Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission 1955, Seite 524

Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 524 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 524); DOKUMENT 114 (SOWJET-UNION) Aus dem Strafgesetzbuch der RSFSR vom 22.11.1926 in der Fassung vom 1.10.1953. § 5814 Gegenrevolutionäre Sabotage, d.h. bewusste Nichterfüllung bestimmter Verpflichtungen oder deren vorsätzlich unzulängliche Erfüllung in der speziellen Absicht, die Macht der Regierung und das Funktionieren des Staatsapparates zu beeinträchtigen, zieht nach sich: Freiheitsentziehung nicht unter einem Jahr, verbunden mit vollständiger oder teilweiser Vermögenskonfiskation; bei Vorliegen besonders erschwerender Umstände: Erhöhung bis zur schwersten Massnahme des sozialen Schutzes Erschiessung, verbunden mit Vermögenskonfiskation. § 59* Als Verbrechen gegen die Verwaltungsordnung gilt jede Handlung, die zwar nicht unmittelbar auf den Sturz der Sowjetherrschaft und der Regierung der Arbeiter und Bauern gerichtet ist, jedoch zur Störung des ordnungsgemässen Funktionieren der Organe der Verwaltung oder der Volkswirtschaft führt und mit Widerstand gegen die Staatsorgane und Behinderung ihrer Tätigkeit, Ungehorsam gegen die Gesetze oder sonstigen Handlungen verbunden ist, die eine Schwächung der Kraft und Autorität der Staatsgewalt hervorrufen. Als für die Union der SSR besonders gefährlich gelten die ohne gegenrevolutionäre Absicht begangenen Verbrechen gegen die Verwaltungsordnung, die die Grundlagen der Staatsverwaltung und der wirtschaftlichen Macht der Union der SSR und der Unionsrepubliken erschüttern. § 593 Verletzung der Arbeitsdisziplin (Verletzung der Verkehrsregeln, mangelhafte Ausbesserung des rollenden Material und der Strecke und dgl.) durch im Verkehrswesen beschäftigte Personen, wenn diese Verletzung die Beschädigung oder Zerstörung des rollenden Materials der Strecke oder der Streckenbauten, Personenunfälle, nicht rechtzeitige Abfahrt der Züge oder Schiffe, die Anhäufung von Leertransportraum an den Ausladeplätzen oder den Stillstand von Waggons und Schiffen zur Folge gehabt hat oder hätte haben können, sowie andere Handlungen, die die Vereitelung (Nichterfüllung) der von der Regierung auf gestellten Beförderungspläne zur Folge haben oder die Regelmässigkeit und Sicherheit des Verkehrs bedrohen, ziehen nach sich: Freiheitsentziehung bis zu 10 Jahren. Falls diese verbrecherischen Handlungen einen offensichtlich böswilligen Charakter tragen, findet die schwerste Massnahme des sozialistischen Schutzes, verbunden mit Vermögenskonfiskation, Anwendung. § 61 Verweigerung der Erfüllung von öffentlichen Pflichten und allgemeinstaatlichen Aufgaben oder der Ausführung von Arbeiten von allgemein-staatlichen Interesse von dem zuständigen Staatlichen Organ zu verhängende Geldstrafe bis zum fünffachen Wert der auf erlegten Aufgaben, Pflichten oder Arbeiten, im Wiederholungsfall Freiheitsentziehung oder Besserungsarbeit bis zu einem Jahr. Werden die gleichen Handlungen von Elementen aus dem Kulakentum (grossbäuerlichen Elementen), wenn auch zum ersten Mal, oder von anderen Personen unter erschwerenden Umständen begangen wie vorherige Verabredung durch eine Mehrheit von Personen oder aktiver Widerstand gegenüber den Organen der Staatsgewalt bei Durchsetzung der Pflichten, Aufgaben oder Arbeiten, Freiheitsentziehung bis zu zwei Jahren, verbunden mit völliger 524;
Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 524 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 524) Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 524 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 524)

Dokumentation: Recht in Fesseln. Eine Sammlung von Dokumenten über die Vergewaltigung des Rechtes für politische Zwecke, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Berlin 1955 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 1-590).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens, der zum Schutz der Staatsgrenze und der Transitwege im Rahmen ihrer Zuständigkeit gestellten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der DVP. über die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen zur wirkungsvollen Vorbeugung, Abwehr und schnellen Aufklärung Bekämpfung von Gewaltakten, Geheime Verschlußsache Befehl Mr, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Abteilung in Abwesenheit der Verhafteten mit den Besuchern zu vereinbaren, ohne daß erneut eine schriftliche Sprechgenehmigung ausgestellt wird.

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