Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission 1955, Seite 386

Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 386 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 386); widrigen Verkauf von Boden verschleiert. (Entscheidung des Gerichtskollegiums in Zivilsachen beim Obersten Gericht der UdSSR vom 12. Februar 1944, Sache Nr. 18, Sammlung der Beschlüsse des Plenums und der Entscheidungen der Kollegien des Obersten Gerichts der UdSSR 1944, S. 217.) Nach Artikel 30 unwirksam ist ein Rechtsgeschäft über den Kauf von Tagewerken, die von einem Kolchos-Angehörigen geleistet wurden. (Beschluss des Obersten Gerichte der UdSSR vom 3. November 1933, Protokoll Nr. 62). Ungültig nach dem Art. 30 und Art. 147 GK RSFSR sind Kaufverträge spekulativen Charakters, die Ausnutzung des persönlichen Eigentums für Erzielung arbeitslosen Einkommens u.a.m. Art. 30 GK, der von Rechtsgeschäften spricht, die dem Gesetz zuwiderlaufen, bezieht sich nicht nur auf das Gesetz als Norm, die von den gesetzgebenden Organen ausgeht, sondern auf die Rechtsnorm überhaupt. Wie schon ausgeführt wurde, fällt ein Verstoss gegen Planungsakte stets unter Art. 30. Es ist festzustellen, dass zur Anwendung des Art. 30, der von Rechtsgeschäften spricht, die einen dem Gesetz widersprechenden Zweck verfolgen, ein subjektives Moment, nämlich der Vorsatz, das Gesetz zu verletzen, nicht erforderlich ist. Man kann die Feststellung der Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäftes, das der sowjetischen Ordnung widerspricht, nicht von dem Willen der Partner, die entsprechende Rechtsnorm zu verletzen, oder auch nur von der Kenntnis der Partner abhängig machen, dass sie mit ihrem Rechtsgeschäft eine solche Norm verletzen. Für die Feststellung der Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäftes nach Art. 30 genügt das objektive Moment, der Widerspruch zur Norm. Die Unzulässigkeit der Rückerstattung. Wenn die Unwirksamkeit der Rechtsgeschäfte durch ihre Gesetzwidrigkeit oder dadurch bedingt ist, dass sie auf die Umgehung des Gesetzes oder auf offensichtliche Schädigung des Staates gerichtet sind, dann findet überhaupt keine Rückerstattung statt. Keiner der Partner ist berechtigt, von dem anderen Rückgabe des Geleisteten zu fordern und die ungerechtfertigte Bereicherung dieses oder jenes Partners wird in das Staatsvermögen eingezogen (Art. 147 GK RSFSR). Der Abschluss von Rechtsgeschäften, die dem Gesetz zuwiderlaufen, oder die auf offensichtliche Schädigung des Sowjetstaates gerichtet sind, hat nach Art. 147 nicht nur die Unwirksamkeit solcher Rechtsgeschäfte, sondern auch die Einziehung aller Gegenstände, die die Partner erlangt haben, in das Staatsvermögen zur Folge. Wenn z.B. ein Werk unter Verletzung des Verteilungsplanes einen Liefervertrag auf Nägel, die dieser Betrieb herstellt, mit einer Organisation abschliesst, der die Nägel nach dem Verteilungsplan nicht zustehen, so ist ein solcher Vertrag nach Art. 30 GK RSFSR, weil gesetzwidrig, nicht zu erfüllen. Aber wenn er erfüllt wurde, dann sind die Nägel die die Organisation erhalten hat und das Geld, welches der Betrieb für die gelieferten Nägel erhalten hat, in das Staatsvermögen einzuziehen.” („Sowjetisches Zivilrecht”, Kapitel X (Rechtsgeschäfte) § 6, Abs. 2, § 7, Abs. 5, .S. 264. 266, 274, 275). Berlin-Ost. 1953 (deutsch). DOKUMENT 62 (SOWJET UNION) „Art. 30: Zivilgesetzbuch RSFSR Ein Rechtsgeschäft ist unwirksam, das einen gesetzwidrigen Zweck verfolgt oder zur Umgehung des Gesetzes abgeschlossen wurde, ebenso ein Rechtsgeschäft, das auf die offensichtliche Schädigung des Staates gerichtet ist.” 386;
Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 386 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 386) Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 386 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 386)

Dokumentation: Recht in Fesseln. Eine Sammlung von Dokumenten über die Vergewaltigung des Rechtes für politische Zwecke, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Berlin 1955 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 1-590).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin und dar Leiter der Abteilungen der Besirlss Verwaltungen, für den Tollaug der Unier srachugsfaafb und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit darstellen. In den Ausführungen dieser Arbeit wird auf die Aufgaben des Untersuchungshaftvollzuges des Ministerium für Staate Sicherheit, die äußeren Angriffe des Gegners gegen die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - die Geiselnahme als terroristische Methode in diesem Kampf Mögliche Formen, Begehungsweisen und Zielstellungen der Geiselnahme Einige Aspekte der sich daraus ergebenden zweckmäßigen Gewinnungsmöglichkeiten. Die zur Einschätzung des Kandidaten erforderlichen Informationen sind vor allem durch den zielgerichteten Einsatz von geeigneten zu erarbeiten. Darüber hinaus sind eigene Überprüfungshandlungen der operativen Mitarbeiter und gehört nicht zu den Funktionsmerkmalen der . Teilnahmen der an bestimmten Aussprachen und Werbungen können nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Bestätigung des Leiters der Diensteinheit über die durchgeführte überprüfung. Während des Aufenthaltes im Dienstcbjskt sind diese Personen ständig durch den benannten Angehörigen der Diensteinheit zu begleiten. Dieser hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Strafprozeßordnung, des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik lizensierte oder vertriebene Tageszeitlangen ihres Landes oder ihrer Sprache zur Verfügung gestellt kann der Bezug auf eigene Kosten gestattet werden.

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