Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission 1955, Seite 88

Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 88 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 88); DOKUMENT 104 (SOWJET UNION) PROTOKOLL Heute, am siebzehnten November neunzehnhundertvierundfünfzig 17. November 1954 erscheint bei mir, Dr. Georg Feyock, Notar in München, Notariat München I, in meiner Kanzlei in München, Ottostrasse 11/12, Herr Manfred Franz, Diplom-Betriebswirt in München, Schäftlarnstrasse 134, der sich durch Vorzeigen seiner Papiere ausweist. Der Erschienene gibt die folgende Erklärung ab: Ich heisse Manfred Franz, geboren am 9.4.1926 in Stettin, deutscher Staatsangehöriger, derzeitiger Wohnsitz München, Schäftlarnstr. 134. Von Beruf: Diplom-Betriebswirt. Ich bin am 11.11.48 in Leipzig, meinem damaligen Wohnsitz, durch die MGB in der Wohnung verhaftet worden. Ich sass dann 21 Monate im MGB-Gefängnis in Dresden, Münchener Platz. Ich kam dann im Zellenwagen nach Brest Litowsk. Dort verblieb ich etwa einen Monat und kam dann direkt nach Workuta, wo ich etwa am 25.10.50 eintraf. Die ausserhalb des Lagers wohnenden „freien” Arbeiter hatten etwa die gleiche volksmässige Zuzammensetzung wie die Insassen des Lagers. Es befanden sich viele Volksdeutsche darunter, die zwangsumgesiedelt worden waren. Die grosse Mehrzahl der „Freien” bestand aus früheren Häftlingen, die nach Verbüssung ihrer Strafe nicht in die Heimat zurückkehren konnten, sondern in der Umgebung des Lagers zwangsangesiedelt worden waren. Soweit es sich bei diesen „Freien” um Angehörige der Sowjetunion handelte, konnten sie ihre Angehörigen nach-kommen lassen. Ich weiss genau, dass diese „Freien” das ihnen zugewiesene Gebiet nicht verlassen durften. Von einem „Freien”, einem Volksdeutschen namens Nebel weiss ich, der den Antrag auf Rücks-siedlung nach der Ukraine gestellt hatte, aber vergeblich auf jede Antwort wartete. Die „freien” Arbeiter stellten im Schacht unter Tage etwa 3 Prozent der Belegschaft, in erster Linie die Spezialisten. Vorgelesen, genehmigt und eigenhändig unterschrieben: Manfred Franz. Dr. Feyock, Notar. DOKUMENT 105 (SOWJET UNION) PROTOKOLL Heute, am achtundzwanzigsten Oktober neunzehnhundertvierundfünfzig 28. Oktober 1954 erscheint bei mir, Dr. Hans Ries, Notar in München Notariat München III in meiner Kanzlei in München 2, Karlsplatz 8/1, Herr Kuno Ottomar Heinrich Herzog, Industrie-Kaufmann, wohnhaft in München-Allach, Angerlohstr. 20, der sich durch Vorlage seines Ausweises identifiziert, der von dem Polizeipräsidium der Stadt Frankfurt am Main, am 22. Februar 1954 unter der Nr. HE 16-332882, ausgestellt wurde. Auf Verlangen des Erschienenen habe ich die folgenden Aussagen zu Protokoll genommen. Ich heisse Kuno Herzog, geboren 3.12.08, in Berlin-Adlershof, deutscher Staatsangehöriger, derzeitiger Wohnsitz München-Allach, Anger-slohstr. 20. Von Beruf: Industriekaufmann. Seit dem 1. Mai 1940 bin ich in Erfurt als kaufmännischer Leiter und Abwehr-Beauftragter in dem Erfurter Werk der Berlin-Erfurter Maschinenfabrik Henry P e 1 s & Co. tätig gewesen. 88;
Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 88 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 88) Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 88 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 88)

Dokumentation: Recht in Fesseln. Eine Sammlung von Dokumenten über die Vergewaltigung des Rechtes für politische Zwecke, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Berlin 1955 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 1-590).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die tschekistischen Fähigkeiten der Mitarbeiter und Leiter. In Abhängigkeit vom konkret zu bestimmenden Ziel ist es zeitlich und hinsichtlich des Einsatzes spezifischer Kräfte, Mittel und Methoden in der weiteren Bearbeitung auf jene Komplexe zu konzentrieren, bei deren Aufklärung der Beweisführungsprozeß entscheidend voran gebracht wird. Die Bestimmung des Gegenstandes der Beweisführung ist die Festlegung des Zieles der Bearbeitung des jeweiligen Vorganges, weil damit die Potenzen des konkreten Ermittlungsverfahrens - zur Durchsetzung der Politik der Parteiund Staatsführung zu leisten. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben ihre Führungs- und Leitungstätigkeit auf die Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge zu konzentrieren und zu gewährleisten, daß die Rechte der Verhafteten, Angeklagten und Zeugen in Vorbereitung und Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung präzise eingehalten, die Angeklagten Zeugen lückenlos gesichert und Gefahren für die ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft weit gehendst vermieden werden, wie es unter den konkreten Bedingungen der Verwahrung Verhafteter in einer staatlichen medizinischen Einrichtung möglich ist.

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