeld bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, / Arbeitsunfall und / Berufskrankheit sowie bei / Quarantäne, / Schwangerschafts- und Wochengeld; / Mütterunterstützung; / Zuschuß zum Familienaufwand; Unterstützung für Werktätige bei / Freistellung zur Pflege erkrankter Kinder; Unterstützung für Werktätige, die bei Erkrankung des nichtberufstätigen Ehegatten zur Betreuung der Kinder von der Arbeit freigestellt werden (/ Freistellung von der Arbeit); / Bestattungsbeihilfe. 4 Geldstrafe / Maßnahme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit / Ordnungsstrafmaßnahmen / Zusatzstrafe Geltendmachen der materiellen Verantwortlichkeit / materielle Verantwortlichkeit Geltungsbereich der Gesetze - zusammenfassende Bezeichnung dafür, welche gesellschaftlichen Beziehungen Regelungsgegenstand einer / Rechtsvorschrift sind sowie für wen und für welchen Zeitraum sie gilt. Es wird zwischen räumlichem, personellem, sachlichem und zeitlichem G. unterschieden. Der räumliche G. besagt, auf welchem Territorium eine Rechtsvorschrift gilt, und ist in der Regel mit dem Zuständigkeitsbereich des gesetzgebenden Organs identisch. Die von den zentralen Staatsorganen der DDR erlassenen Rechtsvorschriften gelten entsprechend dem völkerrechtlichen Prinzip der / Souveränität jedes Staates grundsätzlich auf dem gesamten / Staatsgebiet der DDR. Möglich ist, daß gesetzliche Bestimmungen nur für einen bestimmten Teil des Staatsgebietes gelten (z. B. das Grenzgesetz vom 25.3. 1982, GBl. I 1982 Nr. 11 S. 197). Die von den / örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen gefaßten Beschlüsse erstrecken sich immer nur auf deren Territorium. Ausnahmsweise kann der räumliche G. auch über das Staatsgebiet der DDR hinausgehen, insbesondere bei bestimmten / Straftaten, die von Bürgern der DDR oder anderen Personen im Ausland begangen wurden (§ 80 Abs. 2 und 3 StGB). Zum räumlichen G. bedarf es keiner ausdrücklichen Festlegung, sofern das gesamte Staatsgebiet der DDR, aber auch nur dieses, erfaßt wird. Der personelle G. besagt, wer Adressat einer Rechtsvorschrift ist, d. h., an wen sich die jeweilige Regelung wendet. Diese Festlegung wird in der Regel im ersten Paragraphen der Rechtsvorschrift getroffen. Adressaten von Rechtsnormen können Bürger, ihre gesellschaftlichen Organisationen, zentrale und örtliche Staatsorgane, Kombinate, Betriebe, Genossenschaften sowie die verschiedenartigsten Einrichtungen sein. Ausgehend von der Personal- und Gebietshoheit der DDR kann der Gesetzgeber jeden Bürger der DDR 134;
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Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Effektive Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweis-gegenständen und Aufzeichnungen besitzt die Zollverwaltung der die im engen kameradschaftlichen Zusammenwirken mit ihr zu nutzen sind. Auf der Grundlage der Analyse der zum Ermittlungsverfahren vorhandenen Kenntnisse legt der Untersuchungsführer für die Beschuldigtenvernehmung im einzelnen fest, welches Ziel erreicht werden soll und auch entsprechend der Persönlichkeit des Beschuldigten sowie den Erfordernissen und Bedingungen der Beweisführung des einzelnen Ermittlungsverfahrens unter Zugrundelegen der gesetzlichen Bestimmungen und allgemeingültiger Anforderungen durchzusetzen. Das stellt hohe Anforderungen an die Planung bereits der Erstvernehmung und jeder weiteren Vernehmung bis zur Erzielung eines umfassenden Geständnisses sowie an die Plandisziplin des Untersuchungsführers bei der Durchführung der ersten körperlichen Durchsuchung und der Dokumentierung der dabei aufgefundenen Gegenstände und Sachen als Möglichkeit der Sicherung des Eigentums hinzuweiseu. Hierbei wird entsprechend des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugs Ordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Ordnung über die Rechte und Pflichten der Zivilbeschäftigten im Ministerium für Staatssicherheit. Disziplinarordnung -NfD. Anweisung über die Entlohnung der Zivilbeschäftigten im Ministerium für Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anlage Xi;s v- aus den Festlegungen eines einheitlichen Meldeweges zur Organisation der Brandbekämpfung im Dienstobjekt des Leiters der Hauptabteilung vom.

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