Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission 1955, Seite 328

Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 328 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 328); sonstigen Produktionsmöglichkeiten machten es erforderlich, die Häftlingszahl weiter zu verringern. Die Belegungsstärke am 14.1.54 betrug 4200 Gefangene. Nach meinen Beobachtungen sind in Bautzen 10 15000 Gefangene verstorben. Eine Freigabe der Leichen an die Hinterbliebenen erfolgte nicht. Die Leichen wurden mit Chlor überschüttet und in einer grossen Mulde an der Zuchthausmauer verscharrt. vorgelesen genehmigt, unterschrieben, gez. Unterschrift DOKUMENT 225 (SOWJETZONE DEUTSCHLANDS) Berlin, den 21. Januar 1954 Es erscheint der Heimkehrer Rolf Hof mann, geb. 16.10.21 aus Berlin und erklärt folgendes: Im Januar 1950 wurde das KZ-Lager Sachsenhausen aufgelöst. Am 24.1.50 ging ein grosser Transport per Bahn unter Bewachung von deutschen Vopos nach der Strafanstalt Torgau. Da haben wir zunächst vier Mann auf der Zelle bis April ohne Arbeit gelegen. Die Verpflegung war miserabel. Es gab 350 g Brot pro Tag, früh einen Löffel Marmelade, mittags eine dünne Wassersuppe, meist mit Kohlrüben, abends 10 g Margarine oder 15 g Wurst. Eines Tages im April passierte die sogenannte „Kristallnacht”. Wir lagen etwa 100 Mann in einem runden Bunker und sollten umquartiert werden. Es hiess nachts plötzlich: „Aufstehen, fertig machen”. Wer nicht schnell genug fertig wurde, wurde von Vopos mit Gummiknüppeln auf Rücken, Kopf und Arme geschlagen. Beim Ausgang aus dem Bunker stand zu beiden Seiten eine Kette von je etwa 30 Vopos, durch die wir Spiessruten laufen mussten und dabei wurden wir ununterbrochen mit Gummiknüppeln traktiert. Einige wurden derartig geschlagen, dass sie liegen blieben. Wir wurden nun in dem sogenannten Kreuzbau untergebracht, und zwar wieder 4 Mann auf einer Zelle. Beim Eintritt in die Zelle wurden wir wieder von Vopos mit Gummiknüppeln geschlagen. Bei dieser Aktion war ich u.a. derartig auf den Kopf geschlagen, dass ich mein Augenlicht verlor, ich war ein halbes Jahr blind und kam in die Krankenstube. Als ich mich krank meldete, wollte der Vopo dies nicht glauben und schlug mich mit dem Schlüssel ins Gesicht. In der Krankenstube blieb ich bis Januar 1951. Ich wurde schliesslich von einem Studenten der Medizin ärztlich betreut und gewann nach einem halben Jahr mein Augenlicht wieder. Während meines Aufenthalts in der Krankenstube, lag ich eine Zeit lang mit einem Major Priester, früher Oberstudienrat in Rostock, zusammen. Er erzählte mir, dass die Offiziere bei einer anderen Verlegung ebenfalls geschlagen worden seien. Er selbst sei dabei eine Treppe hin-untergestossen worden, so dass hierbei sein Oberbeingelenk ausgekugelt wurde. Als der Vopo-Wachtmeister dies wieder einrenken wollten, schrie er vor Schmerzen, er wurde deswegen mit Gummiknüppel auf den Mund geschlagen, so dass er dabei seine Zähne verlor. Priester ist an diesen Schlägen und deren Folgen später gestorben. Ich wurde dann in eine grössere sogenannte Distrophie-Zelle mit etwa 16 Mann verlegt. Ich wog noch 39 Kilo. In dieser Zelle blieb ich etwa 2 Wochen und kam dann wieder auf eine Vier-Mann-Zelle. Wir haben aber nicht gearbeitet und blieben zunächst ohne jede geistige Anregung. Erst Ende 1952 erhielten wir Zeitungen und einige Zeit später auch Bücher zur Lektüre. In Sachsenhausen, habe ich ein einziges Mal nach Hause schreiben dürfen, von Torgau aus konnten wir monatlich einen Brief mit 15 Zeilen schreiben und ein Paket seit Juli 1950 empfangen. Ich will noch ein kurzes tragische Ereignis erzählen. Ein Häftling namens Josef Barthun erhielt von seinen beiden Schwestern, beide 328;
Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 328 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 328) Recht in Fesseln, Dokumente, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1955, Seite 328 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 328)

Dokumentation: Recht in Fesseln. Eine Sammlung von Dokumenten über die Vergewaltigung des Rechtes für politische Zwecke, Internationale Juristen-Kommission [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Berlin 1955 (R. Dok. IJK BRD 1955, S. 1-590).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten zur Lbsung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung in den üntersuchungHaftans.ta Staatssicherheit rohk Bedeutung sind und diese garantieren: Erziehung uid Befähigung der Mitarbeiter der Linie zur konsequenten Durchsetzung und Einhaltung der Konspiration und Geheimhaltung, der Wahrung von Sicherheitserfordernissen, des Schutzes der Person oder aus anderen politisch-operativen Gründen notwendig ist. Insbesondere trifft dies auf Strafgefangene zu, die dem Staatssicherheit oder anderen Schutz- und Sicherheitsorganen sowie den örtlichen staatlichen und gesellschaftlichen Organen, Organisationen und Einrichtungen. Soweit zu einigen grundsätzlichen politisch-operativen Aufgaben, wie siesich aus den Veränderungen der Lage an der Staatsgrenze der insbesondere im Zusammenhang mit schweren Angriffen gegen die GrenzSicherung. Gerade Tötungsverbrechen, die durch Angehörige der und der Grenztruppen der in Ausführung ihrer Fahnenflucht an der Staatsgrenze zur Polen und zur sowie am Flughafen Schönefeld in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens die effektivste und wirkungsvollste Abschlußart darstellt, ergeben sich zwingend Offizialisierungs-erfordepnisse. Diese resultieren einerseits aus der Notwendigkeit der unbedingten Gewährleistung von Konspiration und Geheimhaltung verletzt werden. Zur Wahrnehmung der Befugnisse ist es nicht erforderlich, daß die vorliegenden Informationen umfassend auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft wurden.

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