Rechtslexikon 1988, Seite 112

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 112 (Rechtslex. DDR 1988, S. 112); Feriengestaltung beginnt, sofern nicht im / Rahmenkollektivvertrag etwas anderes festgelegt ist (§ 168 AGB). Für F. wird ein Zuschlag von 100 Prozent des Tariflohnes gezahlt (§ 169 Abs. 1 AGB). Trifft der Zuschlag für F. mit Zuschlägen für / Überstundenarbeit, / Nachtarbeit, Z7 Sonntagsarbeit zusammen, wird als höchster nur der Feiertagszuschlag gezahlt (§179 AGB). Werktätige mit besonders hoher Verantwortung (z. B. Betriebsleiter, leitende Mitarbeiter) und andere Werktätige, deren Arbeitsaufgaben Hoch- bzw. Fachschulqualifikation erfordern, haben keinen Anspruch auf den Zuschlag für F. ; ihnen wird entsprechende Freizeit gewährt (§ 178 AGB). Feriengestaltung der Schüler, Studenten und Lehrlinge - erlebnisreiche und sinnvolle Gestaltung der Ferien der Schüler und Studenten und des Urlaubs der Lehrlinge als Bestandteil sozialistischer Jugendförderung (§§45-50 Jugendgesetz). Die F. hat die Aufgabe, die Erholung, körperliche Kräftigung und Gesunderhaltung der Schüler, Lehrlinge und Studenten zu sichern und zur sozialistischen Erziehung der Kinder und Jugendlichen beizutragen (§ 1 АО über die weitere Entwicklung der Feriengestaltung der Schüler und Studenten sowie der Urlaubsgestaltung der Lehrlinge vom 1.9. 1972, GBl. II 1972 Nr. 64 S. 693). Die АО nennt in den §§ 2-11 die einzelnen Formen der F., wie zentrale Pionierlager, Betriebsferienlager, Campingplätze für Lehrlinge, örtliche Ferienspiele, Studentenlager usw. Das Jugendgesetz und die genannte АО legen die Verantwortung für die Durchführung der F. sowie die Träger der Ferienveranstaltungen fest. Letztere haben im Interesse der Erholung und Erziehung der Jugendlichen, ihrer ordnungsgemäßen Unterbringung, gesundheitlichen Betreuung und Versorgung alle Ferienveranstaltungen und -einrichtungen - für die Sommerferien bis zum 1. April und für die Winterferien bis zum 1. Dezember - bei den Räten der Kreise, Abteilungen Gesundheitswesen - Kreishygieneinspektionen - anzumelden. Diese erteilen die Genehmigung zur Durchführung. Zu den gleichen Terminen sind auch Gemeinschaftsfahrten mit der Deutschen Reichsbahn und dem volkseigenen Kraftverkehr anzumelden, für die Fahrpreisermäßigungen gewährt werden (§44 Jugendgesetz). Neben weiteren Maßnahmen für Ordnung, Sicherheit und gesundheitliche Betreuung legt die genannte АО auch fest, daß Leitern, Gruppenleitern und Teilnehmern bei einem Unfall während der Feriengestaltung Leistungen gemäß der VO über die Erweiterung des Versicherungsschutzes bei Unfällen in Ausübung gesellschaftlicher, kultureller oder sportlicher Tätigkeiten vom 11. April 1973 (GBl. 11973 Nr. 22 S. 199) i.d.F. der Bkm. vom 26. September 1977 (GBl. I 1977 Nr. 31 S. 346) zustehen. Das heißt, sie erhalten bei einem solchen Unfall das gleiche Krankengeld wie bei einem / Arbeitsunfall. Darüber hinaus gewährt die Staatliche Versicherung zusätzlichen Unfallversicherungsschutz. Lager- und Gruppenleiter sowie Helfer müssen sich auf der Grundlage der Rechtsvorschriften, der Beschlüsse staatlicher Organe sowie der Weisungen und Richtlinien der Träger der Ferienveranstaltungen gründlich auf ihre Aufgabe vorbereiten, um zu verhindern, daß Kinder oder Jugendliche Schaden erleiden oder materielle Werte gefährdet werden. Dazu sind insbesondere zu beachten: Brandschutzgesetz vom 19. Dezember 1974 (GBL I 1974 Nr. 62 S. 575), АО über den Gesundheitsschutz im Rahmen der Feriengestaltung der Schüler und Studenten sowie der Urlaubsgestaltung der Lehrlinge vom 7. März 1977, einschließlich der detaillierten Gesundheitsrichtlinie (GBl. 11977 Nr. 9 S.81). Die Badeordnung regelt die Aufsicht durch Gruppenleiter und Rettungsschwimmer und legt Badeverbote für bestimmte Situationen, z. B. bei Gewitter, nach starken Anstrengungen usw., fest. Ferienreise / Ferienscheck Z7 Reiseleistungsvertrag Z7 Reiseveranstalter Ferienscheck - Z7 Urkunde, die den Abschluß eines Z7 Reiseleistungsvertrages dokumentiert. Die Bezeichnung „F.“ ist ausdrücklich für FDGB-Reisen vorgesehen (Informationsblatt des FDGB-Bundes-vorstandes, 1978/8). Der F. ist verbindlich, wenn er vollständig ausgefüllt ist, die jeweilige Zr Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) unterschrieben hat und der Preis in der sich aus den gewerkschaftlichen Beschlüssen ergebenden Höhe zum festgelegten Termin bezahlt wurde. Die mit dem F. verbundene Voranmeldung ist bis zu 18 Tagen vor Reisebeginn an das jeweilige Ferienheim bzw. die örtliche Einweisungsstelle für FDGB-Urlauber zu übersenden. Der F. ist personengebunden. Es ist nicht zulässig, ihn einem anderen Bürger zu überlassen. Bei Verhinderung, die Reise anzutreten, besteht nur die Möglichkeit, vom Reiseleistungsvertrag zurückzutreten und den F. an die BGL zurückzugeben; dieser wird dann nach den gewerkschaftlichen Festlegungen neu an-geboten und vergeben. In anderen Reiseleistungsbeziehungen wird der Begriff „F.“ in gleichem Sinne verwendet, auch wenn sie z. T. anders gestaltet sind. Auch hier ist ein F. aber immer personengebunden, und ein Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers kann nur im Einverständnis mit dem jeweiligen Z7 Reiseveranstalter herbeigeführt werden. Ferientätigkeit von Schülern - freiwillige produktive Tätigkeit von Schülern ab vollendetem 14. Lebensjahr während der Ferien in Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen. Die F. ist eine bewährte Form der Erziehung der Schüler durch aktive Teilnahme an der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Das gilt besonders für die Lager für Arbeit und Erholung und die FDJ-Schülerbriga-den. Rechtsgrundlage der F. ist die АО über die freiwillige produktive Tätigkeit von Schülern ab vollendetem 14. Lebensjahr während der Ferien vom 15. Oktober 1973 (GBl. I 1973 Nr. 52 S. 519), in der die Betriebe verpflichtet werden, geeignete Arbeitsplätze bereitzustellen und die F. so vorzubereiten, daß die Entwicklung der Schüler zu sozialistischen 112;
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Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie zu prüfen, wie diesen Problemen vorbeugend und offensiv begegnet werden kann. Ein Teil der Beschwerden kann vermieden werden, wenn die innerdienstlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen, insbesondere der Staatsanwaltschaft und dem für das Verfahren zuständigen Gericht, In Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen und. der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung organisiert er das Zusammenwirken mit den Organen des sowie mit anderen staatliohen gesellschaftlichen Organen und Einrichtungen. Die rechtliche Ausgestaltung des Untersuchungshaftvoll-zuges im Staatssicherheit und die sich daraus ableitendsn prinzipiellen Anforderungen an die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten . Die Aufnahme und Durchsuchung r? r: en, n; üh an -stände sowie die Sicherung von Beesissauria.

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