Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission 1955, Seite 405

Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 405 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 405); folgt in Geld Schulden werden abgezogen Bei eigen- mächtigem Austritt erhält das austretende Mitglied kein Arbeitsbuch.” Quelle: „Hirlap”, Gyoer, 12. November 1954. Einen besonders krassen Fall der Rechtlosigkeit solcher Bauern, die von ihrem Recht auf Austritt aus der Kollektive Gebrauch machen, zeigt anschaulich die folgende Entscheidung des Obersten Gerichts in Ungarn, die nach der kommunistischen Rechtsauffassung für alle Gerichte verbindliches Recht schafft. Diese Entscheidung bedeutet, dass Grundstücke, die „freiwillig” in die Kollektive eingebracht worden sind, auf keinen Fall wieder herausgegeben werden und dass Klagen auf Rückgabe nicht gestattet werden. DOKUMENT 89 (UNGARN) „Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung des Obersten Gerichts über die in Anspruch genommenen landwirtschaftlichen Liegenschaften und Vermögensgegenstände. In letzter Zeit kam es öfters vor, dass einzelne Personen Prozesse gegen Produktionsgenossenschaften angestrengt hatten und die Gerichte entschieden nicht immer richtig in diesen Prozessen. In vielen Fällen war diese Prozessführung nichts anderes als eine feindliche Tätigkeit, die die Behinderung der wirtschaftlichen Festigung und ungestörten produktiven Arbeit der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften bezweckte. Das Oberste Gericht der ungarischen Volksrepublik traf daher auf Vorschlag des Obersten Staatsanwaltes folgende Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung: Hinsichtlich landwirtschaftlicher Liegenschaften, Gebäuden auf landwirtschaftlichen Liegenschaften, landwirtschaftlichen Ausrüstungsgegenständen (Inventar) oder irgendeines anderen Vermögensgegenstandes, welcher auf Grund einer Verfügung oder Genehmigung von staatlichen Verwaltungsorganen in das Eigentum, den Besitz oder Gebrauch von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, Staatsgütern oder Maschinenstationen übergegangen sind, hat weder der frühere Eigentümer oder irgendeine andere Person das Recht, gegen die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, Staatsgüter oder Maschinenstationen irgendeinen Anspruch geltend zu machen. Das Gericht muss einen solchen Anspruch von vorneherein, also ohne jede Verhandlung, ablehnen. Die Verfügung der staatlichen Verwaltungsorgane ist gültig auch in den Fällen, wenn seinerzeit eine schriftliche Festlegung nicht erfolgt war. Die mündliche Verfügung des betreffenden Organs ist als behördliche Masnahme zu werten.” (Aus: „Szabad Fold” (Freier Boden) vom 4.8.1954, S. 5. Wochenzeitung, Organ der werktätigen Bauern.) Mit diesem Beschluss wurden die Prozesse gegen landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften praktisch unmöglich gemacht, wie das folgende Dokument zeigt. DOKUMENT 90 (UNGARN) „Mehr Sorgfalt in der Verteidigung des produktionsgenossenschaftlichen Vermögens. von Czako Kalman (Generalstaatsanwalt) Wir müssen vor allem das Vermögen der Produktionsgenossenschaften gegen Angriffe von aussen verteidigen. Wenn jetzt auch seltener, so 405;
Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 405 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 405) Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 405 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 405)

Dokumentation: Recht in Fesseln. Eine Sammlung von Dokumenten über die Vergewaltigung des Rechtes für politische Zwecke, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Berlin 1955 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 1-590).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die Beweisführung im Operativen Vorgang, denn nur auf der Grundlage der im Operativen Vorgang erarbeiteten inoffiziellen und offiziellen Beweismittel läßt sich beurteilen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen durch die Zusammenarbeit zwischen operativen Diensteinheiten und Untersuchungsabteilungen als ein Hauptweg der weiteren Vervoll-kommnunq der Einleitunospraxis von Ermittlungsverfahren. Die bisherigen Darlegungen machen deutlich, daS die weitere Vervollkommnung der Zusammenarbeit der tschekistischen Bruderorgane im Kampf gegen den Feind und bei der Aufklärung und Bekämpfung der Kriminalität insgesaunt, die zielstrebige Unterstützung der politisch-operativen Arbeit anderer Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Pläne, Absichten und Maßnahmen zum Mißbrauch des Transitverkehrs zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitstrecken wirkenden einsetzbaren und anderen gesellschaftlichen Kräfte, wie die freiwilligen Keifer der die entsprechend in die Lösung der Aufgaben einbezogen und von der für die Sicherung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten.

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