Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission 1955, Seite 363

Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 363 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 363); Tatsächlich habe ich bis Anfang 1954, also bis zu meinen Weggang, nicht eine Krone bekommen. Bei der Währungsreform am 1.6.1953 war gesetzlich bestimmt, dass Forderungen gegen volkseigene Betriebe abgewertet seien. Bei mir betrug der Umwertungssatz 50 : 1. Der nominelle Wert meines Entschädigungsanspruches betrug also nur noch 8.000 Kronen. Als ich Anfang 1954 legal aus der CSK ausreiste ich hatte einen jugoslawischen Pass versuchte ich, wenigstens diesen Betrag zu erhalten, wurde aber wieder abschlägig beschieden. Ich kenne nicht einen einzigen Fall, dass ein Geschäftsmann für sein enteignetes Geschäft auch nur eine einzige Krone als Entschädigung bekommen hat, obwohl im Enteignungsgesetz diese Entschädigung ausdrücklich vorgesehen war und obwohl in der Wertfestsetzung die Auszahlung der Entschädigung innerhalb eine bestimmten Frist ausdrücklich vorgesehen war. Auch diejenigen, die nicht enteignet worden sind, sondern aus eigenem Entschluss, wenn auch unter Druck, ihre Geschäfte an die Staatsbetriebe übergaben, erhielten keine Entschädigung. Diesen Leuten war zugesagt worden, dass sie in ihrem eigenen Betrieb als Geschäftsführer bleiben sollten. Das ging aber nur ein oder zwei Jahre und dann wurde sie aus ihrem Geschäft entfernt. Wels, den 20.8.1954. v.g.u. Geschlossen: gez. Werner Schulz gez. Unterschrift.” DOKUMENT 38 (UNGARN) ,PROTOKOLL” Vor dem Unterzeichneten Leiter des Büros München der Internationalen Juristen-Kommission, Herrn Werner Schulz, erscheint Herr Josef N.N. (Name soll wegen evtl. Gefährdung von Angehörigen in Ungarn nicht publiziert werden). Herr N.N. ist der deutschen Sprache nicht mächtig. Als Dolmetscher wurde Herr К а m а г а s aus Wels, Lager 1002, zugezogen. Herr N.N. erklärt folgendes: Ich heisse Josef N.H., bin geboren am in (Ungarn) von beruf Maschinenschlosser, zuletzt wohnhaft gewesen in , von dort geflüchtet am 6. Juni 1954, z.Z. Lager 1002 in Wels/Österreich. In dem Hause, in dem ich in wohnte, lebte auch ein Lebens- mittelhändler. Bei der grossen Deportationsaktion 1951-52 wurde auch er deportiert. Da ich weiss, dass er weder ein reicher Mann war noch sonst Einfluss hatte, sich auch nicht regimefeindlich geäussert hatte, nehme ich an, dass die Deportation erfolgte, um ihm sein Geschäft wegnehmen zu können. Er hatte sich vorher geweigert, sein Geschäft der Genossenschaft zu übergeben. Als er deportiert worden war, wurde sein Geschäft geschlossen, das gesamte Inventar und die Warenvorräte wurden fortgebracht. Später wurde aus den Geschäftsräumen ein Übernachtungsheim gemacht. Ich weis, dass der Betreffende für diese „Enteignung” keinerlei Entschädigung bekommen hat. Er kam dann später nach Rückgängigmachung seiner Deportation nach zurück, konnte allerdings sein Geschäft nicht wieder eröffnen. Meines Wissens wird er von seinen Kindern und Verwandten unterhalten. Ich bin bereit, die Richtigkeit meiner Aussage durch Eid zu bekräftigen. Wels, den 26.11.1954. Vom Dolmetscher in ungarischer Sprache vorgetragen, genehmigt, unterschrieben: gez. Unterschrift. Für die Richtigkeit der Übersetzung: gez. Kamaras (als Dolmetscher) Geschlossen: gez. Schulz.” Unter welchen Vorwänden den privaten Eigentümern ihr Hab und Gut geraubt wird, zeigt das folgende Beispiel aus der SBZ, 363;
Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 363 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 363) Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 363 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 363)

Dokumentation: Recht in Fesseln. Eine Sammlung von Dokumenten über die Vergewaltigung des Rechtes für politische Zwecke, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Berlin 1955 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 1-590).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit die Aufgabenstellung, die politisch-operativen Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen vorwiegend auf das vorbeugende Peststellen und Verhindern von Provokationen Inhaftierter zu richten, welche sowohl die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verantwortlich. Dazu haben sie insbesondere zu gewährleisten: die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei der Aufnahme von Personen in die Untersuchungshaftanstalt zun Zwecke der Besuchsdurchführung mit Verhafteten. der gesamte Personen- und Fahrzeugverkehr am Objekt der Unter-suchungsiiaftanstalt auf Grund der Infrastruktur des Territoriums sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit charakterisieren und damit nach einziehen zu können. Beispielsweise unterliegen bestimmte Bücher und Schriften nach den Zollbestimmungen dem Einfuhrverbot. Diese können auf der Grundlage des Gesetzes in dem von den Erfordernissen der Gefahrenabwehr gesteckten Rahmen auch spätere Beschuldigte sowie Zeugen befragt und Sachverständige konsultiert werden.

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