Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission 1955, Seite 429

Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 429 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 429); Die beiden folgenden Dokumente zeigen besonders eindringlich den eigentlichen Zweck eines Strafverfahrens gegen die freien Bauern. Neben einer verhältnismässig geringfügigen Strafe wird der Verfall des gesamten Vermögens angeordnet. Dabei ist bemerkenswert, dass hier Verwaltungsbehörden diese Entscheidung treffen. DOKUMENT 119 (TSCHECHOSLOWAKEI) „Beschluss Die Strafkommission des Bezirksnationalausschusses in Mnichovo Hra-diste hat auf Grund des Verfahrens lt. Gesetz Nr. 89/1950 über das Verwaltungsstrafverfahren folgendes zu Recht erkannt: Herr Vaclav Simon, Landwirt, wohnhaft in Brezina Nr. 10, Bezirk Mnichovo Hradiste ist schuldig, für das Jahr 1951 seine vor geschriebene Ablieferungspflicht hinsichtlich der tierischen und pflanzlichen Produktion nicht erfüllt und dadurch den einheitlichen Wirtschaftsplan gefährdet zu haben. Er beging damit das Vergehen lt. § 53 Ziffer а und § 56 Abs. I des Verwaltungsstrafgesetzes (Nr 88/1950) *) und wird im Sinne dieser Bestimmungen mit einer Geldbusse von 50.000 Kronen zu Gunsten der Staatskasse bestraft. Im Falle der Uneinbringlichkeit wird als Ersatzstrafe eine Freiheitsentziehung von 3 Monaten festgesetzt. Gleichzeitig wird gern. § 21 Abs. 1 des Verwaltungs-StG. **) der landwirtschaftliche- Betrieb einschliesslich des lebenden und toten Inventars zu Gunsten des Staates eingezogen. Entsprechend § 32 des Verw. St. G. wird das Aufenthaltsverbot für den bisherigen Wohnsitz ausgesprochen. Gdmäss § 24 Verw. St. G. wird dieser Beschluss veröffentlicht. Begründung: Auf Grund der Ermittlungen wurde festgestellt, dass der Angeklagte Vaclav Simon seine vorgeschriebene Ablieferungspflicht aus seiner Landwirtschaft im Ausmasse von 18.78 Hekter nicht erfüllt hat, da er für das Wirtschaftsjahr 1951 insgesamt 4.961 Liter Milch, 481 kg Schweinefleisch, 410 kg Ölpflanzen, 1117 kg Rindfleisch und 10.20 kg Geflügel, die für die gemeinschaftliche Versorgung bestimmt waren, nicht abgeliefert hat. Hinsichtlich der Feldbestellung gehörte der Betrieb des Simon zur landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft in Brezina, sodass seine Ablieferungspflichten hinsichtlich der pflanzlichen Produktion grösstenteils durch die Genossenschaft erfüllt werden müsste. Zu der nichterfüllten Milchablieferungspflicht wird bemerkt, dass der Angeklagte die lt. Plan vorgesehene Anzahl von Kühen nicht gehalten hat. Auch bezüglich des Schweinefleisches konnte er die Ablieferungspflicht nicht erfüllen, weil er den Plan bezüglich der Anzahl der Schweine nicht einhielt. Die Voraussetzungen für die Erfüllung der geplanten Ablieferungen waren aber gegeben, woraus hervorgeht, dass er die Ablieferungspflichten absichtlich nicht erfüllte. Seine feindselige Einstellung gegenüber der volksdemokratischen Ordnung kommt ausserdem dadurch zum Ausdruck, dass er aus der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft austrat, um den einheitlichen Wirtschaftsplan zu gefährden. Da es das Interesse der Werktätigen erfordert, wurde als Nebenstrafe das Verbot des Aufenthaltes ausgesprochen. (Aus „Cesta miru”, den П.1.1953, Liber ec). *) Text: Dokument 115. **) Wortlaut § 21, I: „Bei der Bestrafung für ein ernstes Vergehen kann der Nationalausschuss den Verfall -des Vermögens des Täters verfügen, wenn der Täter durch sein Vergehen absichtlich eine öffentliche Feindschaft gegenüber der volksdemokratischen Ordnung gezeigt hatte.” 429;
Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 429 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 429) Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 429 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 429)

Dokumentation: Recht in Fesseln. Eine Sammlung von Dokumenten über die Vergewaltigung des Rechtes für politische Zwecke, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Berlin 1955 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 1-590).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen sind die Objektverteidigungs- und Evakuierungsmaßnahmen abzusprechen. Die Instrukteure überprüfen die politisch-operative Dienstdurchführung, den effektiven Einsatz der Krfäte und Mittel, die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Auf-Isgäben, den damit verbundenen Gefahren für den Schulz, die Konspiration. lind Sicherheit der von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der die richtige Auswahl der dafür zweckmäßigsten Mittel und Methoden sowie der dazu zu beschreitenden Wege; die Einschätzung und Bewertung des erreichten Standes der tschekistischen Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung festgelegt und konkrete, abrechenbare Maßnahmen zu ihrer Erreichung eingeleitet und die häufig noch anzutreffenden globalen und standardisierten Festlegungen überwunden werden; daß bei jedem mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter in den Untersuchungshaftanstslten, besonders in denen es konzentrier zu Beschwerden, die vermeidbar waren, kommt, zu leisten. Schwerpunkte der Beschwerdetätigkeit der Ständigen Vertretung der und der argentinischen Botschaft in der hochwertige Konsumgüter, wie Fernsehgeräte und Videorecorder sowie Schmuck zum spekulativen Weiterverkauf in die DDR.

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