Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission 1955, Seite 516

Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 516 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 516); DOKUMENT 105 (POLEN) Aus dem Gesetz über die Sicherung der sozialistischen Arbeitsdisziplin in Polen: Artikel 9: Während der Verbüssung einer Ordnungsstrafe nach Artikel 5, Punkt 33 Ableistung einer niedriger eingestuften Arbeit oder einer gerichtlichen Strafe nach Artikel 8 Leistung der gleichen Arbeit bei Abzug eines Teiles des Arbeitsentgeltes wird das Recht des Arbeitsnehmers auf Lösung eines Arbeitsvertrages oder eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses aufgehoben. Artikel 10: 1) Der Betriebs-, Institutions- oder Behördenleiter ist befugt, darüber zu befinden, ob die Abwesenheit eines Arbeitnehmers als gerechtfertigt oder als ungerechtfertigt anzusehen ist. Er ist ferner befugt, Ordnungsstrafen anzuwenden und Anträge auf Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens zu stellen. Seinen Beschluss fasst er nach Entgegennahme von Erklärungen des Arbeitnehmers sowie nach Einholung eines Gutachtens des Betriebsrates (eines Delegierten desselben) oder eines Vertreters des Vorstandes der Betriebsgewerkschaftsorganiation. 2) Ein Beschluss, wie er in Absatz 1 erwähnt ist, ist spätestens im Laufe einer Woche, vom ersten Tag der Abwesenheit eines Arbeitsnehmers an gerechnet, schriftlich herauszugeben. Eine Abschrift des Beschlusses über die Verhängung einer Ordnungsstrafe oder über die Weiterleitung der Angelegenheit an das Gericht wird den Arbeitnehmern in der im gegebenen Betrieb üblichen Form zur Kenntnis gebracht. Quelle: „Dzienik Ustaw” (Gesetzblatt) 5. Mai 1950, Position 168. DOKUMENT 106 (POLEN) Aus einem Rundschreiben des Vorsitzenden des Ministerrates der VR Polen vom 5. Mai 1950 zur Durchführung der Bestimmungen des Gesetzes über die sozialistische Arbeitsdisziplin: 3) Ein Arbeiter oder Angestellter, der eine Ordnungsstrafe in Form einer Versetzung in eine niedriger eingestufte Stellung verbüsst, oder eine Gerichtsstrafe in Form eines Verbleibens bei der bisherigen Arbeit unter Abzug eines Teiles seines Verdienstes, kann für die Dauer der Verbüssung solcher Strafen von der Betriebsleitung nur dann entlassen werden, wenn konkrete Arbeitsbedingungen im Betrieb (z.B. Fehlen der Möglichkeit, den Arbeiter oder Angestellten weiter zu beschäftigen) eine solche Entlassung notwendig werden lassen. Ich erinnere daran, dass Artikel 9 des Gesetzes über die sozialistische Arbeitsdisziplin für die Dauer einer Verbüssung dieser Strafen die Möglichkeit ausschliesst, den Arbeitsvertrag oder den Dienstvertrag aufgrund einer vom Arbeiter oder Angestellten ausgesprochenen Kündigung zu lösen. 4) Gegen die Entscheidung eines Betriebsleiters über die Verhängung einer Ordnungsstrafe kann der Bestrafte weder bei einer übergeordneten Behörde noch bei einem Arbeitsgericht Berufung einlegen. Die unmittelbar übergeordnete Behörde hat jedoch aus eigener Initiative oder auf Antrag des Staatsanwaltes gestellt im Verfahrenswege der Durchführung der allgemeinen Aufsicht die Entscheidung eines Betriebsleiters dann auf zu heben, wenn sie unter Überschreitung oder Nichteinhaltung der Bestimmungen des Gesetzes über die sozialistische Arbeitsdisziplin durch den Betriebsleiter erfolgte, insbesondere dann, wenn die Bestimmungen über die Höhe und Art der Strafe und über die Verfahrensweise verletzt wurden. 516;
Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 516 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 516) Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 516 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 516)

Dokumentation: Recht in Fesseln. Eine Sammlung von Dokumenten über die Vergewaltigung des Rechtes für politische Zwecke, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Berlin 1955 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 1-590).

Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der gemeinsamen Lageein Schätzung das einheitliche, abgestimmte Vorgehen der Diensteinheiten Staatssicherheit und der Deutschen Volkspolizei sowie der anderen Organe des Ministeriums des Innern bei der Vorbeugung, Aufklärung und Verbinde rung des ungesetzlichen Verlassens und Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels durch - operative Beobachtung verdächtiger oder in Fahndung stehender Personen oder Kfz. auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände geschaffen werden. Sie ermöglichen es uns, die in diesem Rahmen zu lösenden Aufgaben sicher und zielgerichtet zu erfüllen und gewährleisten ein zweckmäßiges Vorgehen.

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