Rechtslexikon 1988, Seite 11

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 11 (Rechtslex. DDR 1988, S. 11); Abberufung A Abänderungsklage - Z* Klage auf Einleitung eines Z* gerichtlichen Verfahrens, mit dem die Änderung eines Zr Vollstreckungstitels über wiederkehrende Leistungen angestrebt wird, weil sich die ursprünglich maßgebend gewesenen Umstände und Bedingungen inzwischen wesentlich geändert haben (§ 10 Abs. 1 Ziff. 4 ZPO). Wiederkehrende Leistungen sind insbesondere / Unterhalt und in Form einer monatlichen Geldrente zu zahlender / Schadenersatz (z.B. für Gesundheitsschädigungen). Die Verpflichtung zu solchen Leistungen kann sich aus einem / Urteil, einer verbindlichen Z7 gerichtlichen Einigung oder einer vollstreckbaren Urkunde (z. B. des Organs der Z7 Jugendhilfe im Zusammenhang mit einer Zr Vaterschaftsanerkennung) ergeben. Als Veränderung der ursprünglich maßgebend gewesenen Umstände oder Bedingungen kommen z. B. in Betracht: Erhöhung bzw. Verringerung des Einkommens bei einem Beteiligten oder Geburt weiterer Kinder des Unterhaltsverpflichteten. Die A. kann -je nachdem, ob sie auf eine Verringerung bzw. den künftigen Fortfall oder aber auf eine Erhöhung der bestehenden Leistungsverpflichtung gerichtet ist -vom Zahlungsverpflichteten oder dem Berechtigten erhoben werden, wenn sich beide über eine notwendige Veränderung der bisherigen Festlegung nicht einigen können. Die A. kann entweder bei dem für den Wohnsitz des Schuldners oder bei dem für den Wohnsitz des Gläubigers örtlich zuständigen Kreisgericht eingereicht werden {/ Zuständigkeit der Gerichte). Abberufung - 1. Entscheidung der zuständigen Volksvertretung, durch die das Mandat eines Zr Abgeordneten erlischt (Art. 57 Abs. 2 Verfassung; § 47 Abs. 2 und 4 Wahlgesetz; § 19 Abs. 2 und 4 GöV). Die Wahl zum Abgeordneten ist eine hohe Auszeichnung; der Abgeordnete ist verpflichtet, seine Funktion als Volksvertreter verantwortungsbewußt auszuüben und seinen Wählern darüber Rechenschaft zu legen. Verletzt ein Abgeordneter gröblich das in ihn gesetzte Vertrauen, können die Bürger in einer vom zuständigen Ausschuß der Nationalen Front einberufenen Wählerversammlung seine A. verlangen. Die A. des Abgeordneten kann auch von der Partei oder Massenorganisation, die ihn für den gemeinsamen Wahlvorschlag aufgestellt hat, in Übereinstimmung mit dem zuständigen Ausschuß der Nationalen Front oder von dem Kollektiv der Werktätigen, das den Abgeordneten zur Wahl vorgeschlagen hat, in Abstimmung mit der betreffenden Partei oder Massenorganisation, verlangt werden. Die Entscheidung über die A. trifft die jeweilige Volksvertretung. 2. Entscheidung eines Staatsorgans, mit der die durch Z* Wahl begründete Übertragung einer (staat- lichen) Funktion während der Wahlperiode beendet wird. Die A. erfolgt in der Regel auf Beschluß des kollektiven Staatsorgans, das für die Wahl zuständig ist. Es entspricht der Stellung der Zr Volksvertretungen als Machtorgane, daß Wahl und A. der Mitglieder der ihnen rechenschaftspflichtigen Organe zu ihrer Zr Kompetenz gehören. So können der Vorsitzende und die Mitglieder des Staatsrates, der Vorsitzende des Nationalen Verteidigungsrates, der Vorsitzende und die Mitglieder des Ministerrates, der Präsident, die Richter und Schöffen des Obersten Gerichts sowie der Generalstaatsanwalt jederzeit von der / Volkskammer der DDR abberufen werden. Die A. der Vorsitzenden und der Mitglieder der örtlichen Räte sowie der Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen obliegt den örtlichen Volksvertretungen. Das gleiche gilt für die Direktoren, Richter und Schöffen der Bezirks- und Kreisgerichte sowie für die Mitglieder der Schiedskommissionen in den Wohngebieten. Diese Regelung betrifft hauptamtliche und ehrenamtliche Staatsfunktionäre. Soweit mit der Funktion ein / Arbeitsrechtsverhältnis verbunden ist (bei hauptamtlichen Funktionären), endet es mit der A. 3. Form der Beendigung eines Arbeitsrechtsverhältnisses, das durch Zr Berufung begründet worden ist (§§62ff. AGB). Zur A. berechtigt ist grundsätzlich der Leiter oder das Organ, das den Werktätigen berufen hat. Bedarf die A. der Zustimmung eines übergeordneten Organs, so ist diese Zustimmung Voraussetzung für deren Rechtswirksamkeit (§ 62 Abs. 1 Satz2 AGB). Die A.frist beträgt grundsätzlich einen Monat, falls keine längere Frist vereinbart wurde. Im Einverständnis mit dem Werktätigen kann von der vorgesehenen Frist abgewichen werden. Die A. ohne Einhaltung einer Frist (fristlose A.) ist nur zulässig, wenn die für die ZT fristlose Entlassung in §56 AGB genannten Gründe vorliegen. Der Werktätige selbst ist berechtigt, einen Antrag auf A. zu stellen, über den unter Berücksichtigung der persönlichen und der gesellschaftlichen Interessen innerhalb eines Monats zu entscheiden ist. Dem Antrag muß entsprochen werden, wenn der Werktätige aus Gesund-heits-, Alters- oder anderen zwingenden Gründen seine Funktion nicht mehr ausüben kann (§ 63 Abs. 2 AGB). Vor der A. ist die Stellungnahme der BGL einzuholen. Das gilt nicht bei A. durch den Staatsrat, den Vorsitzenden des Ministerrates, die örtlichen Räte und die gewählten Organe gesellschaftlicher Organisationen. Die A. bedarf der Schriftform, und es müssen die Gründe angegeben werden. Der von der Entscheidung Betroffene ist über sein Beschwerderecht zu informieren. Die Z7 Beschwerde gegen die A. oder gegen die Ablehnung des Antrags auf A. ist schriftlich oder mündlich unter Angabe der Gründe innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung bei dem Leiter oder dem Organ einzulegen, das die Entscheidung getroffen hat. Gegen die A. oder die Ablehnung des Antrags auf A. durch den Staatsrat, den Vorsitzenden des Ministerrates, die 11;
Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 11 (Rechtslex. DDR 1988, S. 11) Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 11 (Rechtslex. DDR 1988, S. 11)

Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die sozialpsychologischen Determinationobedingungen für das Entstehen feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen. Die Wirkungen des imperialistischen Herrschaftssystems im Rahmen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit der zuständigen Abwehrdiensteinheiten Staatssicherheit ergeben. Von besonderer Bedeutung für die Erhöhung der Effektivität der vorbeug enden Arbeit Staatssicherheit ind allem Erkenntnisse darüber, welche Ansatzpunkte aus den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und zur Bekämpfung ihrer Ursachen und Bedingungen. Mit zunehmendem Reifegrad verfügt die sozialistische Gesellschaft über immer ausgeprägtere politische und Öko-. nomische, soziale und geistig-kulturelle Potenzen, um den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlichnegativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von Bürgern - Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von gewaltsamen Grenzdurchbrüchen sowie im illegalen Verlassen der durch Seeleute und Fischer beim Aufenthalt in kapitalistischen Häfen; Organisierung von Einbrüchen und Überfällen mit dem Ziel, in den Besitz von unerlaubten Gegenständen bei den Vernehmungen, der medizinischen oder erkennungsdienstlichen Behandlung gelangten, die sie zu ouizidversuchen, Provokationen oder Ausbruchsversuchen benutzen wollten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X