Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission 1955, Seite 423

Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 423 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 423); es sich um 205 kg Rindfleisch, 463 kg Schweinefleisch und 1001 Eier, und ferner dass bei ihm am 31. Dezember 1951 an der planmässig festgesetzten Anzahl von Rindvieh zwei Stück'fehlten und an der Anzahl der Schweine fünf Stück. Der Angeklagte sowie der Staatsanwalt legten gegen dieses Urteil Berufung ein. Das Kreisgericht in Bratislava als Appellationsgericht lehnte die Berufung des Bezirksstaatsanwalts ab und entsprach der Berufung des Angeklagten. Er erklärte das Urteil des Bezirksgerichts für nichtig und erklärte den Angeklagten lediglich der Straftat im Sinne des § 135, Abs. 1 u. 2 des Strafgesetzbuches für schuldig und bemass die Straftat im Sinne des Absatzes 2 der zitierten Bestimmung. Das Oberste Gericht nahm die Berufung, die von dem Generalstaatsanwalt wegen Verletzung des Gesetzes eingereicht wurde, an. Es erklärte das Urteil des Kreisgerichts für nichtig und gab dem Kreisgericht Anweisung, über die Berufungen des Bezirksstaatsanwalts und des Angeklagten gegen das Urteil in erster Instanz erneut zu verhandeln und zu entscheiden. Begründung: Durch die angeführte Entscheidung verletzte das Appellationsgericht die in § 26, Abs. 1, Ziff. d) des Strafgesetzbuches enthaltene Bestimmung. Aus der Begründung dieser Bestimmung geht klar hervor, dass das Gericht anführen muss, welche Straftaten es für bewiesen hält und aus welchen Gründen und dass die Begründung alle Beweismittel beurteilen muss und auch alle Wege enthalten muss, die das Gericht bei der Feststellung der Tatbestände eingeschlagen hat sowie die rechtliche Beurteilung der ganzen Angelegenheit. In dem gegebenen Fall hat sich das Appellationsgericht bei der angegriffenen Entscheidung auf die Feststellung des Inhaltes des Urteils-Spruchs des Bezirksgerichts beschränkt und auf die Feststellungen der Verteidigung des Angeklagten, obgleich sie beide nicht übereinstimmen. Es wird die Aufgabe des Appellationsgerichtes sein, bei der neuen Verhandlung die oben angeführte Prozedur einzuhalten und ganz genaue Tatbestände festzustellen, aus denen hervorgeht, wie und in welchem Ausmass der Angeklagte sein Ablieferungssoll nicht erfüllt hat sowie die Anzahl des fehlenden Viehbestandes, und die Gründe, die der Angeklagte hatte, seine Pflichten in dieser Hinsicht nicht zu erfüllen. Gleichzeitig muss das Gericht bei der Bewertung der Klassenzugehörigkeit auch alle entscheidenden Tatsachen berücksichtigen, besonders aber, ob der Angeklagte Wirtschafts- oder andere Gebäude besitzt (in dem vorliegenden Falle sind es zwei Häuser), und in welcher Form er die Arbeiter, insbesondere die mittleren und kleinen Bauern ausbeutet oder ausgebeutet hat, und wie seine Klassenzugehörigkeit von den Arbeitenden in seiner Umgebung beurteilt wird. Es ist die erste politische Pflicht der Gerichte, bei der Beurteilung der Straftaten zu bestimmen, ob die charakteristischen Merkmale der Dorfreichen gegeben sind, um so richtig und überzeugend die Unterscheide zwischen den einzelnen Bauern herauszustellen. Eine weitere Aufgabe der Gerichte besteht darin, anhand solcher ordentlich festgestellten Tatsachen die kriminelle Tätigkeit der Dorfreichen als unerbittliche Feinde der höheren Formen der landwirtschaftlichen Erzeugung zu enthüllen. Dabei ist es zu berücksichtigen, dass eines der besten Mittel der Dorfreichen zur Störung der Sozialisierung der Landwirtschaft darin besteht, die Voraussetzung dazu, nämlich den Einheits-Wirtschaftsplan auf dem Gebiete der landwirtschaftlichen Erzeugung, zu stören und das Ablieferungssoll nicht zu erfüllen, und das besonders in der für die Ernährung der Bevölkerung wichtigen Produktion wie Fleisch, Milch, Eier usw. Es wird auch in dieser Gerichtsverhandlung von grösster Wichtigkeit für die rechtliche Beurteilung der Sache sein, was der Angeklagte mit seiner Tat bezweckte und ob er diese in der Absicht begangen hat, die Durchführung des Einheitswirtschaftsplanes zu erschweren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Einheits-Wirtschaftsplan mit einer regelmässigen Ablieferung der tierischen Produkte rechnet, so dass auch 423;
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Dokumentation: Recht in Fesseln. Eine Sammlung von Dokumenten über die Vergewaltigung des Rechtes für politische Zwecke, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Berlin 1955 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 1-590).

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