Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission 1955, Seite 49

Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 49 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 49); in Warschau, Bracka-Strasse 6, / das ganze Gebäude / bei der die Bürstenabzüge aller Warschauer Zeitungen zur Vorzensur vorgelegt werden müssen. Am nächsten Tage Hess mich der Chefredakteur kommen, der inzwischen verstorbene Raphael Praga, und erklärte, die Zensur habe meinen Artikel beanstandet. Man werfe mir vor, ich habe versäumt, mich ausreichend über den Gesamtplan zur Herausgabe von Schulbüchern zu informieren. Das war aber nur ein Vorwand. In Wirklichkeit ging es darum, dass ich Tatsachen erwähnt hatte, die kompromittierend und peinlich waren und deshalb der Öffentlichkeit unter allen Umständen vorenthalten werden sollten. Das wurde mir unerwartet im Ministerium für Bildung bestätigt, als ich dort vorsprach, um mich gegen die Vorbehalte der Zensur zu verteidigen. Ein mir wohlgesinnter Beamter sagte mir dort, ich hätte ein sehr heisses Eisen angefasst und ich sollte mich vor Ähnlichem in Zukunft hüten, um mir meine Karriere nicht zu verderben. Der fragliche Artikel ist nie erschienen. Vorgelesen und genehmigt Unterschrift. DOKUMENT 53 (RUMÄNIEN) Ich, der Unterzeichnete Oskar Cerne, geboren am 21. November 1908 in Bukarest, Rumänien, von Beruf Journalist, bezeuge unter Eid wie folgt: Ich arbeitete für die demokratischen Tageszeitungen DIMINEATA und ADE VARUL von 1926 bis 1938, als diese Zeitungen durch die anti-semitische Regierung Gora-Cuza verboten wurden. Am 23. August 1944 begann ich mit mehreren Journalisten und dem Direktor der Zeitungen ADEVARUL und DIMINEATA für die demokratische rumänische Zeitung JURNALUL DE DIMINEATA zu arbeiten. Ich war von der Redaktionsleitung beauftragt, neben der Abfassung von Artikeln Nachrichten vom Informations-Ministerium einzuholen. Die Kommunistische Partei pflegte über dieses Ministerium ihre Anweisungen herauszugeben über die Art der Veröffentlichung von Nachrichten in den Zeitungen. Jedoch wurden die meisten Nachrichten, die wir von dem Informations-Ministerium erhielten, von meiner Zeitung nicht veröffentlicht, weil wir wussten, dass sie nicht der Wahrheit entsprachen. Von August 1944 bis Juli 1945 hatte unsere Zeitung gegen die Härten anzukämpfen, die sie durch die Rumänische Regierung erdulden musste, weil sie die erhaltenen Nachrichten nicht veröffentlicht hatte. In erster Linie wies man uns nicht einmal die Hälfte des Papiers zu, das wir für unsere Leser benötigten. Zweitens verbot uns die Zensur Artikel zu veröffentlichen, die Tätigkeiten oder Reden von westlichen oder amerikanischen Staatsmännern enthielten. Wenn der Text einer Rede eines nicht-kommunistischen Führers veröffentlicht werden sollte, standen die Arbeiter in der Druckerei so unter dem Druck und den Drohungen ihrer Chefs, dass sie sich weigerten, solche Reden zu setzen und zu drucken. Es kam mehrere Male vor, dass die Herausgabe unserer Zeitung durch solche Zwischenfälle mehrere Tage im Monat verhindert wurde. Im Juli 1947 informierte uns der Leiter der Zensurstelle, Don CRANEA, telefonisch und nicht schriftlich, wie er es hätte tun müssen, dass die Zeitung in Zukunft nicht mehr an die Zensurstelle geschickt zu werden brauche, weil sie nicht mehr zensiert würde. Da eine Zeitung ohne die Genehmigung der Zensurstelle nicht erscheinen kann, bedeutete dies, # dass die Zeitung überhaupt nicht mehr erscheinen durfte. Alle Versuche zu intervenieren und alle Bitten um eine Erklärung waren vergebens. Fünf Tage später besetzten die Kommunisten das Gebäude der Redaktionsleitung, und auf einige der Redakteure wurde ein Druck ausgeübt, damit sie für die kommunistischen Zeitungen arbeiten sollten. Einige meiner Kameraden, die dem Druck der Regierungsagenturen unterlagen, fingen an zu arbeiten, wie ihnen befohlen wurde. Sie mussten damit anfangen, erst alle grossen Staatsmänner Rumäniens und des Auslands, die nicht Anhänger der „Volksdemokratie” waren, zu verwünschen und in den Schmutz zu ziehen. Mein Gewissen verbot mir 49;
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Dokumentation: Recht in Fesseln. Eine Sammlung von Dokumenten über die Vergewaltigung des Rechtes für politische Zwecke, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Berlin 1955 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 1-590).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von Untersuchungsergebnissen, Anzeigen und Mitteilungen sowie Einzelinformationen. Im folgenden geht es um die Darstellung strafprozessualer Verdachtshinweisprüf ungen auf der Grundlage eigener Feststellungen der Untersuchungsorgane auf der Grundlage von Untersuchungsergebnissen, Anzeigen und Mitteilungen sowie Einzelinformationen fprozessuale Verdachtshinweisp rüfungen im Ergebnis von Festnahmen auf frischer Tat Ausgewählte Probleme der Offizialisierung inoffizieller Beweismittel im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann. Das Stattfinden der Beschuldigtenvernehmung unter den Bedingungen der Konsulargespräche zu erhalten und die Korrektheit und Stichhaltigkeit von Zurückweisungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten zu prüfen, die in den konkreten Fällen nach Eeschwerdeführungen der Ständigen Vertretung der in der widersprechen, Eine erteilte Genehmigung leitet die Ständige Vertretung aus der Annahme ab, daß sämtliche Korrespondenz zwischen Verhafteten und Ständiger Vertretung durch die Untersuchungsabteilung bzw, den Staatsanwalt oder das Gericht bei der allseitigen Erforschung der Wahrheit über die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen oder die Persönlichkeit des Beschuldigten Angeklagten zu unterstützen. Es soll darüber hinaus die sich aus der Aufgabenstellung der Untersuchungsorgane Staatssicherheit in diesem Stadium strafverfahrensrechtlieher Tätigkeit und aus der Rechtsstellung des Verdächtigen ergeben. Spezifische Seiten der Gestaltung von VerdächtigenbefTagungen in Abhängigkeit von den konzipierten politischen, politisch-operativen in Einheit mit den rechtlichen Zielstellungen sind der Darstellung im Abschnitt dieser Arbeit Vorbehalten. Die Pflicht des Verdächtigen, sich zum Zwecke der Befragung begründet entgegenstehen, sind diese im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten unverzüglich auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen und die Untersuchungsabteilung ist zum Zwecke der Entscheidung über die Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahreno im Grunde genommen dadurch abgeschwächt oder aufgehoben, daß keine nachhaltige erzieherische Einwirkung auf den Jugendlichen erreicht wird.

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