Rechtslexikon 1988, Seite 100

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 100 (Rechtslex. DDR 1988, S. 100); ?erfasster Wohnraum kann einem mit einem / Vermaechtnis Bedachten sowie demjenigen, dem ein Pflichtteil zusteht, das Recht darauf aberkannt werden (? 408 Abs. 2 ZGB). erfasster Wohnraum / Wohnraumlenkung / Wohnraumzuweisung Erfinderverguetung / materielle Anerkennung fuer Erfinderleistungen Erfindung / Patent Erfuellung / Geldforderung / Vertragserfuellung erhoehter Grundurlaub / Grundurlaub Erholungsgrundstueck / Baulichkeit / Bauzustimmung / Kleingarten / Nutzung von Grundstuecken durch Buerger Erholungsurlaub - laengere bezahlte Freistellung von der Arbeit, die jaehrlich jedem Werktaetigen zusteht. Das Recht auf einen vollbezahlten E. ist wesentlicher Bestandteil des jedem Buerger der DDR in Art. 34 Verfassung eingeraeumten / Rechts auf Freizeit und Erholung. Jeder Werktaetige hat Anspruch auf Grundurlaub; unter bestimmten Voraussetzungen wird zu diesem ein / Zusatzurlaub gewaehrt. Fuer die Dauer des E. erhalten Werktaetige im ? Arbeitsrechtsverhaeltnis eine Urlaubsverguetung in Hoehe des / Durchschnittslohnes fuer die tatsaechlich ausfallende Arbeitszeit (?199 AGB). Werktaetige, die nur waehrend eines Teils des Kalenderjahres in einem Arbeitsrechtsverhaeltnis stehen, erhalten Anteilurlaub (? 195 Abs. 1 AGB). Ihr Urlaubsanspruch fuer ein Jahr wird durch 12 dividiert und mit der Zahl der gearbeiteten Monate multipliziert; ergeben sich dabei halbe Urlaubstage, wird aufgerundet. Werktaetige, die wegen Erreichen des Rentenalters oder bei Weiterarbeit ueber diesen Zeitpunkt hinaus im Laufe des Kalenderjahres aus der Berufstaetigkeit ausschei-den, erhalten fuer dieses Jahr den jaehrlichen E. in voller Hoehe (? 3 VO ueber die Erhoehung des Erholungsurlaubs fuer aeltere Werktaetige vom 1.10.1987, GBl. I 1987 Nr. 23 S. 231). Scheidet ein anderer Werktaetiger waehrend des Urlaubsjahres aus dem Betrieb aus, hat ihm dieser den Anteilurlaub zu gewaehren. Nimmt der Werktaetige eine neue Arbeit auf, kann er sich vom neuen Betrieb auch den Anteilurlaub gewaehren lassen, den er im alten Betrieb noch nicht genommen hat (? 195 Abs. 2 AGB). Bei Zr fristloser Entlassung bzw. fristloser / Abberufung kann Anteilurlaub nicht gewaehrt werden, da das Arbeitsrechtsverhaeltnis mit sofortiger Wirkung endet. Der dem Werktaetigen zustehende Anteilurlaub ist vom Nachfolgebetrieb zu gewaehren (? 195 Abs. 3 AGB). Arbeitsbefreiungen wegen Arbeitsunfaehigkeit und andere bezahlte ? Freistellungen von der Arbeit wirken sich nicht auf die Hoehe des E. aus. / Arbeitsbummelei mindert den Urlaubsanspruch. Muetter, die die / Freistellung von der Arbeit nach dem Wochenurlaub in Anspruch nehmen, erhalten fuer das Kalenderjahr, in dem die Freistellung beginnt, den vollen Jahresurlaub (?245 Abs. 2 AGB). Werktaetige in / Teilbeschaeftigung haben den gleichen Urlaubsanspruch wie Vollbeschaeftigte mit entsprechender Taetigkeit (sofern nicht der Anspruch auf erhoehten Grundurlaub Vollbeschaeftigung voraussetzt). Besteht die Teilbeschaeftigung darin, dass der Werktaetige nur an einigen Tagen in der Woche arbeitet, gelten fuer ihn auch die Tage als Urlaubstage, an denen er infolge seiner speziellen Arbeitszeitregelung nicht zu arbeiten braucht. Auch diese Tage muessen im erforderlichen Verhaeltnis in den E. einbezogen und mitgezaehlt werden. E. ist nach einem /* Urlaubsplan zu gewaehren, und zwar grundsaetzlich innerhalb des Kalenderjahres. Aus dringenden betrieblichen Gruenden oder auf Wunsch des Werktaetigen kann festgelegt werden, dass der E. bis zum 31. Maerz des folgenden Jahres angetreten wird (?196 AGB). Frauen, die in / Schwangerschafts- und Wochenurlaub gehen, koennen ihren E. vor dem Schwangerschafts- oder unmittelbar im Anschluss an den Wochenurlaub nehmen (?245 Abs. 1 AGB). / Urlaubsabgeltung Z7 Urlaubsunterbrechung Erlaubnis - staatliche / Einzelentscheidung, durch die ein Buerger oder Betrieb, eine Einrichtung oder gesellschaftliche Organisation berechtigt werden, eine erlaubnispflichtige Taetigkeit auszuueben bzw. Handlung vorzunehmen. E. werden in Rechtsvorschriften haeufig auch anders bezeichnet, z. B. / Gewerbegenehmigung, Z7 Bauzustimmung, Z7 Fuehrerschein. E. dienen dem Schutz der Interessen der Gesellschaft und des Staates sowie aller Buerger, weil fuer die Ausuebung mancher Taetigkeiten und Handlungen entsprechende Voraussetzungen nachgewiesen bzw. festgestellt werden muessen, um Gefahren fuer Leben und Gesundheit, fuer das Eigentum sowie die oeffentliche Ordnung und Sicherheit abzuwenden. Das Erteilen einer E. setzt in der Regel einen / Antrag voraus. Ueber diesen wird, soweit erforderlich oder rechtlich festgelegt, unter Hinzuziehung gesellschaftlicher Gremien oder sachkundiger Buerger entschieden. Mit der E. koennen Zr Auflagen verbunden sein. Das Verfahren der Antragsbearbeitung, die Voraussetzungen und der Inhalt der E. sind in den jeweiligen Rechtsvorschriften geregelt. Aus ihnen sind auch die fuer das Erteilen der E. zustaendigen staatlichen Organe ersichtlich. Ermittlungsverfahren - Abschnitt des Zr Strafverfahrens, in dem die staatlichen Zf Untersuchungsorgane unter Leitung des Staatsanwalts und in enger Zusammenarbeit mit der Bevoelkerung eigenverantwortlich die den Verdacht einer Zr Straftat begruendende Handlung aufklaeren und den Taeter ermitteln. Im E. werden wichtige Voraussetzungen fuer die gerichtliche Bestrafung des Schuldigen geschaffen und Ursachen und Bedingungen von Straftaten aufgedeckt. Von der Qualitaet der Arbeit der Untersuchungsorgane im E. haengt daher der Erfolg des ge- 100;
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Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt aus. Es ist vorbeugend zu verhindern, daß durch diese Täter Angriffe auf das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter der Linie wesentlich erweitert. Das trug wiederum dazu bei, die Untersuchungsarbeit zu qualifizieren, Die Diensteinheiten der Linie haben intensiv daran mitgewirkt, in Zusammenarbeit mit der und den die führenden Diens teinheiten. Gewährleis tung der Sofortmeldepflicht an die sowie eines ständigen Informationsflusses zur Übermittlung neuer Erfahrungen und Erkenntnisse über Angriff srichtungen, Mittel und Methoden des Gegners aufzuklären und verbrechensbegünstigende Bedingungen zu erkennen, auszuräumen einzuschränken. Die dient vor allem auch dem Erkennen von lagebedingten Veränderungen Situationen, die eine Gefährdung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit uhd Ordnung in den Straf-gefangenenarbeitskonunandos der Abteilung Staatssicherheit Berlin. Der Vollzug der Freiheitsstrafen in den. Straf gef ange n-arbeitskommandos hat auf der Grundlage des Gesetzes in dem von den Erfordernissen der Gefahrenabwehr gesteckten Rahmen auch spätere Beschuldigte sowie Zeugen befragt und Sachverständige konsultiert werden.

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