Rechtslexikon 1988, Seite 101

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 101 (Rechtslex. DDR 1988, S. 101); samten Verfahrens ab. Das E. (§§87ff. StPO) wird vor allem im Ergebnis der Prüfung von Anzeigen {/ Strafanzeige) oder Mitteilungen, bei Tod unter verdächtigen Umständen oder auf Grund eigener Feststellungen der Untersuchungsorgane mit der ausdrücklichen Entscheidung über die Einleitung eines E. in Gang gesetzt. Die Untersuchungsorgane führen die Ermittlungen unter Aufsicht des das E. leitenden Staatsanwalts selbständig auf der Grundlage der Gesetze und bei Anwendung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse Kriminalistik) durch. E. sind in der Regel innerhalb von 3 Monaten abzuschließen. Das E. endet entweder mit der Einstellung des Verfahrens oder aber mit deV Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Gericht (/ Übergabeentscheidung), mit der Beantragung eines / gerichtlichen Strafbefehls oder Erhebung der / Anklage durch den Staatsanwalt. Die Ermittlungen können auch vorläufig eingestellt werden. / Arrestbefehl / Beschlagnahme / Durchsuchung / Festnahme / Haftbefehl / Verhaftung Ersatzlieferung - / Garantieanspruch auf Übergabe einer neuen Ware gegen Rückgabe der mangelhaften (§ 151 Abs. 1 Ziff. 2 ZGB). E. kann trotz Vorlie-gens der allgemein für Garantieansprüche geltenden Voraussetzungen dann nicht verlangt werden, wenn - unabhängig von dem Mangel - eine wesentliche Verschlechterung der Ware eingetreten ist (§ 151 Abs. 3 ZGB). Das wäre z. B. der Fall, wenn Schuhe bereits stark abgetragen sind. Da in solchen Fällen auch eine / Preisrückzahlung ausgeschlossen ist, bleibt dem Käufer noch die / Nachbesserung oder die / Preisminderung. Ein normaler, durch zweckentsprechenden Gebrauch der Ware eingetretener Verschleiß führt nicht zum Verlust des Anspruchs auf E. und berechtigt den Verkäufer auch nicht, für die dadurch bedingte Wertminderung vom Käufer die Zahlung eines Ausgleichs zu verlangen. Wird eine E. vorgenommen, beginnt eine neue / Garantiezeit (§ 154 Abs. 2 ZGB). Ersatzvornahme - 1. Ausführung einer Handlung durch Beauftragte des zuständigen Staatsorgans an Stelle und auf Kosten desjenigen, der zu dieser Handlung rechtlich verpflichtet ist, sie aber trotzdem nicht ausführt. Die E. als Mittel zur Durchsetzung von Entscheidungen der Staatsorgane wird vorgenommen, soweit sie in Rechtsvorschriften vorgesehen ist. So ist nach §30 Abs. 3 WLVO die kostenpflichtige / Räumung von Wohnraum auf dem Verwaltungswege zulässig, wenn ein Bürger ohne Zuweisung Wohnraum bezogen hat und diesen trotz entsprechender / Auflage nicht räumt. Werden andere Auflagen staatlicher Organe nicht erfüllt, kann dies ebenfalls zur E. führen. Die E. muß vorher schriftlich angedroht worden sein, gegen sie kann / Beschwerde beim zuständigen Staatsorgan eingelegt werden. 2. Ausführung einer Handlung, die ein / Schuldner entgegen der ihm durch / Vollstreckungstitel aufer-legten Verpflichtung nicht vornimmt, durch den vom Gericht dazu ermächtigten / Gläubiger (§ 130 Erweiterte Haushaltversicherung ZPO). Die Ermächtigung setzt voraus, daß der Gläubiger zur E. bereit ist. Die Kosten der E. hat der Schuldner zu tragen; er kann auf Antrag des Gläubigers zur Zahlung eines ausreichenden Kostenvorschusses verpflichtet werden. Der zur E. ermächtigte Gläubiger kann mit der Ausführung einen Dritten (z.B. Betrieb oder Handwerker) beauftragen. / Zwangsgeld Erschwerniszuschlag - Werktätigen für die Dauer der Tätigkeit unter besonderen Arbeitserschwernissen zusätzlich zum Tariflohn (/ Arbeitslohn) gezahlter Geldbetrag. Solche Arbeitserschwernisse bestehen in erhöhten Anforderungen an das körperliche oder geistige Leistungsvermögen bei Ausführung der übernommenen Arbeitsaufgabe, z. B. Einwirkung von Staub, Hitze, Kälte, Lärm, Umgang mit Giften, die im Tariflohn keine Berücksichtigung gefunden haben. Arbeiten, für die E. zu zahlen sind, sowie die Höhe der E. sind in den / Rahmenkollektivverträgen (RKV), im Katalog der E., zu vereinbaren (§111 Abs. 1 AGB). Treffen mehrere E. zusammen, ist nur der höchste Zuschlag zu zahlen. Legt der RKV für die E. Von-Bis-Spannen fest, ist die genaue Höhe des E. entsprechend den betrieblichen Bedingungen zwischen dem Betriebsleiter und der В GL zu vereinbaren. E., die im Betrieb gezahlt werden, und deren Höhe werden in einer Liste erfaßt, die Anlage des BKV ist. E., die nicht im RKV vorgesehen sind, dürfen zwischen dem Betriebsleiter und der В GL nur dann vereinbart werden, wenn das übergeordnete Staatsorgan bzw. wirtschaftsleitende Organ und das zuständige Gewerkschaftsorgan zugestimmt haben (§ 112 Abs. 3 AGB). Neben dem E. gibt es / Lohnzuschläge, die auf Grund erhöhter Anforderungen an den Werktätigen wegen der Lage oder der Ausdehnung der Arbeitszeit gezahlt werden: / Feiertagsarbeit, ? Nachtarbeit, / Sonntagsarbeit, / Überstundenarbeit. Ersitzung - Erlangung des Eigentumsrechts an einer beweglichen Sache durch denjenigen, der sie 10 Jahre in der Annahme besessen hat, ihr Eigentümer zu sein (§ 32 Abs. 2 ZGB). E. ist eine sehr seltene Art des Eigentumserwerbs. Sie trägt dem Erfordernis Rechnung, rechtlich unklare Situationen nicht über einen bestimmten Zeitraum hinaus bestehen zu lassen, sondern kraft Gesetzes eine klare Rechtslage zu schaffen. Eine E. tritt z. B. ein, wenn ein Erbe mit dem Nachlaß Gegenstände übernimmt, von denen er nicht weiß, daß sie nicht dem Erblasser gehört haben. Nach Ablauf von 10 Jahren kann im allgemeinen auch davon ausgegangen werden, daß sich der ursprüngliche Eigentümer nicht mehr feststellen läßt oder sein Interesse an der Wiedererlangung seines Eigentums erloschen ist. Die E. / sozialistischen Eigentums ist nicht möglich. Erweiterte Haushaltversicherung - / freiwillige Versicherung für die Sachen des Haushalts mit ei- 101;
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Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendliche. Zum gegnerischen Vorgehen bei der Inspirierung und Organisierung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher sowie zu wesentlichen Erscheinungsformen gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Konspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Dugendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Potsdam Zank, Donner, Lorenz, Rauch Forschungsergebnisse zum Thema: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei VerdächtigenbefTagungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit , Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache LEHRMATERIAL: Anforderungen, Aufgaben und Wege zur Erhöhung der Qualität und Effektivität der Arbeit mit unter den neuen politisch-operativen Lagebedingungen einzuschätzen sowie die dabei gewonnenen Erfahrungen zu vermitteln. Es bestand weiter darin, grundsätzliche Orientierungen zur weiteren Erhöhung der politischoperativen Wirksamkeit der Arbeit mit zu beraten, dabei gewonnene Erkenntnisse und Erfahrungen auszutauschen, zu vermitteln und herauszuarbeiten, welche Verantwortung die Leiter bei der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten im Prozeß der Untersuchung politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse mit bekannten tatverdächtigen Personen bei Versuchen von Bürgern der zur Erreichung ihrer Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, auf Familienzusammenführung und Eheschließung mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westberlins sowie auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR.

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