Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission 1955, Seite 361

Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 361 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 361); hierbei aber um kein Ackerland handelte, ging mein Vater nicht dorthin, sondern blieb weiter in einem kleinen Häuschen, das man ihm von seinem früheren Bestiz noch gelassen hatte, wohnen. Er lebt davon, dass er die ihm noch verbliebenen Maschinen, nämlich eine Dreschmaschine, einen Traktor und eine kleine Mühle vermietete. Für das enteignete Land hat er tatsächlich nicht die geringste Entschädigung bekommen. Mir ist bekannt, dass auch die anderen, angeblich gegen Entschädigung enteigneten Landwirte, keinen Forint als Entschädigung erhielten. 1948 erhielt mein Vater ein Schreiben der Ortsbehörde, wonach er seine ihm noch verbliebenen Maschinen entschädigungslos an eine Kollektivwirtschaft abzugeben habe. Von seinem ganzen Besitz hatte er also nur noch ein kleines Häuschen. Als ich 1951 wegen angeblichen politischen Vergehens verurteilt worden war, wurde ihm auch noch dieses kleine Häuschen weggenommen, obwohl er mit meiner Angelegenheit nicht das Geringste zu tun hatte. Wels, den 24. Juni 1954. v.g.u. gez. Unterschrift Geschlossen: gez. Unterschrift” DOKUMENT 37 (TSCHECHOSLOWAKEI) Vor dem Leiter des Münchener Büros des Internationalen Juristen-Komission, Herrn Werner Schulz, erscheint Herr Bela N.N. Er ist der deutschen Sprache mächtig und erklärt folgendes: Ich heisse Bela N.N. (Name soll wegen evtl. Gefährdung von Angehörigen in der CSR nicht publiziert werden), bin am in geboren, wohnte zuletzt (CSR). Ich bin von Beruf Uhrmacher und Optikermeister. 1952 ist mir mein Geschäft in enteignet worden. Ich hatte zwei Angestellte und drei Lehrlinge. Im Juni 1949 wurden sämtliche Optiker aus der CSR insgesamt 220 vom Gesundheitsministerium nach Prag zusammengerufen. Dort wurde uns erklärt, dass es besser sei, wenn wir uns alle zu einem staatlichen Betrieb, der Gesellschaft „Sanitas, Augen-Optik,- Staatseigener Betrieb”, zusammenschliessen würden. Dieser Aufforderung ist aber nicht ein einziger der Versammelten nachgekommen. Zwei Monate später wurden wir wieder zusammengerufen und nochmals aufgefordert, dem staatlichen Betrieb beizutreten. Als sich auch jetzt niemand dazu meldete, erklärte der Vertreter des Ministeriums, es müssten dann eben andere Saiten aufgezogen werden. Schon einen Monat später erfuhr ich, dass das grösste Optikergeschaft in Prag durch überhöhte Steuerforderungen und durch ein Strafverfahren wegen angeblicher Devisenschiebungen zum Erliegen gebracht worden sei. In der gleichen Weise ging man in Prag auch gegen die anderen Optiker vor, indem man sie durch überhöhte Steuerforderungen zu Grunde richtete. Die Optiker in Prag sind schon im Laufe des Jahres 1950 gezwungen worden, ihre Geschäfte dieser Gesellschaft zu übergeben. Ende des Jahres 1950 gab es in Prag schon keinen einzigen privaten Optiker mehr. Dann griff dieses Verfahren auch auf die anderen grösseren Städte, wie Brünn und Pressburg, über. Auch hier wurde mit Strafverfahren wegen angeblicher Steuerhinterziehung und Schwarzhandels gedroht. Wenn aber die Geschäfte an die staatliche Gesellschaft „Sanitas” übergeben wurden, war von derartigen Strafverfahren nicht mehr die Rede. Die Optiker schlugen dann vor, eine Genossenschaft ein Kollektiv zu gründen, der sie beitreten wollten. Das wurde aber vom Gesundheitsministerium abgelehnt mit der Begründung, dann könne das Geschäftsgebaren nicht kontrolliert werden und die Optiker würden zuviel verdienen. Es wurde wieder verlangt, dass die Geschäfte der staatlichen Gesellschaft übergeben würden. In den kleineren Städten auch in Kaschau, wo ich mein Geschäft hatte wurde es so gemacht, dass ein staatliches Optikergeschäft ein- 361;
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Dokumentation: Recht in Fesseln. Eine Sammlung von Dokumenten über die Vergewaltigung des Rechtes für politische Zwecke, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Berlin 1955 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 1-590).

Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der medizinischen Einrichtungen die erforderlichen Vereinbarungen für die ambulante und stationäre Behandlung Verhafteter und die durch Staatssicherheit geforderten Bedingungen für die Sicherung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern abhängig. Das erfordert ein ständiges Studium der Psyche des inoffiziellen Mitarbeiters, die Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten im Umgang und in der Erziehung der inoffiziellen Mitarbeiter und die Abfassung der Berichte. Die Berichterstattung der inoffiziellen Mitarbeiter beim Treff muß vom operativen Mitarbeiter als eine wichtige Methode der Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Funker sind wichtige Glieder im Verbindungssystem zur Zentrale. Sie sind in besonderem Maße mit komplizierten technischen Mitteln ausgerüstet und arbeiten in der Regel nur die Möglichkeit, das Ermittlungsverfahren durch die Abteilung der Bezirksverwaltung Verwaltung zu übernehmen. Darüber muß die Entscheidung durch den Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung herbeigeführt werden.

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