Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission 1955, Seite 514

Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 514 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 514); DOKUMENT 103 (UNGARN) Aus einem Zeitungsartikel: „Ein wichtiges Mittel zur Verwirklichung des Regierungsprogramms: Die Festigung der Arbeitsdisziplin” „Wir müssen die Bewegung der Festigung der Arbeitsdisziplin energisch und auf breiter Basis weiterführen, und wir müssen alle Sabotageversuche des Klassenfeindes abwehren und im Keime ersticken. Wir müssen den Massen verständlich machen, dass Arbeiter, die Disziplinlosigkeit erkennen lassen, sich ins eigene Fleisch schneiden. Im Stollen VI von Tatabanya arbeitet z.B. Lajos Zsomboki. Im Laufe dieses Jahres ist er viermal unentschuldigt der Arbeit ferngeblieben. Bereits nach der zweiten versäumten Schicht büsste er seinen Anspruch auf kostenlosen Bezug von Arbeitskleidung ein, mit anderen Worten, 1000 Forint gingen ihm verloren. Ausserdem werden ihm die versäumten vier Tage auf den bezahlten Urlaub angerechnet. Darüber hinaus büsst er aber auch noch seine Kohlenzuteilung ein, auf die nur disziplinierte Arbeiter Anspruch haben. Viele Wirtschaftsfunktionäre verhängten nämlich Geldstrafen nach Gutdünken und verletzten auf diese Weise den Gerechtigkeitssinn der Arbeiter. Aber auch nach der Abschaffung der Geldstrafen gibt es eine Möglichkeit, jedem Quertreiber die Lust an Disziplinlosigkeit zu nehmen. Man kann einen solchen Menschen an einen anderen weniger vorteilhaften Arbeitsplatz versetzen, ihm bestimmte Vergünstigungen entziehen oder ihn im Notfall aus dem Betrieb entfernen. Die Produktionsleiter sollten ohne Furcht, ohne Scheu und absolut konsequent von den ihnen zustehenden Rechten Gebrauch machen. Sie sollen wissen, dass nicht nur die Partei und die Regierung, sondern auch die disziplinierten und klassenbewussten Arbeiter hinter ihnen stehen und sie mit allen Kräften unterstützen.” * Quelle: „Szabad Nep”, Budapest, den 22.8.1953. In POLEN erging am 19. April 1950 das Gesetz über die Sicherung der sozialistischen Arbeitsdisziplin: DOKUMENT 104 (POLEN) Gesetz vom 19.4.1950: Artikel 1: Jeder Arbeiter und Angestellte, der in einem volkseigenen Betrieb, einer Institution oder einer Behörde beschäftigt ist, ist ohne Rücksicht auf die bekleidete Stellung und auf die Art der ausgeführten Arbeit für Verletzung der Arbeitsdisziplin durch unentschuldigtes Versäumen von Arbeitstagen zur Verantwortung zu ziehen. Artikel 2: Arbeitnehmer, die sich im Laufe dreier aufeinanderfolgender Jahre durch untadelige Arbeitsdisziplin auszeichnen, sind von der Betriebs-, Institutions- oder Behördenleitung für Staatsauszeichnungen und Belohnungen vorzuschlagen, wie sie jährlich vom Ministerrat für mustergültige Arbeitsdisziplin festgesetzt werden. Artikel 3: Der Ministerrat bestimmt die Fälle, in denen eine Entschuldigung für das Versäumen eines Arbeitstages zu erfolgen hat und legt auch die Bedingungen und die Art und Weise fest, unter denen eine Rechtfertigung der Abwesenheit vom Arbeitsplatz zu erfolgen hat. 514;
Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 514 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 514) Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 514 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 514)

Dokumentation: Recht in Fesseln. Eine Sammlung von Dokumenten über die Vergewaltigung des Rechtes für politische Zwecke, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Berlin 1955 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 1-590).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der Verhinderung der Ausreise in sozialistische Länder; Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen in Verbindung mit den entsprechenden Durchführungsbestimmungen. Die abschließenden Sachverhalte sollen verdeutlichen, wie durch die Anwendung des Zollgesetzes sehr erfolgreich zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner, den er zunehmend raffinierter zur Verwirklichung seiner Bestrebungen zur Schaffung einer inneren Opposition sowie zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten Terror Gewaltdelikte Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Spionage Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze. Von den Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit wurden von - Personen wegen Straftaten gegen die Staatsgrenze der Ermittlungsverfahren eingeleitet zur weiteren Bearbeitung übernommen. Bei diesen Personen handelt es sich um: einen stellvertretenden Kombinatsdirektor und einen Betriebsleiter aus dem Bereich Peinkeramik; einen Betriebsleiter und einen Abteilungsleiter aus dem Bereich der Möbelindustrie; einen Produktionsabschnittsleiter aus dem Bereich der Zollverwaltung teil. Im Mittelpunkt des Erfahrungsaustausches standen: der erreichte Stand und die weitere Durchsetzung der vom Genossen Minister gestellten Aufgaben im Zusammenwirken, die weitere Qualifizierung der beweismäßigen Voraussetzungen für die Einleitung von Ermittlungsverfahren, die im einzelnen im Abschnitt dargelegt sind. Gleichzeitig haben die durchgeführten Untersuchungen ergeben, daß die strafverfahrensrechtlichen Regelungen über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen.

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