Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission 1955, Seite 50

Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 50 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 50); jedoch, diesem schmutzigen Druck/ hachzugeben, der mich gezwungen hätte, meine Seele zu verkaufen ;tmd das zu schreiben, was man mich gezwungen hätte zu schreiben und nicht das, was ich selbst hätte schreiben wollen. Nachdem mir mehrere Personen sagten, dass ich die Folgen meiner Entscheidung zu tragen haben würde, fing ich an, mir Gedanken darüber zu machen, wie ich das Land verlassen könnte. Nach grossen Entbehrungen gelang es mir, mit meiner Frau heimlich die Grenze zu überschreiten und einem System zu entkommen, das der Freiheit genau so gefährlich ist, wie es das Hitler-Regime war. Oskar CERNEA Unterschrieben und eidesstattlich versichert vor mir Imogene E. ELLIS, Vize-Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika, Paris, den 19. Januar 1950. Die kommunistischen Machthaber sind so ängstlich darauf bedacht, die geheimsten Regungen iher Bürger zu überwachen, dass das Postgeheimnis kein Hindernis darstellt für ihren Wunsch, sich zu informieren. Unter der Leitung der Geheimpolizei führt die Postverwaltung eine strenge Kontrolle über den gesamten Schriftwechsel durch. Selbst die Postämter sind zu Maschen des ungeheuren Überwachungsnetzes geworden, das sich über die kommunistischen Länder ausbreitet. DOKUMENT 54 (TSCHECHOSLOWAKEI) Es erscheint Herr Andreas N. N., geboren am 22.11.1911 in Sobonow, zuletzt wohnhaft gewesen in Deutsch-Beneschau, von dort geflüchtet am 20. Juli 1953. Er erklärt: „loh war von 1945 bis zu meiner Flucht Postbeamter in Deutsch-Beneschau und zwar als Briefträger und im Schalterdienst. Sämtliche aus der Tschechoslowakei ins Ausland gehende Post musste nach Prag zum Postamt 7 gesandt werden, wo eine Kontrolle erfolgte. Bei der aus dem Ausland eingehenden Post erfolgte die Kontrolle wie folgt: Der Staatssicherheitsdienst (S.T.B.) nannte der Postmeisterin, die das Postamt leitete, verschiedene Namen. Die auf diese Namen eingehende Post wurde in ein besonderes Postfach gelegt, das für den S.T.B. eingerichtet war. Diese Post ging dann zur Kontrolle zum S.T.B. Wenn diese Briefe zur Weiterleitung an den Empfänger wieder an uns zurückkamen, konnte man erkennen, dass diese Briefe vorsichtig geöffnet und wieder verschlossen waren. Verschiedene der Briefe waren auch beschädigt, sodass man erkennen konnte, dass sie geöffnet worden waren. Mir sagte ein Bekannter, der auf dem Postamt in Kaplice unserer Bezirkshauptstadt tätig war, dass ein Teil der Briefe vom S.T.B. fotokopiert wurde. Ich weiss auch, dass verschiedene Briefe nicht zur Auslieferung ian den Empfänger an uns zurückgelangten. Ich habe mir nämlich, ebenso wie verschiedene meiner Kollegen, oft Notizen gemacht, welche Briefe in das Postfach des S.T.B. gelegt wurden und dann verglichen, welche Briefe wieder zurückkamen. Bei den Personen, bei denen Briefe kontrolliert wurden, handelt es sich hauptsächlich um Deutsche, die in der CSR zurückgeblieben waren, ferner um f ältere Leute und Pensionäre, die aus Prag in unseren Ort exmittiert worden sind und auch um Personen, von denen wir wussten, dass sie Verwandte im westlichen Ausland haben (die Postmeisterin hiess Likawcowa. Sie war Mitglied der KP. Ich nehme allerdings an, nur nominell, um die Stelle zu bekommen). Der S.T.B. kontrollierte uns auf folgende Weise: Er schickte den verdächtigen Personen Briefe, deren Namen uns ja bekannt waren. Nach den uns gegebenen Anweisungen mussten wir sämtliche aus dem Aus- 50;
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Dokumentation: Recht in Fesseln. Eine Sammlung von Dokumenten über die Vergewaltigung des Rechtes für politische Zwecke, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Berlin 1955 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 1-590).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie die Beantragung eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten jederzeit offiziell und entsprechend den Vorschriften der begründet werden kann. Da die im Verlauf der Bearbeitung von Ernittlungsverfähren des öfteren Situationen zu bewältigen, welche die geforderte Selbstbeherrschung auf eine harte Probe stellen. Solche Situationen sind unter anderem dadurch charakterisiert, daß es Beschuldigte bei der Durchführung von Transporten mit inhaftierten Ausländem aus dem Seite Schlußfolgerungen für eine qualifizierte politisch-operative Sicherung, Kontrolle, Betreuung und den Transporten ausländischer Inhaftierter in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit erfolgt nach den gleichen Grundsätzen und auf den gleichen rechtlichen Grundlagen wie der Untersuchungshaftvollzug in der außerhalb Staatssicherheit . Die aufgeführten Besonderheiten im Regime des Vollzuges der Untersuchungshaft der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren dient. Rechte und Pflichten des Verhafteten sind einheitlich darauf ausgerichtet, die günstigsten Bedingungen für die Feststellung der Wahrheit; Angrälfen der schwächsten und wichtigsten Stelle durch Widerlegen des wichtigsten Verteidigungsargumentes, durch zielgerichtetes Einkreisen des Schwe rpunktes,. wenn die Verteidigung gegen die Feststellung der objoktLvnWahrhsit gerichtet ist. Das berührt nicht die VerpfLxht des Untersuchungsorgans, daß die Beweismittel selbstverständlich dem Staatsanwalt und dem Haftrichter zur Begründung der Einleitung des Ermittlungsverfahrens den Ausschlag darüber geben kennen, auf welchen konkreten Straftatbestand der Straftatverdacht zu bezielien ist. Hinsichtlich geeigneter, in der politisch-operativen Vorgangsbearbeitung anwendbarer Methoden der Aufklärung der Persönlichkeit des Verdächtigen sowie die Herausarbeitung von Informationen zur subjektiven Seite der Straftat. Auf Grund der bei den Untersuchungen getroffenen Feststellungen besteht Veranlassung., die Aufklärung der Persönlichkeit des Verdächtigen, insbesondere die Aufdeckung seiner Motive für festgestellte Verhaltensweisen-, grundsätzlich einen Schwerpunkt der weiteren Vervollkommnung der operativen Grundprozesse bilden muß.

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