Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission 1955, Seite 51

Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 51 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 51); land an diese Personen adressierten Briefe in das Postfach des S.T.B. legen. Diese Kontrollbriefe des S.T.B. sollten nun dazu dienen, festzustellen, ob wir diese Anweisungen tatsächlich befolgten. Es waren dies Briefe, die auf der Rückseite den Absender im Ausland trugen. Wenn also z.B. ein Verwandter einer bei uns im Ort wohnenden Person wiederholt Briefe an uns schickte, dann kannten wir im Laufe der Zeit schon die Handschrift des betr. Absenders. Wenn nun ein Brief von dem gleichen Absender in anderer Handschrift kam, dann wussten wir, dass es sich hier um einen Kontrollbrief des S.T.B. handelte. Diese Briefe sehen auf den ersten Blick vollkommen wie Briefe aus dem Ausland aus, also mit Briefmarke und Stempel. Wenn Pakete aus dem Ausland kamen, dann gingen diese zunächst zum Zollamt Budweis, von dort wird dann an das für den Empfänger zuständige Gemeindeamt ein Fragebogen gesandt, in dem nicht nur gefragt wurde, in welchen Vermögensverhältnissen der Betreffende lebt, sondern auch danach, ob er dem Regime etwa feindlich gegenüberstehe. Wurde letztere Frage bejaht, dann war der Zoll besonders hoch. Diese Fragebogen sind etwa im Frühjahr 1953 eingeführt worden. Ich selbst habe einen solchen Fragebogen gesehen, denn der Bürgermeister des Ortes ist verschiedene Male zu uns gekommen, weil er nicht wusste, wie er diese Fragebogen beantworten sollte. So weiss ich einen Fall, dass der Techniker bei der Eisenbahn, Saska, von seiner in WOstdeutschland lebenden Tochter 2 Pakete bekam, für die Saska 600. Kronen (Neue Währung) Zoll bezahlen musste, die ich einziehen musste. Saska galt als verdächtig, weil seine Tochter in Westdeutschland lebte. Nach meiner Schätzung würden normalerweise nur etwa 20. Kronen (neue Währung) Zoll dafür fällig gewesen sein. Von einem Kollegen, der in Kaplice arbeitete, weiss ich, dass der dortige S.T.B. die Möglichkeit hatte, sämtliche über die Telefonzentrale gehenden Gespräche abzuhören. Die Kontrolle der Telefongespräche geschah einmal durch Vertrauensleute des S.T.B., die in dem Postamt tätig waren; darüber hinaus waren die Leitungen so geschaltet, dass in der Zentrale des S.T.B. sämtliche Gespräche, die über Kaplice gingen, abgehört werden konnten. Die Telefonzentrale in Kaplice war die Zentrale für den gesamten Bezirk, sodass also sämtliche in diesem Bezirk geführten Gespräche über Kaplice gingen. Mir ist zweimal, und zwar im Herbst 1952 und im Frühjahr 1953, folgendes passiert: Ich wohnte im Gebäude des Postamtes. Die Post von Kaplice kam mit dem Postauto morgens etwa um 7 Uhr. Ich ging dann herunter und brachte die Postsäcke in das Postgebäude, wo sie dann sortiert wurden. Bei diesen beiden Malen war bei der Ankunft des Potstautos ein Mann in Zivil zugegen, der von mir verlangte, dass die Postsäcke nicht geöffnet werden sollen. Als ich ihm erklärte, dass er uns in unseren Postbetrieb nicht hereinreden dürfe, wies er sich als Beamter des S.T.B. aus. Ich rief dann die Postmeisterin hinzu und es wurde dann angeordnet, dass die Postsäcke in Gegenwart dieses Mannes geöffnet wurden. Er hat dann sämtliche Briefe durchgesehen und ich konnte auch beobachten, dass er verschiedene Briefe in die Tasche steckte. Bei beiden Malen handelte es sich um verschiedene Männer. München, den 22.2.1954. v.g.u. gez. Unterschrift. DOKUMENT 55 (UNGARN) Ich heisse N.N., bin geboren am 1.1.1932, mein letzter Aufenthalsort war Budapest. Aus Ungarn bin ich geflüchtet im Jahre 1954 und wohne z. Zt. in Wien. Von August 1952 bis August 1953 stand ich, nachdem ich aus dem Internierungslager entlassen worden war ich war wegen Verlassens meines Deportationsortes inhaftiert worden unter Polizeiaufsicht. Dazu gehört auch, dass ich meine gesamte Korrespondenz der Polizei 51;
Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 51 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 51) Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 51 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 51)

Dokumentation: Recht in Fesseln. Eine Sammlung von Dokumenten über die Vergewaltigung des Rechtes für politische Zwecke, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Berlin 1955 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 1-590).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit während des gesamten Untersuchungshaftvollzuges Grundanforderungen an die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit. Die Gewährleistung der Einheit von Rechten und Pflichten Verhafteter, die Sicherstellung von normgerechtem Verhalten, Disziplinar- und Sicherungsmaßnahmen. Zu einigen Besonderheiten des Untersuchungs-haftvollzuges an Ausländern, Jugendlichen und Strafgefangenen. Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland ist zu beachten: nur erfahrene Mitarbeiter der Abteilung für Betreuungsaufgaben einsetzen, auf Wünsche und Beschwerden der Inhaftierten ist sofort zu reagieren, sofortige Gewährung aller Vergünstigungen und in Abstimmung mit den befugten Organen. Die Verdächtiger soll im Interesse der Ausschöpfung spezieller Sachkunde von Mitarbeitern der Linie Untersuchung nach Konsultation mit der Linie Untersuchung durchgeführt werden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X